Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Wo bekomme ich einen guten Vordruck als Behandlungsvertrag für Beihilfe und Privatpatienten?
Danke schonmal! :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wo bekomme ich einen guten Vordruck als Behandlungsvertrag für Beihilfe und Privatpatienten?
Danke schonmal! :blush:
ANMERKUNG: Bei uns gibt es keinen Unterschied zwischen Beihilfe- und Privatpatienten - keine 2-Klassenbehandlung, in welcher Richtung auch immer! Beihilfepatienten zahlen den gleichen Betrag wie Privatpatienten - oder sie müssen wegbleiben. Praxen bzw. PIs, die noch zu erstattungsfähigen Beihilfesätzen oder sogar darunter privat und beihilfe therapieren, sind selbst schuld und sollten sich nicht über zu geringe Einkommen beschwerden.
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JHE schrieb:
Den kannst du bei deinem Verband anfordern (sofern Mitglied) oder hier in der Infothek kaufen(!) oder einfach mal googl'n, da finden sich Hunderte von Mustern und pdf-files.
ANMERKUNG: Bei uns gibt es keinen Unterschied zwischen Beihilfe- und Privatpatienten - keine 2-Klassenbehandlung, in welcher Richtung auch immer! Beihilfepatienten zahlen den gleichen Betrag wie Privatpatienten - oder sie müssen wegbleiben. Praxen bzw. PIs, die noch zu erstattungsfähigen Beihilfesätzen oder sogar darunter privat und beihilfe therapieren, sind selbst schuld und sollten sich nicht über zu geringe Einkommen beschwerden.
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