Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
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unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Ich habe bereits im Forum geschaut aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Bei der Abrechnung hilft mir eine Freundin die Abrechnung in einer anderen Physiopraxis macht.
Folgendes : Sie behauptet, wenn die 14 Tage Unterbrechung zwischen 2 Behandlungen überschritten ist, verfällt die Gültigkeit bzw ich
" müsste" dann mit dem Datum fuschen...
Ich meine: überschreite ich die 14 Tage, erst dann muss ich das begründen (K, U etc) und dann kann ich auch 16 Tage (z.B) unterbrechen...
Unterbreche ich nur 12 Tage, brauche ich keine Begründung sondern mache einfach weiter.
Liege ich falsch?
Vielen Dank und schönen Abend
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karin-maria schrieb:
Nö liebe Kaos, Du liegst völlig richtig👏.Fuschen ist völlig überflüssig. Und fang damit erst gar nicht an.
"Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Bei Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen ist dies mit den Kürzeln (F, K oder T) auf der Verordnung zu begründen.
Fehlen die Kürzel auf der Verordnung, dann führt das innerhalb der Rahmenfrist der Verordnung nach § 7 Abs. 3a Vertrag (3 bzw. 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag) nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung der Krankenkassen".
Alles klar?
Zu finden ist der Fragen-Antworten-Katalog unter:
Link
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W. Stangner schrieb:
Die Antwort dazu steht in Nr. 21 des offiziellen Fragen-Antworten-Katalogs und lautet:
"Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Bei Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen ist dies mit den Kürzeln (F, K oder T) auf der Verordnung zu begründen.
Fehlen die Kürzel auf der Verordnung, dann führt das innerhalb der Rahmenfrist der Verordnung nach § 7 Abs. 3a Vertrag (3 bzw. 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag) nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung der Krankenkassen".
Alles klar?
Zu finden ist der Fragen-Antworten-Katalog unter:
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KaOs schrieb:
Danke für den Link... sehr informativ. Top
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KaOs schrieb:
Hallo in die Runde, ich sitze gerade an meiner ersten Abrechnung als Selbständige.
Ich habe bereits im Forum geschaut aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Bei der Abrechnung hilft mir eine Freundin die Abrechnung in einer anderen Physiopraxis macht.
Folgendes : Sie behauptet, wenn die 14 Tage Unterbrechung zwischen 2 Behandlungen überschritten ist, verfällt die Gültigkeit bzw ich
" müsste" dann mit dem Datum fuschen...
Ich meine: überschreite ich die 14 Tage, erst dann muss ich das begründen (K, U etc) und dann kann ich auch 16 Tage (z.B) unterbrechen...
Unterbreche ich nur 12 Tage, brauche ich keine Begründung sondern mache einfach weiter.
Liege ich falsch?
Vielen Dank und schönen Abend
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helga902 schrieb:
Nein, du hast Recht. Mit dem Datum pfuschen kann echt nach hinten losgehen und ist zudem noch völlig unnötig.
Ganz liebe Grüße
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KaOs schrieb:
Ich danke euch , da bin ich beruhigt.
Ganz liebe Grüße
Und ein 6 er Rezept muß innerhalb von 3 Monaten, größere Rezepte innerhalb von 6 Monaten abgearbeitet werden.
Das ist schon alles.
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KaOs schrieb:
Danke für deine Hilfe, jetzt habe ich es drin:-)
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Susanne0307 schrieb:
Ich denke die Unterbrechungsfristen sind bis zum 31.3.22 komplett ausgesetzt und werden von den Kassen nicht geprüft. Information meines Verbands.
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Leni C. schrieb:
Da würde ich mich schon mal gar nicht drauf verlassen .
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mbone schrieb:
Du kannst unterbrechen solange du willst, nur muß eben die Unterbrechung ab dem 14ten Kalendertag mit den entsprechenden Kürzeln gekennzeichnet werden .
Und ein 6 er Rezept muß innerhalb von 3 Monaten, größere Rezepte innerhalb von 6 Monaten abgearbeitet werden.
Das ist schon alles.
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