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Wartenau, in der sich sowohl
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Was wir bieten:
• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
Qualifikation und Erfahrung.
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Oder lieber doch von den Ärzten einen Datum+Stempel+Unterschrift zur korrektur verlangen?
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kaka80 schrieb:
Ist es sinnvoll, dass Feld ,,Behandlungsbeginn spätest. am" grundsätzlich leer bleiben soll, damit Heilmittelerbringer selbst korrigieren können (natürlich mit Rücksprache des Arztes).
Oder lieber doch von den Ärzten einen Datum+Stempel+Unterschrift zur korrektur verlangen?
zweite Frage erübrigt sich, da es eh so usus sein muss, falls nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gestartet werden kann...
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stefan 302 schrieb:
nein zu erster Frage
zweite Frage erübrigt sich, da es eh so usus sein muss, falls nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gestartet werden kann...
Ist es sinnvoll, dass Feld ,,Behandlungsbeginn spätest. am" grundsätzlich leer bleiben soll, damit Heilmittelerbringer selbst korrigieren können (natürlich mit Rücksprache des Arztes).
Oder lieber doch von den Ärzten einen Datum+Stempel+Unterschrift zur korrektur verlangen?
Auf der Vorderseite des RZ darfst du keine Änderungen selbst vornehmen, den Behandlungsbeginn spätest. am ... kann man nach Rücksprache mit dem Arzt und Dokumentation auf der Rückseite des RZ anpassen (Rahmenverträge).
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Es zeigte sich aber in der Vergangenheit und Gegenwart, dass einige Kassen bei Ärzten nachfragen...bezüglich der Rücksprache und Doku des Arztes....und bekommt dann die eine Antwort, dass nichts beim Arzt dokumentiert ist und dieser sich auch 3 Monate zurück (oder mehr) nicht mehr daran erinnert, sofern überhaupt (Unterstellung) dort angerufen wurde.
Wurde deshalb schon mehrfach abgesetzt, insbesondere bei den "ersetzlichen Kassen"
Daher meine Empfehlung, alleine schon um nicht um sein sauer verdientes Geld nachweinen zu müssen, schicke ich die Patienten mit dem Rezept zum Arzt zurück, was nur sehr selten vorkommt, denn wir haben immer innerhalb 48 Std einen Termin parat.
Wenn der Patient erst spät mit dem Rezept aufkreuzt, sehe ich es sowieso nicht ein, ein Telefonat zu führen, oft mehrmals, da der Doc gerade keine Zeit hat oder besseres zu tun hat.
Aber es ist natürlich Ansichtsache wie man dies handhabt...
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stefan 302 schrieb:
Laut RV ist das Anpassen spätester Behandlungsbeginn nach Rücksprache des Arztes (nicht Sprechstundenhilfe...) sowie Doku möglich, stimmt.
Es zeigte sich aber in der Vergangenheit und Gegenwart, dass einige Kassen bei Ärzten nachfragen...bezüglich der Rücksprache und Doku des Arztes....und bekommt dann die eine Antwort, dass nichts beim Arzt dokumentiert ist und dieser sich auch 3 Monate zurück (oder mehr) nicht mehr daran erinnert, sofern überhaupt (Unterstellung) dort angerufen wurde.
Wurde deshalb schon mehrfach abgesetzt, insbesondere bei den "ersetzlichen Kassen"
Daher meine Empfehlung, alleine schon um nicht um sein sauer verdientes Geld nachweinen zu müssen, schicke ich die Patienten mit dem Rezept zum Arzt zurück, was nur sehr selten vorkommt, denn wir haben immer innerhalb 48 Std einen Termin parat.
Wenn der Patient erst spät mit dem Rezept aufkreuzt, sehe ich es sowieso nicht ein, ein Telefonat zu führen, oft mehrmals, da der Doc gerade keine Zeit hat oder besseres zu tun hat.
Aber es ist natürlich Ansichtsache wie man dies handhabt...
Es zeigte sich aber in der Vergangenheit und Gegenwart, dass einige Kassen bei Ärzten nachfragen...bezüglich der Rücksprache und Doku .
Echt wurde bei Euch deshalb abgesetzt ? Bei uns nur 1x tempörär weil die Notiz auf der Rückseite "übersehen" wurde.
Dafür grad eine DAK Absetzung, wo diesbezügliche Faxänderung ignoriert wurde....
