Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
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Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
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finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
Gibt es eigentlich eine "Begrenzung" für das eingetragene Datum im Kästchen: Behandlungsbeginn spätestens am...
Kann ich sorgenfrei ein Rezept mit Ausstellungsdatum von heute annehmen, welches wahrscheinlich erst im Januar 2018 angefangen wird und wo beim spätesten Behandlungsbeginn der 10.01.2018 eingetragen ist?
Vielen Dank im Vorraus
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ronald0612 schrieb:
Hallo
Gibt es eigentlich eine "Begrenzung" für das eingetragene Datum im Kästchen: Behandlungsbeginn spätestens am...
Kann ich sorgenfrei ein Rezept mit Ausstellungsdatum von heute annehmen, welches wahrscheinlich erst im Januar 2018 angefangen wird und wo beim spätesten Behandlungsbeginn der 10.01.2018 eingetragen ist?
Vielen Dank im Vorraus
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ronald0612 schrieb:
Danke.
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SiH schrieb:
Ja, kannst Du.
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meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
Kannst du dein Wissen begründen? In den HMR und Rahmenverträgen steht dazu nichts.
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Tempelritter schrieb:
beast schrieb am 28.11.17 09:27:
meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
Kannst du dein Wissen begründen? In den HMR und Rahmenverträgen steht dazu nichts.
meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
Kannst du dein Wissen begründen? In den HMR und Rahmenverträgen steht dazu nichts.
Muss nicht begründet werden... eine solche Frist gibt es nämlich nicht. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 28.11.17 09:58:
beast schrieb am 28.11.17 09:27:
meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
Kannst du dein Wissen begründen? In den HMR und Rahmenverträgen steht dazu nichts.
Muss nicht begründet werden... eine solche Frist gibt es nämlich nicht. :smile:
meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
Kannst du dein Wissen begründen? In den HMR und Rahmenverträgen steht dazu nichts.
Muss nicht begründet werden... eine solche Frist gibt es nämlich nicht. :smile:
Ich freue mich trotzdem auf seine Begründung.
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb am 28.11.17 10:24:
Tempelritter schrieb am 28.11.17 09:58:
beast schrieb am 28.11.17 09:27:
meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
Kannst du dein Wissen begründen? In den HMR und Rahmenverträgen steht dazu nichts.
Muss nicht begründet werden... eine solche Frist gibt es nämlich nicht. :smile:
Ich freue mich trotzdem auf seine Begründung.
Und nein..wir sind keine Praxis die den Kassen in den Arsch kriecht..haben auch schon Urteile durchgeboxt...nur so am Rande, weil ich ahne, was da wieder für Kommentare kommen....
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beast schrieb:
Wir hatten mehrere Absetzungen genau aus diesem Grund.(IKK.und AOK) wo es hieß, dass die Rezepte beim spätesten Behandlungsbeginn nicht mehr als 4 Wochen verlängert wrden dürften...und haben dann mit sanften Worten die Kasse davon überzeugen können...dass wir die Vergütung trotzdem erhalten...wurde dann auf "Ausnahme" entschieden....
Und nein..wir sind keine Praxis die den Kassen in den Arsch kriecht..haben auch schon Urteile durchgeboxt...nur so am Rande, weil ich ahne, was da wieder für Kommentare kommen....
Wir hatten mehrere Absetzungen genau aus diesem Grund.(IKK.und AOK) wo es hieß, dass die Rezepte beim spätesten Behandlungsbeginn nicht mehr als 4 Wochen verlängert wrden dürften...und haben dann mit sanften Worten die Kasse davon überzeugen können...dass wir die Vergütung trotzdem erhalten...wurde dann auf "Ausnahme" entschieden....
Und nein..wir sind keine Praxis die den Kassen in den Arsch kriecht..haben auch schon Urteile durchgeboxt...nur so am Rande, weil ich ahne, was da wieder für Kommentare kommen....
Das steht aber weder in den IKK/AOK R-Verträgen noch in den HMR, also eine nicht berechtigte Absetzung der Kassen.
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Tempelritter schrieb:
beast schrieb am 4.12.17 13:35:
Wir hatten mehrere Absetzungen genau aus diesem Grund.(IKK.und AOK) wo es hieß, dass die Rezepte beim spätesten Behandlungsbeginn nicht mehr als 4 Wochen verlängert wrden dürften...und haben dann mit sanften Worten die Kasse davon überzeugen können...dass wir die Vergütung trotzdem erhalten...wurde dann auf "Ausnahme" entschieden....
Und nein..wir sind keine Praxis die den Kassen in den Arsch kriecht..haben auch schon Urteile durchgeboxt...nur so am Rande, weil ich ahne, was da wieder für Kommentare kommen....
Das steht aber weder in den IKK/AOK R-Verträgen noch in den HMR, also eine nicht berechtigte Absetzung der Kassen.
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beast schrieb:
Dann ist das ja gut zu wissen...Schönen Abend noch
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beast schrieb:
meines Wissens waren es 4 Wochen maximal....
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