Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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torsten521 schrieb:
Leider hat meine Anmeldekraft versehentlich auf das Rezept ein Behandlungsdatum vor Ausstellung des Rezeptes gewählt, da das Rezept zu dem Zeitpunkt telefonisch bestellt war, habe ich die Patientin (Dauerpatient) an dem Termin ohne Rezept behandelt, tja und meine MA hat dann nachträglich den Termin auf das Rezept geschrieben und das ist jetzt nicht mehr zu ändern! Ist jetzt das ganze Rezept ungültig oder nur dieser 1. Termin? Vielleicht könnte ich vom Arzt noch das Ausstellungsdatum ändern lassen, falls er da mit macht! Vielen Dank für Antworten!
Der stressfreieste Weg ist es, das Ausstellungsdatum korrigieren zu lassen...
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Papa Alpaka schrieb:
Formal ist es unmöglich die Behandlung ohne gültige VO zu beginnen (passiert mir aber auch regelmäßig).
Der stressfreieste Weg ist es, das Ausstellungsdatum korrigieren zu lassen...
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Shakespeare schrieb:
Vielleicht habt ihr ja auch nur verschrieben, dann Termin durchstreichen, entsprechenden Vermerk auf die VO und das korrekte Datum in die zweite Zeile schreiben, von da an die verordneten 6 oder mehr Therapien normal aufschreiben und unterschreiben lassen. Wenn die Kasse nicht bewusst jeden Fehler "abstrafen" will, sollte das klappen. Ansonsten wie schon geschrieben Verordnung ggf. neu ausstellen lassen, mit dem Datum der ersten Therapie wenn der Arzt das macht. Gruß S.
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idefix- schrieb:
Datum ändern und dieses Datum dann noch mal vom Patienten unterschreiben lassen, das geht in Ordnung. Denn laut Kasse gilt das 4-Augenprinzip.
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