Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
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In 8 Behandlungsräume...
sorry dass ich nochmal mit der alten Richtlinie und den Erst- bzw. Folgeverodnungen nerve, aber entweder habe ich all die Jahre auf dem Schlauch gestanden oder eine Mitarbeiterin vom ARZ Emmendingen hat mich grade erfolgreich an die Wand gefahren.
Folgender Fall:
Absetzung erhalten von einem zahnärztlichen REZ ausgestellt am 11.12.20 mit der Begründung, Gesamthöchstmenge ist überschritten.
Laut meinen Unterlagen gab es eine Erst-VO am 28.07.20, dann eine Folge am 13.10.20 und die letzte Folge am 11.12.20
Die Aussage der ARZ-MA war jetzt das Rezept vorne dran v. 26.02.20 wäre bei Ihnen intern als Erst-VO gezählt worden, das wäre bei uns aber nicht morniert worden, da wären Sie nicht so streng gewesen.... Die letzte Behandlung auf dieses Rez war am 27.05.20.
Das REZ vom 28.07.20 wäre dann für sie eine Folge-VO weil nicht die 12 Wochen Frist eingehalten worden wäre zwischen letzter Behandlung - 27.05. und neuer Ausstellung - 28.07., auf dieses REZ war war die erste Behandlung am 19.08. was einem behandlungsfreiem Intervall von 12-Wochen entspricht.
Die Mitarbeiterin sagte die Frist würde gelten zwischen letzter Behandlung und neuem Aussttellungsdatum, für mein Verständnis galt die Frist zwischen letzter und erster Behandlung, wie der Name ja auch sagt "behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen.
Kann mir jemand helfen den Knoten in meinem Hirn zu entwirren?
Vielen Dank & beste Grüße
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strange schrieb:
Hey,
sorry dass ich nochmal mit der alten Richtlinie und den Erst- bzw. Folgeverodnungen nerve, aber entweder habe ich all die Jahre auf dem Schlauch gestanden oder eine Mitarbeiterin vom ARZ Emmendingen hat mich grade erfolgreich an die Wand gefahren.
Folgender Fall:
Absetzung erhalten von einem zahnärztlichen REZ ausgestellt am 11.12.20 mit der Begründung, Gesamthöchstmenge ist überschritten.
Laut meinen Unterlagen gab es eine Erst-VO am 28.07.20, dann eine Folge am 13.10.20 und die letzte Folge am 11.12.20
Die Aussage der ARZ-MA war jetzt das Rezept vorne dran v. 26.02.20 wäre bei Ihnen intern als Erst-VO gezählt worden, das wäre bei uns aber nicht morniert worden, da wären Sie nicht so streng gewesen.... Die letzte Behandlung auf dieses Rez war am 27.05.20.
Das REZ vom 28.07.20 wäre dann für sie eine Folge-VO weil nicht die 12 Wochen Frist eingehalten worden wäre zwischen letzter Behandlung - 27.05. und neuer Ausstellung - 28.07., auf dieses REZ war war die erste Behandlung am 19.08. was einem behandlungsfreiem Intervall von 12-Wochen entspricht.
Die Mitarbeiterin sagte die Frist würde gelten zwischen letzter Behandlung und neuem Aussttellungsdatum, für mein Verständnis galt die Frist zwischen letzter und erster Behandlung, wie der Name ja auch sagt "behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen.
Kann mir jemand helfen den Knoten in meinem Hirn zu entwirren?
Vielen Dank & beste Grüße
Das so tatsächlich korrekt (gewesen)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die Mitarbeiterin sagte die Frist würde gelten zwischen letzter Behandlung und neuem Aussttellungsdatum,...
Das so tatsächlich korrekt (gewesen)
Dann habe ich das tatsächlich all die Jahre falsch interpretiert.
Zum Glück ist diese sinnfreie Regeelung aber nun abgelöst.
Dann werde ich wohl mal mein Glück bei dem ZA versuchen ob er es mir noch nachträgich auf a.d. Regelfalls abändert.
Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung :-)
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strange schrieb:
Huh, okay. Spannend.
Dann habe ich das tatsächlich all die Jahre falsch interpretiert.
Zum Glück ist diese sinnfreie Regeelung aber nun abgelöst.
Dann werde ich wohl mal mein Glück bei dem ZA versuchen ob er es mir noch nachträgich auf a.d. Regelfalls abändert.
Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung :-)
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