Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine Frage bezüglich Behandlungsunterbrechungen : auf der Verordnung steht Frequenz 1-2 x pro Woche; Pat kommt aber nur 14 -tätig! Muss ich deshalb jedesmal eine Begründung auf die Rezeprückseite zwischen den Behandlungsdaten schreiben? Darf ich überhaupt von vorgegebener Frequenz abweichen und wie lange darf eine Verordnung grundsätzlich unterbrochen werden? Vielen Dank für Ihre Antworten
(1) bis 13 Tage Unterbrechung (nächste Behandlung am 14. Tag) brauchst du gar nichts notieren
(2) ab 14 Tagen gelten die Vereinbarungen des anzuwendenden Rahmenverträge zur Verlängerung der 14-Tage-Frist nach HMR
(3) Du darfst im Rahmen der HMR und RV von der verordneten Frequenz nach unten abweichen. Dabei sollte die Behandlung sinnvoll bleiben, d.h. eine ambulante Hüft-TEP-Nachbehandlung wegen Reha-Unfähigkeit mit verordneter Frequenz 4-6x/Woche sollte nicht mit einer Behandlung am Montag morgen und der zweiten Behandlung am Freitag abend der folgenden Woche beginnen -- das wäre sowas wie ein physiotherapeutischer Kunstfehler.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank an dich Papa Alpaka für die sofortige und freundliche Antwort. Ich denke ich muss mir die Rahmenverträge auch nochmals gewissenhafter durchlesen :unamused: wünsche einen schönen Sonntag
Ich denke ich muss mir die Rahmenverträge auch nochmals gewissenhafter durchlesen :unamused: wünsche einen schönen Sonntag
Unbedingt! Die Vertragspartner orientieren sich lose an den RV um deine Rechnungen, berechtigt wie willkürlich, zu kürzen. Kennst du die RV nicht kennst du deine Rechte nicht und schon haben wir den Schlamassel... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 2.9.18 09:01:
Ich denke ich muss mir die Rahmenverträge auch nochmals gewissenhafter durchlesen :unamused: wünsche einen schönen Sonntag
Unbedingt! Die Vertragspartner orientieren sich lose an den RV um deine Rechnungen, berechtigt wie willkürlich, zu kürzen. Kennst du die RV nicht kennst du deine Rechte nicht und schon haben wir den Schlamassel... ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ohja das ist wohl wahr :kissing_closed_eyes:und in letzter Zeit wird sowieso verstärkt geprüft und auch die AOK hat verschärfte Prüfkriterien ab 1.10. !!!Anmerken möchte ich noch, dass das natürlich einleuchtend ist, dass nach einer Hüft - bzw. Knie-TEP ein erhöhter Behandlungsbedarf indiziert ist; da hast du vollkommen Recht- nur die Ärzte schreiben das so nicht auf die Verordnung! Steht ja grundsätzlich immer 1-2 bzw 2 oder 2-3x pro Woche bei der Frequenz .....4-6xhatten wir noch nie auf den Rezepten stehen......dürften wir dann mit Rücksprache Arztpraxis die Frequenz erhöhen und dies so auf der Rezept-Rückseite vermerken?(vermutlich steht das auch im Rahmenvertrag :unamused:Vielen Dank nochmal dass du dir die Zeit für mich und meine Fragen genommen hast.
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Papa Alpaka schrieb:
Steht alles in der HMR und den RV :)
(1) bis 13 Tage Unterbrechung (nächste Behandlung am 14. Tag) brauchst du gar nichts notieren
(2) ab 14 Tagen gelten die Vereinbarungen des anzuwendenden Rahmenverträge zur Verlängerung der 14-Tage-Frist nach HMR
(3) Du darfst im Rahmen der HMR und RV von der verordneten Frequenz nach unten abweichen. Dabei sollte die Behandlung sinnvoll bleiben, d.h. eine ambulante Hüft-TEP-Nachbehandlung wegen Reha-Unfähigkeit mit verordneter Frequenz 4-6x/Woche sollte nicht mit einer Behandlung am Montag morgen und der zweiten Behandlung am Freitag abend der folgenden Woche beginnen -- das wäre sowas wie ein physiotherapeutischer Kunstfehler.
