Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
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Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
2. Rz KG mit Fango 18 x Pat.spez. Verordnung. Wir sind etwas verunsichert was die Abrechnung angeht weil wir keine eindeutigen Aussagen bislang bekommen haben und möchten auch nicht deswegen Absetzungen bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe
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Wenn eine ICD10 nicht in der LHB/BVB-Liste (nicht HMK) steht, sind grundsätzlich nur max. 6 Einheiten pro VO (außer bei ZNS) möglich. Behandelst du darüber hinweg, bekommst du den Rest - zurecht - nicht bezahlt.
Zu deine letzte Frage kann man ohne ICD10 inkl. Diagnosegruppe nichts sagen. Fallen beide in der LHB-Kategorie ist es aber grundsätzlich möglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Zunächst einmal grundsätzlich: der Arzt bestimmt die Diagnose und damit die ICD10 inkl. Diagnosegruppe. Es ist nicht an uns das anzuzweifeln (auch wenn hier sogar die Diagnosegruppe WS fachlich falsch ist). Daher arbeiten wir nur mit der ICD10 sowie sie auf der VO steht. Ein "Gefälligkeits-ICD" kreieren zu lassen, ist uns laut § 3 Abs. 10 BRV ausdrücklich untersagt.
Wenn eine ICD10 nicht in der LHB/BVB-Liste (nicht HMK) steht, sind grundsätzlich nur max. 6 Einheiten pro VO (außer bei ZNS) möglich. Behandelst du darüber hinweg, bekommst du den Rest - zurecht - nicht bezahlt.
Zu deine letzte Frage kann man ohne ICD10 inkl. Diagnosegruppe nichts sagen. Fallen beide in der LHB-Kategorie ist es aber grundsätzlich möglich.
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silvia43 schrieb:
Liebe Kollegen, haben momentan etwas Probleme bei Verordnungen die über die mögliche Menge (6x) hinausgehen. 1. Rz. wegen Polyneuropathie G62.9 WS a und Menge 12 x ,dies ist im HMK nicht gelistet und der PC sagt das die 6x überschritten und nicht möglich ist. Kann mir jemand sagen ob es einen anderen ICD 10 Code gibt oder ob man tatsächlich auf 6x reduzieren muss. Pat. wird einen Antrag auf LHB stellen.
2. Rz KG mit Fango 18 x Pat.spez. Verordnung. Wir sind etwas verunsichert was die Abrechnung angeht weil wir keine eindeutigen Aussagen bislang bekommen haben und möchten auch nicht deswegen Absetzungen bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe
ICD10 - S82.0
Diagnosegruppe - ZN (MFA wohl in der Zeile verrutscht)
Einheiten - 10 (wahrscheinlich wegen der ZN-Gruppe)
würde sowas letztenendes durchgehen oder abbruch bei 6 einheiten?
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Theoretisch kannst du bei ZN 10x behandeln, aber ....
ich würde die VO in diesem Fall neu ausstellen lassen, auch wenn wir hier eigentlich gar keine Prüfpflicht haben. Es kann dir - bei der falschen Kasse - aber angerechnet werden, dass du nicht reagiert hast.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Ähh, S82.0 = Fraktur der Patella. ZN ist daher so was von fachlich falsch, das hat auch nichts mehr mit Verrutschen in der Zeile zu tun.
Theoretisch kannst du bei ZN 10x behandeln, aber ....
ich würde die VO in diesem Fall neu ausstellen lassen, auch wenn wir hier eigentlich gar keine Prüfpflicht haben. Es kann dir - bei der falschen Kasse - aber angerechnet werden, dass du nicht reagiert hast.
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Alex Moro schrieb:
dass die VO fachlich falsch ist, ist ja klar. geht ja um den "wenn-fall". also wenn kasse absetzung schickt, ist es von meiner seite trotzdem nicht falsch, wenn auch strittig...
Du kennst mich: Im Normalfall lasse ich mich in so einem Fall durchaus auf einem Streit ein. Manchmal - bei einem so haarsträubenden Fall - kann ein Aufklärungsgespräch in der Arztpraxis sinnvoller sein. In den meisten Fälle entsteht dadurch eine, sich für uns auszahlenden - Win-Win-Situation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Richtig. Möchtest du ggf. einen Streit vor dem Sozialgericht riskieren oder gehst du in diesem Fall den einfacheren Weg und vermeidest eventueller Abrechnungsstreß?
Du kennst mich: Im Normalfall lasse ich mich in so einem Fall durchaus auf einem Streit ein. Manchmal - bei einem so haarsträubenden Fall - kann ein Aufklärungsgespräch in der Arztpraxis sinnvoller sein. In den meisten Fälle entsteht dadurch eine, sich für uns auszahlenden - Win-Win-Situation.
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Alex Moro schrieb:
ich werf auch mal eine passende frage rein:
ICD10 - S82.0
Diagnosegruppe - ZN (MFA wohl in der Zeile verrutscht)
Einheiten - 10 (wahrscheinlich wegen der ZN-Gruppe)
würde sowas letztenendes durchgehen oder abbruch bei 6 einheiten?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
michaela872 schrieb am 05.02.2024 20:16 Uhr:Polyneuropathie läuft auf pn, 10x.... Und, was möchste du damit, im Zusammenhang mit diesen Thread, sagen?
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silvia43 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij er hat auf meine frage geantwortet!
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij...dass die genannten Diagnosegruppe nicht zur Erkrankung passt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 Das hatte ich in meinem Antwort zwar auch schon angemerkt, jedoch ist es weder unsere Aufgabe noch unsere Pflicht das zu kontrollieren. Wenn Ärzte der Auffassung sind, dass so verordnen zu müssen, dann ist das halt so. grimacing
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aaber :da ich ja die Verordnungen erstelle, Fehler vermeiden möchte, dieses ganze Fax-Korrektur-hin- und her faxen auch nicht will sticht mir sowas ins Auge...seitdem ich in solchen Gruppen bin hat sich unsere Fehlerquote deutlich minimiert. Danke Euch
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michaela872 schrieb:
Polyneuropathie läuft auf pn, 10x....
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