Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Wäre es grundsätzlich erlaubt, bei einer Behandlungsfrequenz von 1-2x/Woche, die auch mit 2x/Woche ausgeschöpft wurde bei einem Folgerezept mit der gleichen Diagnose einen dann dritten Behandlungstermin in der gleichen Woche zu vergeben, der ja dann der 1. Termin auf der neuen Verordnung wäre? Bin maximal verwirrt...
Danke für Eure Hinweise sagt die Tresenpummelfee
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...dies wird immer eine Absetzung nach sich ziehen (denn dann ist es ja schon 3x wöchentlich) ...vor einer "unendlichen Zeit" war das kein Problem :)
MfG
JürgenK ;)
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massu schrieb:
Ich hatte EINMAL eine Absetzung deshalb, jetzt pass ich genauer drauf auf. Die Kasse hat damals nachgezählt und die Begründung war, es gilt die Gesamtmenge in der Woche egal ob mit 1 oder 2 Rezepten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nun ja, rechtlich gesehen wäre das so eine Auslegungssache und ein Fall für den neu gegründeten Vertragsausschuss Vertragsausschuss zum Bundesrahmenvertrag gebildet | IFK . Man könnte argumentieren, dass sich die Frequenz immer auf der jeweiligen Verordnung bezieht. Ich würde es dennoch nicht riskieren.
Guten Start in das Wochenende!
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Tresenpummelfee schrieb:
Ich danke Euch für das Schließen meiner Wissenslücke!
Guten Start in das Wochenende!
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Problem beschreiben
Tresenpummelfee schrieb:
Guten Morgen in die Runde!
Wäre es grundsätzlich erlaubt, bei einer Behandlungsfrequenz von 1-2x/Woche, die auch mit 2x/Woche ausgeschöpft wurde bei einem Folgerezept mit der gleichen Diagnose einen dann dritten Behandlungstermin in der gleichen Woche zu vergeben, der ja dann der 1. Termin auf der neuen Verordnung wäre? Bin maximal verwirrt...
Danke für Eure Hinweise sagt die Tresenpummelfee
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