Das ist interessant. In der Logopädischen Behandlung würde das vom Fragesteller dargestellte Vorgehen geahndet und ohne ergänzenden Kommentar mit Sicherheit abgesetzt.
Findet die 14tägige Unterbrechung als regelhafte Behandlung statt, wäre es eine unbegründete Abweichung von der Frequenz. Insofern hätte der Fragesteller recht mit seinen Bedenken. Offensichtlich wird das beim physiotherapeutischen Heilmittel anders gehandhabt.
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.........
Offensichtlich wird das beim physiotherapeutischen Heilmittel anders gehandhabt.
Das hängt vom Rahmenvertrag ab.
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RoFo schrieb:
S. Vogt schrieb am 2.9.18 23:00:
.........
Offensichtlich wird das beim physiotherapeutischen Heilmittel anders gehandhabt.
Das hängt vom Rahmenvertrag ab.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich habe bisher keine Klausel wahrgenommen in der eine solche Abweichung ausgeschlossen wird und habe ein gewisses Vertrauen darauf das mir im Fall der Fälle ine Rechtsgrundlage benannt würde auf der ich um Kulanz bitten könnte (mach ich dann auch nie wieder ;)); vor vier Jahren hatte ich mal eine Patientin die dermaßen unregelmäßig erreichbar war (Krank, Krankenhaus, Krank, Urlaub Ich, Krank, Krankenhaus...) das ich für 10 Behandlungen acht Monate gebraucht habe -- wurde anstandslos bezahlt. Die Chancen stehen, gefühlt, gut das ich auch dieses Jahr noch ohne Beanstandung überstehe :P
Findet die 14tägige Unterbrechung als regelhafte Behandlung statt, wäre es eine unbegründete Abweichung von der Frequenz.
Wo steht das bei Euch ? Keine 14 tägige Unterbrechung möglich ?!
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ali schrieb:
S. Vogt schrieb am 2.9.18 23:00:
Findet die 14tägige Unterbrechung als regelhafte Behandlung statt, wäre es eine unbegründete Abweichung von der Frequenz.
Wo steht das bei Euch ? Keine 14 tägige Unterbrechung möglich ?!
Findet die 14tägige Unterbrechung als regelhafte Behandlung statt, wäre es eine unbegründete Abweichung von der Frequenz.
Wo steht das bei Euch ? Keine 14 tägige Unterbrechung möglich ?!
Manche Kassen versuchen unberechtigt abzusetzen und argumentieren mit Nichteinhaltung der Frequenz ????
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 2.9.18 23:35:
S. Vogt schrieb am 2.9.18 23:00:
Findet die 14tägige Unterbrechung als regelhafte Behandlung statt, wäre es eine unbegründete Abweichung von der Frequenz.
Wo steht das bei Euch ? Keine 14 tägige Unterbrechung möglich ?!
Manche Kassen versuchen unberechtigt abzusetzen und argumentieren mit Nichteinhaltung der Frequenz ????
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S. Vogt schrieb:
"(1) bis 13 Tage Unterbrechung (nächste Behandlung am 14. Tag) brauchst du gar nichts notieren."
Das ist interessant. In der Logopädischen Behandlung würde das vom Fragesteller dargestellte Vorgehen geahndet und ohne ergänzenden Kommentar mit Sicherheit abgesetzt.
Findet die 14tägige Unterbrechung als regelhafte Behandlung statt, wäre es eine unbegründete Abweichung von der Frequenz. Insofern hätte der Fragesteller recht mit seinen Bedenken. Offensichtlich wird das beim physiotherapeutischen Heilmittel anders gehandhabt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen:ja das hatte ich auch schon mal lieber Papa Alpaka dass ein Rezept mit 10xMLD Verordnung Frequenz 1-2 x pro Woche vier Monate lief da ständig Unterbrechung war-aber bekamen wir auch anstandslos von KK erstattet
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