ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Verordnungen sind eben keine Gutscheine und waren bis vor kurzem sogar nur 14 Tage
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK Aber 28 Tage sind viel zu kurz. Wir haben mittlerweile 5 Wochen Wartezeit. Da muss ich jeden Patienten auf die Konkurrenz verweisen. Aber die haben auch nichts frei.
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Ahn schrieb:
Mach den ersten Termin der möglich ist, setz ihn auf die Warteliste, und hoffe dass du ihn vorher einschieben kannst. Oder lass das Ausstellungsdatum vom Arzt öndern, mit Stempel,Datum und Unterschrift.
Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde.
Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts.
Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.
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LogoMijo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Auch bei uns ist auch die "Konkurrenz" ausgelastet.
Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde.
Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts.
Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum ist die Zeit zwischen Verordnungsausstellungsdatum und Tag der 1 Behandlung auf 28 Tage beschränkt?
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Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen.
Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen.
Passt auf Euch auf!!
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pt ani schrieb:
Genau so ist es.
Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen.
Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen.
Passt auf Euch auf!!
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mark760 schrieb:
Die Antwort ist doch einfach. Das verordnete Heilmittel oder Medikament soll als Behandlung zeitlich zur Diagnosestellung passen. Darüber hinaus auch die ärztliche Möglichkeit eines dringlichen Behandlungsbedarf.
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JürgenK schrieb:
seit dem neuen RV...
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Ahn schrieb:
🤦🏻♀️
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JürgenK schrieb:
Hier kann man schon mal was nachlesen: >>https://www.physio.de/infothek<<
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Seit wann gibt es die Veränderung mit dem Behandlungsbeginn von Verordnungen von 14 auf 28 Tage?
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