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Wir sind ein Team von 9
Physiotherapeuten/innen und 4
Rezeptionskräften und suchen
Verstärkung für unsere Praxis mit
den Schwerpunkten Neurologie,
Chirurgie und Orthopädie ab sofort
oder im Laufe des Jahres 2025. Wir
bieten:
- ein angenehmes Arbeitsumfeld und
ein motiviertes, dynamisches Team
- Umfangreiche finanzielle Unter...
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bin etwas verwirrt bezüglich des Behandlungsbeginn. Im Rahmenvertrag Paragraph 7 (3a) steht was das Verordnungen bis 6 Einheiten nach 3 Monaten und bei mehr als 6 Einheiten nach 6 Monaten ihre Gültigkeit verliert. Bezieht sich das auf die möglichen Unterbrechungen die länger als 14 Tage sind, die dort genannt werden?
VG
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Die Unterbrechnungen haben damit nichts zu tun. Sie könnten nur dafür sorgen, dass eben nicht alle Termin in der zur Verfügung stehenden Zeit auch abgearbeitet werden können. Dann muss halt abgebrochen werden.
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pt ani schrieb:
Du musst eine kleine Verordnung nach drei Monaten (nach dem ersten Behandlungstermin) beendet haben (oder abbrechen), eine große VO nach sechs Monaten. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
Die Unterbrechnungen haben damit nichts zu tun. Sie könnten nur dafür sorgen, dass eben nicht alle Termin in der zur Verfügung stehenden Zeit auch abgearbeitet werden können. Dann muss halt abgebrochen werden.
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chrimi020 schrieb:
Hallo zusammen,
bin etwas verwirrt bezüglich des Behandlungsbeginn. Im Rahmenvertrag Paragraph 7 (3a) steht was das Verordnungen bis 6 Einheiten nach 3 Monaten und bei mehr als 6 Einheiten nach 6 Monaten ihre Gültigkeit verliert. Bezieht sich das auf die möglichen Unterbrechungen die länger als 14 Tage sind, die dort genannt werden?
VG
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