Praxis für Physiotherapie Natalia
Kaiser
Unsere etablierte Praxis für
Physiotherapie befindet sich nur
etwa 80 Meter von der
U-Bahn-Station Bismarckstraße
entfernt und besteht bereits seit
fast 20 Jahren. Wir betreuen eine
große Zahl zufriedener
Stammkundinnen und -kunden und
bieten vielfältige therapeutische
Möglichkeiten in einem modernen
und wertschätzenden Arbeitsumfeld.
Über uns
Ein engagiertes Team aus drei
Rezeptionistinnen kümmert sich
zuverlässig um alle
organisatorisch...
Kaiser
Unsere etablierte Praxis für
Physiotherapie befindet sich nur
etwa 80 Meter von der
U-Bahn-Station Bismarckstraße
entfernt und besteht bereits seit
fast 20 Jahren. Wir betreuen eine
große Zahl zufriedener
Stammkundinnen und -kunden und
bieten vielfältige therapeutische
Möglichkeiten in einem modernen
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Über uns
Ein engagiertes Team aus drei
Rezeptionistinnen kümmert sich
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Hab Absetzung bekommen, ich bin der Meinung und sowie ich hier mitgelesen habe, dass Feiertage nicht als Wochentag gilt. Ausstellungsdatum 19.5.2025 Behandlungsbeginn 17.06.2025.
Da heißt 29 Tage, 1 Tag drüber.
29.05. und 09.06. waren Feiertage, wäre ich also im "plus 2 Tage", das heißt 27 Tage, hab ich nun Recht oder gilt das nicht. AOK schreibt: Die Verordnung ist ungültig, da die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen wurde. Der Behandlungsbeginn ist unabhängig vom Wochentag oder auch Feiertagen.
Wer ist nun im Recht?
Danke vorab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich muss nochmal nachfragen..
Hab Absetzung bekommen, ich bin der Meinung und sowie ich hier mitgelesen habe, dass Feiertage nicht als Wochentag gilt. Ausstellungsdatum 19.5.2025 Behandlungsbeginn 17.06.2025.
Da heißt 29 Tage, 1 Tag drüber.
29.05. und 09.06. waren Feiertage, wäre ich also im "plus 2 Tage", das heißt 27 Tage, hab ich nun Recht oder gilt das nicht. AOK schreibt: Die Verordnung ist ungültig, da die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen wurde. Der Behandlungsbeginn ist unabhängig vom Wochentag oder auch Feiertagen.
Wer ist nun im Recht?
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ali schrieb:
Kalendertage, so einfach und so doof für Dich...
Und da die VO ungültig ist, musst du auch dem Patienten sein Eigenanteil zurück erstatten. 😵💫
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johannes687 schrieb:
Genau so ist es. Das mit dem Frist-Ende auf einen Sonn- oder Feiertag regelt das BGB.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es heißt 28 Kalendertage. Nur wenn der letzte Tag des Fristes auf einem Sonn- oder Feiertag fällt, gilt der nächstfolgende Kalendertag als noch fristgerecht. Somit hat die AOK recht.
Und da die VO ungültig ist, musst du auch dem Patienten sein Eigenanteil zurück erstatten. 😵💫
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