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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Behandlungsvertrag

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Behandlungsvertrag
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kemei
03.04.2013 22:13
Hallo an alle !
Ich würde gerne einmal wissen, ob ein Behandlungsvertrag mit einem potentiellen Privatpatienten gesetzlich vorgeschrieben ist oder doch nur ein kann bedeutet....
Außerdem habe ich keine Erfahrung welcher Abrechnungssatz für KG / MLD
üblich sind. Mögt ihr mir da auch mal auf die Sprünge helfen ?
dank euch
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Hallo an alle ! Ich würde gerne einmal wissen, ob ein Behandlungsvertrag mit einem potentiellen Privatpatienten gesetzlich vorgeschrieben ist oder doch nur ein kann bedeutet.... Außerdem habe ich keine Erfahrung welcher Abrechnungssatz für KG / MLD üblich sind. Mögt ihr mir da auch mal auf die Sprünge helfen ? dank euch
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kemei schrieb:

Hallo an alle !
Ich würde gerne einmal wissen, ob ein Behandlungsvertrag mit einem potentiellen Privatpatienten gesetzlich vorgeschrieben ist oder doch nur ein kann bedeutet....
Außerdem habe ich keine Erfahrung welcher Abrechnungssatz für KG / MLD
üblich sind. Mögt ihr mir da auch mal auf die Sprünge helfen ?
dank euch

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ILP
03.04.2013 23:08
also ein behandlungsvertrag vor der behandlung würde ich dir immer anraten, da du damit den patienten schon einmal deinen preis mitteilst... wenn er diesen unterschreibt, bist du auf der relativ sicheren seite dein geld auch notfalls einzuklagen, für den fall das er sich weigert alles zu zahlen da seine kasse ihm evt nicht alles erstatten tut.....

die abrechnungssätze legst du selber fest, natürlich nicht den beihilfe satz sondern den den du aus deinen kosten kalkuliert hast, oder halt ggf den 1,4 - 2,3 fachen satz des vdek satzes zb



[bearbeitet am 03.04.13 23:09]
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• kemei
also ein behandlungsvertrag vor der behandlung würde ich dir immer anraten, da du damit den patienten schon einmal deinen preis mitteilst... wenn er diesen unterschreibt, bist du auf der relativ sicheren seite dein geld auch notfalls einzuklagen, für den fall das er sich weigert alles zu zahlen da seine kasse ihm evt nicht alles erstatten tut..... die abrechnungssätze legst du selber fest, natürlich nicht den beihilfe satz sondern den den du aus deinen kosten kalkuliert hast, oder halt ggf den 1,4 - 2,3 fachen satz des vdek satzes zb [bearbeitet am 03.04.13 23:09]
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ILP schrieb:

also ein behandlungsvertrag vor der behandlung würde ich dir immer anraten, da du damit den patienten schon einmal deinen preis mitteilst... wenn er diesen unterschreibt, bist du auf der relativ sicheren seite dein geld auch notfalls einzuklagen, für den fall das er sich weigert alles zu zahlen da seine kasse ihm evt nicht alles erstatten tut.....

die abrechnungssätze legst du selber fest, natürlich nicht den beihilfe satz sondern den den du aus deinen kosten kalkuliert hast, oder halt ggf den 1,4 - 2,3 fachen satz des vdek satzes zb



[bearbeitet am 03.04.13 23:09]

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Shakespeare
04.04.2013 09:52
Wenn der Patient eine Verordnung zu einer Therapiepraxis bringt und diese das annimmt, Termine vergibt und behandelt, ist automatisch ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Es ist jedoch die Vergütung damit nicht eindeutig geregelt. Diese muss klar miteinander vereinbart werden, damit es nicht im nachhinein zu "Diskussionen" kommt. Dieses kann durch Aushang, mündlicher Absprache oder am Besten und damit rechtssicher, durch einen schriftlichen Vertrag erfolgen. Die Höhe der Vergütung, ist grundsätzlich frei vereinbar. Im Falle einer Streitigkeit, hat sich eine Größenordnung um und bei dem 2-fachen der VDEK-Sätze als juristisch durchsetzbar erwiesen. Gruß S.