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ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 2.8.17 17:38:
Es zeigte sich aber in der Vergangenheit und Gegenwart, dass einige Kassen bei Ärzten nachfragen...bezüglich der Rücksprache und Doku .
Echt wurde bei Euch deshalb abgesetzt ? Bei uns nur 1x tempörär weil die Notiz auf der Rückseite "übersehen" wurde.
Dafür grad eine DAK Absetzung, wo diesbezügliche Faxänderung ignoriert wurde....
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stefan 302 schrieb:
Bei uns nicht, da wir es so nicht praktizieren, aber ich kenne einige Absetzungen, allerdings nicht von der grünen Kasse.
Auf der Vorderseite des RZ darfst du keine Änderungen selbst vornehmen, den Behandlungsbeginn spätest. am ... kann man nach Rücksprache mit dem Arzt und Dokumentation auf der Rückseite des RZ anpassen (Rahmenverträge).
Echt jetzt? Ich mache seit mindestens 5 Jahren eigenständig Änderungen auf der Vorderseite des Rezeptes -alles außer Diagnose und Ausstellungsdatum - und setze ein hübsches Stempelchen daneben auf dem steht "geändert nach Rücksprache mit dem Arzt". Und ja: ich halte diese Rücksprache natürlich auch und frage jedesmal die Sprechstundenhilfe zusätzlich ob sie es auch wirklich so vermerkt und geändert hat. Erst wenn die "Ja" sagt, setz ich mein Stempelchen. Bislang IMMER akzeptiert worden.
Heute mal, wollte ein Arzt nicht ändern. Das ärgert mich dann zwar, aber dann bleibe ich natürlich "brav" und behandle halt nicht, bevor ich nicht ne gültige VO habe.
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 2.8.17 15:37:
Auf der Vorderseite des RZ darfst du keine Änderungen selbst vornehmen, den Behandlungsbeginn spätest. am ... kann man nach Rücksprache mit dem Arzt und Dokumentation auf der Rückseite des RZ anpassen (Rahmenverträge).
Echt jetzt? Ich mache seit mindestens 5 Jahren eigenständig Änderungen auf der Vorderseite des Rezeptes -alles außer Diagnose und Ausstellungsdatum - und setze ein hübsches Stempelchen daneben auf dem steht "geändert nach Rücksprache mit dem Arzt". Und ja: ich halte diese Rücksprache natürlich auch und frage jedesmal die Sprechstundenhilfe zusätzlich ob sie es auch wirklich so vermerkt und geändert hat. Erst wenn die "Ja" sagt, setz ich mein Stempelchen. Bislang IMMER akzeptiert worden.
Heute mal, wollte ein Arzt nicht ändern. Das ärgert mich dann zwar, aber dann bleibe ich natürlich "brav" und behandle halt nicht, bevor ich nicht ne gültige VO habe.
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Tempelritter schrieb:
Lt. unserem Anwalt, Hr. Alt, ist die Vorderseite für uns tabu. Handschriftliche Änderungen auf der Vorderseite muss der Arzt abzeichnen. Deshalb die abgesprochenen Änderungen auf der Rückseite dokumentieren. Das hat jetzt erst mal nichts mit HMR, R-Vertrag und Absetzungen zu tun, sondern ist die gesetzliche Lage.
Dann soll ich nachweisen, bei Zweifel, dass ich es mit dem Arzt abgesprochen habe? Mach ich nicht
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stefan 302 schrieb:
eben deshalb mach ich den ganzen Aufwand nicht, denn es stimmt was templer schreibt, Vorderseite tabu.
Dann soll ich nachweisen, bei Zweifel, dass ich es mit dem Arzt abgesprochen habe? Mach ich nicht
Bei uns nicht, da wir es so nicht praktizieren, aber ich kenne einige Absetzungen, allerdings nicht von der grünen Kasse.
Bitte mal Ross und Reiter:
Tippe DAK...wer noch ?
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ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 2.8.17 18:18:
Bei uns nicht, da wir es so nicht praktizieren, aber ich kenne einige Absetzungen, allerdings nicht von der grünen Kasse.
Bitte mal Ross und Reiter:
Tippe DAK...wer noch ?
