WIR SUCHEN IN VOLLZEIT ODER
TEILZEIT:
Physiotherapeut Schmerztherapie
(m/w/d)
THERAPIEZENTRUM AM KLINIKUM
ASCHAFFENBURG-ALZENAU
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit
für
den Bereich Schmerztherapie am
Standort Alzenau. Wir freuen uns
über Ihre aussagekräftige
Bewerbung
bis zum 15.03.202...
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(m/w/d)
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ich habe da mal eine Frage. Ich habe einen Patienten, der den letzten Termin am 24.7.18 hatte und dann erst wieder am 21.08.18 gekommen ist. Das sind insgesamt 28 Kalendertage. Lt. Rahmenvertrag AOK BaWü " Die Behandlungsunterbrechung darf insgesamt eine Dauer von 28 Kalendertagen nicht überschreiten." Bezieht sich das auf die Pause zwischen Termin und letztem Termin, oder auf insgesamt für die ganze VO?? Der Patienten war davor schon 2 Wochen nicht da.
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe einen Patienten, der den letzten Termin am 24.7.18 hatte und dann erst wieder am 21.08.18 gekommen ist. Das sind insgesamt 28 Kalendertage. Lt. Rahmenvertrag AOK BaWü " Die Behandlungsunterbrechung darf insgesamt eine Dauer von 28 Kalendertagen nicht überschreiten." Bezieht sich das auf die Pause zwischen Termin und letztem Termin, oder auf insgesamt für die ganze VO?? Der Patienten war davor schon 2 Wochen nicht da.
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morpheus-06 schrieb:
Max. begründete Unterbrechung zw. 2 Terminen. Wie oft das auf einer Vo. möglich ist, ist nicht geregelt.
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