- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
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- viel Urlaub/Freizeit möglich
Danke für Eure Hilfe !!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe ein VdeK Rezept und wollte sicherheitshalber noch mal nachfragen, ob ich 10 oder 14 Tage Zeit habe, das Rezept anzufangen ????
Danke für Eure Hilfe !!!!
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Muss mann für die 10 bzw. 14 Tage
- Werktage (5 Tage/Woche),
- Wochentage (7 Tage/Woche) oder
- Arbeitstage (6 Tage/Woche) zu grunde legen?
Das ergäbe dann schon einen Unterschied.
Vielleicht kann Shakespeare hier (für Alle oder nur mich) noch ein wenig Licht ins Dunkel bringen? Danke vorab.
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JHE schrieb:
Die Frage, auf die ich noch keine wirkliche Antwort erhalten/gefunden habe ist:
Muss mann für die 10 bzw. 14 Tage
- Werktage (5 Tage/Woche),
- Wochentage (7 Tage/Woche) oder
- Arbeitstage (6 Tage/Woche) zu grunde legen?
Das ergäbe dann schon einen Unterschied.
Vielleicht kann Shakespeare hier (für Alle oder nur mich) noch ein wenig Licht ins Dunkel bringen? Danke vorab.
Beim Vdak Tage = Kalendertage
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Tempelritter schrieb:
das steht im jeweiligen Rahmenvertrag, meist sind es Kalendertage.
Beim Vdak Tage = Kalendertage
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rudibam schrieb:
Wir rechnen immer Kalendertage. Damit sind wir dann auf der sicheren Seite.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
RVO Bayern:
14 Arbeitstage (alle Kalendertage, die nicht Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind)
Gruß
Nora
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Inche schrieb:
Samstag ist ein Arbeitstag und es wird in Kalendertagen gerechnet
Samstag ist ein Arbeitstag und es wird in Kalendertagen gerechnet
Bei mir ist Samstags geschlossen - und damit kein Arbeitstag! :point_up:
Du hast vermutlich den Begriff "Arbeitstag" mit dem Ausdruck "Werktag" verwechselt. Zu den Werktagen zählen tatsächlich auch Samstage - aber das war hier nicht das Thema.
Ich hatte - zugegebenermaßen stark verkürzt - aus dem RVO-Rahmenvertrag Bayern zitiert:
Das sollte nur dazu animieren, für die Regelung den Rahmenvertrag ´mal zur Hand zu nehmen, da je nach Vertrag unterschiedliche Vorgaben gelten können.
Die Ausgangsfrage wurde ja bereits korrekt beantwortet: bei VdEK-Kassen zählen bundesweit 14 Kalendertage als Frist für die erste Behandlung (sofern keine weiteren Vorgaben auf dem Rezept stehen).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Inche schrieb am 17.8.14 21:47:
Für den Beginn der Heilmittelbehandlung gilt folgendes: Abweichend von den entsprechenden Regelungen der Heilmittelrichtlinie ist die Behandlung innerhalb von 14 Arbeitstagen (alle Kalendertage, die nicht Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind) zu beginnen, sofern der Vertragsarzt auf dem Verordnungsblatt keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat.
Samstag ist ein Arbeitstag und es wird in Kalendertagen gerechnet
Bei mir ist Samstags geschlossen - und damit kein Arbeitstag! :point_up:
Du hast vermutlich den Begriff "Arbeitstag" mit dem Ausdruck "Werktag" verwechselt. Zu den Werktagen zählen tatsächlich auch Samstage - aber das war hier nicht das Thema.
Ich hatte - zugegebenermaßen stark verkürzt - aus dem RVO-Rahmenvertrag Bayern zitiert:
Das sollte nur dazu animieren, für die Regelung den Rahmenvertrag ´mal zur Hand zu nehmen, da je nach Vertrag unterschiedliche Vorgaben gelten können.
Die Ausgangsfrage wurde ja bereits korrekt beantwortet: bei VdEK-Kassen zählen bundesweit 14 Kalendertage als Frist für die erste Behandlung (sofern keine weiteren Vorgaben auf dem Rezept stehen).
Gruß
Nora
Absolut korrekt.
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mario29 schrieb:
:thumbsdown:
Absolut korrekt.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
14 Tage, gem. Heilmittelkatalog. Es gibt noch hier und da Rahmenverträge mit der 10 Tagefrist, diese ist aber durch die HMK Regelung die hier übergeordnet ist, nicht relevant. Gruß S.
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rudibam schrieb:
Eine Frage, sind Sie selbsständig? Ansonsten siehe Shakespeare.
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