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Wenn der Patient eine Verordnung zu einer Therapiepraxis bringt und diese das annimmt, Termine vergibt und behandelt, ist automatisch ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Es ist jedoch die Vergütung damit nicht eindeutig geregelt. Diese muss klar miteinander vereinbart werden, damit es nicht im nachhinein zu "Diskussionen" kommt. Dieses kann durch Aushang, mündlicher Absprache oder am Besten und damit rechtssicher, durch einen schriftlichen Vertrag erfolgen. Die Höhe der Vergütung, ist grundsätzlich frei vereinbar. Im Falle einer Streitigkeit, hat sich eine Größenordnung um und bei dem 2-fachen der VDEK-Sätze als juristisch durchsetzbar erwiesen. Gruß S.
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Neuling
06.04.2013 23:22
Hallo,

wielange gilt der Vertrag? Habe mitvielen Stammpat.einen vertrag und ergänze dann jeweilsnur aktuelldie honorarvereinvbarung.
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Hallo, wielange gilt der Vertrag? Habe mitvielen Stammpat.einen vertrag und ergänze dann jeweilsnur aktuelldie honorarvereinvbarung.
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Neuling schrieb:

Hallo,

wielange gilt der Vertrag? Habe mitvielen Stammpat.einen vertrag und ergänze dann jeweilsnur aktuelldie honorarvereinvbarung.

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JürgenK
07.04.2013 10:43
...ich würde ihn immer erneuern bei neuen Behandlungen und neuen Preisen.Ein kl. Hinweis (bitte nicht böse sein) bevor Du Deine Beiträge absendest, lies sie doch bitte noch einmal...diese vielen Flüchtigkeits"fehler" passieren mir übrigens auch oft :wink: Beiträge lassen sich dann leichter lesen
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...ich würde ihn immer erneuern bei neuen Behandlungen und neuen Preisen.Ein kl. Hinweis (bitte nicht böse sein) bevor Du Deine Beiträge absendest, lies sie doch bitte noch einmal...diese vielen Flüchtigkeits"fehler" passieren mir übrigens auch oft :wink: Beiträge lassen sich dann leichter lesen Mfg JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...ich würde ihn immer erneuern bei neuen Behandlungen und neuen Preisen.Ein kl. Hinweis (bitte nicht böse sein) bevor Du Deine Beiträge absendest, lies sie doch bitte noch einmal...diese vielen Flüchtigkeits"fehler" passieren mir übrigens auch oft :wink: Beiträge lassen sich dann leichter lesen
Mfg
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Shakespeare schrieb:

Wenn der Patient eine Verordnung zu einer Therapiepraxis bringt und diese das annimmt, Termine vergibt und behandelt, ist automatisch ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Es ist jedoch die Vergütung damit nicht eindeutig geregelt. Diese muss klar miteinander vereinbart werden, damit es nicht im nachhinein zu "Diskussionen" kommt. Dieses kann durch Aushang, mündlicher Absprache oder am Besten und damit rechtssicher, durch einen schriftlichen Vertrag erfolgen. Die Höhe der Vergütung, ist grundsätzlich frei vereinbar. Im Falle einer Streitigkeit, hat sich eine Größenordnung um und bei dem 2-fachen der VDEK-Sätze als juristisch durchsetzbar erwiesen. Gruß S.

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kemei
04.04.2013 21:16
Ich danke Euch,das war sehr Informativ und hilfreich :blush:
Gruß N.
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Ich danke Euch,das war sehr Informativ und hilfreich :blush: Gruß N.
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janine928
09.04.2013 14:18
Hm, mein Vband hat mich da anders informiert.
Bei Kassenpatienten hat der Therapeut automatisch einen Vertrag mit der Kasse.
Bei Privatpatienten hat der Therapeut einen Vertrag mit dem Patienten, man schaut also in den Mond, wenn man keinen klaren Vertrag mit dem Patienten gemacht hat und dieser nicht zahlen möchte. Aus diesem Grund gibt es bei uns bei jedem PrivatRP einen neuen Vertrag.
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Hm, mein Vband hat mich da anders informiert. Bei Kassenpatienten hat der Therapeut automatisch einen Vertrag mit der Kasse. Bei Privatpatienten hat der Therapeut einen Vertrag mit dem Patienten, man schaut also in den Mond, wenn man keinen klaren Vertrag mit dem Patienten gemacht hat und dieser nicht zahlen möchte. Aus diesem Grund gibt es bei uns bei jedem PrivatRP einen neuen Vertrag.
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janine928 schrieb:

Hm, mein Vband hat mich da anders informiert.
Bei Kassenpatienten hat der Therapeut automatisch einen Vertrag mit der Kasse.
Bei Privatpatienten hat der Therapeut einen Vertrag mit dem Patienten, man schaut also in den Mond, wenn man keinen klaren Vertrag mit dem Patienten gemacht hat und dieser nicht zahlen möchte. Aus diesem Grund gibt es bei uns bei jedem PrivatRP einen neuen Vertrag.

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kemei schrieb:

Ich danke Euch,das war sehr Informativ und hilfreich :blush:
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