Wer wir sind?
Wir sind ein patientenorientiertes
Gesundheitszentrum für
Physiotherapie in Köln-Buchheim.
Unsere Praxis engagiert sich
ganzheitlich für Gesundheit, wobei
der Mensch jederzeit im Mittelpunkt
steht.
Was wir suchen?
Wir suchen eine*n engagierte*n
Physiotherapeut*in für unsere
Physiotherapiepraxis in Vollzeit
(38 Stunden/Woche) oder Teilzeit,
als Erweiterung unseres 7-köpfigen
Teams.
Was wir machen?
Wir haben ein breit gefächertes
Behandlungsspektrum, u. a.
Krankengymna...
Wir sind ein patientenorientiertes
Gesundheitszentrum für
Physiotherapie in Köln-Buchheim.
Unsere Praxis engagiert sich
ganzheitlich für Gesundheit, wobei
der Mensch jederzeit im Mittelpunkt
steht.
Was wir suchen?
Wir suchen eine*n engagierte*n
Physiotherapeut*in für unsere
Physiotherapiepraxis in Vollzeit
(38 Stunden/Woche) oder Teilzeit,
als Erweiterung unseres 7-köpfigen
Teams.
Was wir machen?
Wir haben ein breit gefächertes
Behandlungsspektrum, u. a.
Krankengymna...
Hab Absetzung bekommen, ich bin der Meinung und sowie ich hier mitgelesen habe, dass Feiertage nicht als Wochentag gilt. Ausstellungsdatum 19.5.2025 Behandlungsbeginn 17.06.2025.
Da heißt 29 Tage, 1 Tag drüber.
29.05. und 09.06. waren Feiertage, wäre ich also im "plus 2 Tage", das heißt 27 Tage, hab ich nun Recht oder gilt das nicht. AOK schreibt: Die Verordnung ist ungültig, da die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen wurde. Der Behandlungsbeginn ist unabhängig vom Wochentag oder auch Feiertagen.
Wer ist nun im Recht?
Danke vorab
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich muss nochmal nachfragen..
Hab Absetzung bekommen, ich bin der Meinung und sowie ich hier mitgelesen habe, dass Feiertage nicht als Wochentag gilt. Ausstellungsdatum 19.5.2025 Behandlungsbeginn 17.06.2025.
Da heißt 29 Tage, 1 Tag drüber.
29.05. und 09.06. waren Feiertage, wäre ich also im "plus 2 Tage", das heißt 27 Tage, hab ich nun Recht oder gilt das nicht. AOK schreibt: Die Verordnung ist ungültig, da die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen wurde. Der Behandlungsbeginn ist unabhängig vom Wochentag oder auch Feiertagen.
Wer ist nun im Recht?
Danke vorab
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Kalendertage, so einfach und so doof für Dich...
Und da die VO ungültig ist, musst du auch dem Patienten sein Eigenanteil zurück erstatten. 😵💫
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Genau so ist es. Das mit dem Frist-Ende auf einen Sonn- oder Feiertag regelt das BGB.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es heißt 28 Kalendertage. Nur wenn der letzte Tag des Fristes auf einem Sonn- oder Feiertag fällt, gilt der nächstfolgende Kalendertag als noch fristgerecht. Somit hat die AOK recht.
Und da die VO ungültig ist, musst du auch dem Patienten sein Eigenanteil zurück erstatten. 😵💫
Mein Profilbild bearbeiten