Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
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wir Ihnen anbieten!
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stehen moderne großzügige, im
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Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Schippi schrieb:
Wer sieht denn was vorher da stand?wenn gut weg radiert ist,warum nicht!
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
;)... dann würde ich aber einen "weichen"Bleistift nehmen ...
JürgenK ;)
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pt ani schrieb:
Ist das nicht schon Urkundenfälschung?
Was spricht dagegen, am Behandlungstag das Datum zu setzen. Ist wirklich mal die Frequenz überschritten, kennzeichnet man das eben mit einem Buchstaben
K oder F und gut ist.
Und irgendwann bei irgendwem, sieht man eben doch die Radiererei und dann hast den Mist am dampfen.
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Shia schrieb:
Mit Bleistift vorschreiben, um dann später mit Kuli nach zu schreiben ist nicht erlaubt.
Was spricht dagegen, am Behandlungstag das Datum zu setzen. Ist wirklich mal die Frequenz überschritten, kennzeichnet man das eben mit einem Buchstaben
K oder F und gut ist.
Und irgendwann bei irgendwem, sieht man eben doch die Radiererei und dann hast den Mist am dampfen.
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Schippi schrieb:
@pt ani oh mein Gott!!
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Schippi schrieb:
@Shia wo steht es denn das es verboten ist?und er prüft das?
Geprüft wird das regelmäßig im Rahmen der Abrechnung - du bekommst dein Geld zwar 28 Tage nach Rechnungseingang aber Rechtssicherheit besteht erst neun Monate später.
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Papa Alpaka schrieb:
@Schippi Korrekturen müssen laut Bundesrahmenvertrag erkennbar lassen, welcher Inhalt korrigiert wurde. Die Korrektur des Behandlungsdatums nach erfolgter Behandlung bedarf der zusätzlichen Bestätigung des korrigierten Datums mittels Unterschrift des Leistungsempfängers.
Geprüft wird das regelmäßig im Rahmen der Abrechnung - du bekommst dein Geld zwar 28 Tage nach Rechnungseingang aber Rechtssicherheit besteht erst neun Monate später.
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Schippi schrieb:
@Papa Alpaka okay das ist mir bekannt,aber man kann auch kleinkariert handeln und sich immer wieder über Bürokratie rumärgern!Ein Tag nach der Behandlung das Datum einzutragen wäre auch nicht korrekt(habe ich früher öfters gemacht um zu sehen ob Heimbewohner am selben Tag nicht noch ins KK mussten,dann gab es auchmal ein andres Datum,so what,ich habe die Behandlung abrechnen können,heute ja nicht mehr nötig)
Na ja. Wenn die KK hier mitliest (tut sie), dann ist das alles nicht so schlau.
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pt ani schrieb:
@Schippi
Na ja. Wenn die KK hier mitliest (tut sie), dann ist das alles nicht so schlau.
Bleistift ausradieren klappt niemals zu 100% ohne Spuren zu hinterlassen (und sei es nur das Eindrücken im Papier). Das mit Kulli überschreiben ist dann sehr einfach als "Korrektur" nachweisbar. Somit müsste jeder einzelnen dieser Korrekturen vorschriftsmäßig zusätzlich bestätigt werden.
Warum sollte man es sich so kompliziert machen? Ich mache vielleicht einmal im Monat einen Schreibfehler beim Datum oder Leistung. Dann ist doch deutlich weniger arbeitet, nur dieses eine Mal zusätzlich bestätigen zu lassen, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Ein Bleistift ist nicht dokumentenecht. Da liegt schon das erste Problem.
Bleistift ausradieren klappt niemals zu 100% ohne Spuren zu hinterlassen (und sei es nur das Eindrücken im Papier). Das mit Kulli überschreiben ist dann sehr einfach als "Korrektur" nachweisbar. Somit müsste jeder einzelnen dieser Korrekturen vorschriftsmäßig zusätzlich bestätigt werden.
Warum sollte man es sich so kompliziert machen? Ich mache vielleicht einmal im Monat einen Schreibfehler beim Datum oder Leistung. Dann ist doch deutlich weniger arbeitet, nur dieses eine Mal zusätzlich bestätigen zu lassen, oder?
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Schippi schrieb:
@pt ani kann sie auch gerne!
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pt ani schrieb:
@Schippi thinking_face ok..
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Problem beschreiben
Bille1960 schrieb:
Kurze Frage, vielleicht auch blöd, ist irgendwo verankert, dass ich das Behandlungsdatum zur Unterschrift nicht mit Bleistift schreiben darf ?Zur Abrechnung dann natürlich mit Kugelschreiber einreiche ( man schreibt ja mal in Gedanken das falsche Datum )
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