Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
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bin etwas verwirrt bezüglich des Behandlungsbeginn. Im Rahmenvertrag Paragraph 7 (3a) steht was das Verordnungen bis 6 Einheiten nach 3 Monaten und bei mehr als 6 Einheiten nach 6 Monaten ihre Gültigkeit verliert. Bezieht sich das auf die möglichen Unterbrechungen die länger als 14 Tage sind, die dort genannt werden?
VG
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Die Unterbrechnungen haben damit nichts zu tun. Sie könnten nur dafür sorgen, dass eben nicht alle Termin in der zur Verfügung stehenden Zeit auch abgearbeitet werden können. Dann muss halt abgebrochen werden.
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pt ani schrieb:
Du musst eine kleine Verordnung nach drei Monaten (nach dem ersten Behandlungstermin) beendet haben (oder abbrechen), eine große VO nach sechs Monaten. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
Die Unterbrechnungen haben damit nichts zu tun. Sie könnten nur dafür sorgen, dass eben nicht alle Termin in der zur Verfügung stehenden Zeit auch abgearbeitet werden können. Dann muss halt abgebrochen werden.
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chrimi020 schrieb:
Hallo zusammen,
bin etwas verwirrt bezüglich des Behandlungsbeginn. Im Rahmenvertrag Paragraph 7 (3a) steht was das Verordnungen bis 6 Einheiten nach 3 Monaten und bei mehr als 6 Einheiten nach 6 Monaten ihre Gültigkeit verliert. Bezieht sich das auf die möglichen Unterbrechungen die länger als 14 Tage sind, die dort genannt werden?
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