Lt. unserem Anwalt, Hr. Alt, ist die Vorderseite für uns tabu. Handschriftliche Änderungen auf der Vorderseite muss der Arzt abzeichnen. Deshalb die abgesprochenen Änderungen auf der Rückseite dokumentieren. Das hat jetzt erst mal nichts mit HMR, R-Vertrag und Absetzungen zu tun, sondern ist die gesetzliche Lage.
ok, ich zitiere mal aus unseren diversen RV:
1. VdeK - steht bei jedem Absatz, wo es um Änderungen der VO geht, also z.B. Behandlungsbeginn, Frequenz, Therapiedauer/Menge/ Heilmittel / Art der VO
Änderung bzw. Ergänzung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck
mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren [...]
noch deutlicher dann im Anhang 6, wie eine VO auszusehen hat:
erkennbar falsch, korrigiert er diesen Fehler auf
der Verordnung und informiert hierüber den verordnenden
Arzt. Die Änderung ist vom Therapeuten auf der Verordnung
zu dokumentieren......
und nun Zitat unseres RV mit IKK/BKK in BaWü, Logo. §19 Abschnitt 2
Fehlen eine oder mehrere der vorgenannten Angaben auf der von der Vertragsärztin
ausgestellten Verordnung, ist die Leistungserbringerin nach Rücksprache mit der
Vertragsärztin berechtigt, die Verordnung zu ergänzen
Da steht nix von Rückseite. Da steht nix von Fax und persönlicher Anwesenheit des Arztes. AOK ist analog, such ich jetzt nicht extra raus. Wie gesagt - die Diagnose ist das einzige, das ich nicht eigenhändig ändere.
Übrigens steht bei uns bei IKK/BKK tatsächlich die weibliche Form (Ärztin/Leistungserbringerin) und irgendwo steht dann im Kleingedruckten, dass sich Männer genauso angesprochen fühlen sollen. Ist mir heute zum ersten Mal aufgefallen. Nett.
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 2.8.17 18:49:
[...]Die einvernehmliche
...... Ist die Angabe auf der Verordnung für den Heilmittelerbringer
Lt. unserem Anwalt, Hr. Alt, ist die Vorderseite für uns tabu. Handschriftliche Änderungen auf der Vorderseite muss der Arzt abzeichnen. Deshalb die abgesprochenen Änderungen auf der Rückseite dokumentieren. Das hat jetzt erst mal nichts mit HMR, R-Vertrag und Absetzungen zu tun, sondern ist die gesetzliche Lage.
ok, ich zitiere mal aus unseren diversen RV:
1. VdeK - steht bei jedem Absatz, wo es um Änderungen der VO geht, also z.B. Behandlungsbeginn, Frequenz, Therapiedauer/Menge/ Heilmittel / Art der VO
Änderung bzw. Ergänzung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck
mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren [...]
noch deutlicher dann im Anhang 6, wie eine VO auszusehen hat:
erkennbar falsch, korrigiert er diesen Fehler auf
der Verordnung und informiert hierüber den verordnenden
Arzt. Die Änderung ist vom Therapeuten auf der Verordnung
zu dokumentieren......
und nun Zitat unseres RV mit IKK/BKK in BaWü, Logo. §19 Abschnitt 2
Fehlen eine oder mehrere der vorgenannten Angaben auf der von der Vertragsärztin
ausgestellten Verordnung, ist die Leistungserbringerin nach Rücksprache mit der
Vertragsärztin berechtigt, die Verordnung zu ergänzen
Da steht nix von Rückseite. Da steht nix von Fax und persönlicher Anwesenheit des Arztes. AOK ist analog, such ich jetzt nicht extra raus. Wie gesagt - die Diagnose ist das einzige, das ich nicht eigenhändig ändere.
Übrigens steht bei uns bei IKK/BKK tatsächlich die weibliche Form (Ärztin/Leistungserbringerin) und irgendwo steht dann im Kleingedruckten, dass sich Männer genauso angesprochen fühlen sollen. Ist mir heute zum ersten Mal aufgefallen. Nett.
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morpheus-06 schrieb:
Templer hat schon recht, da beißen sich Formulierungen der RV mit geltendem Recht. Die VO ist eine Urkunde, Änderungen durch den TH, kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb schön auf der Rückseite dokumentieren.
(aus Platzgründen würde ich tatsächlich auf der Rückseite schreiben, aber das ist ein anderes Handlungsmotiv ;))
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Papa Alpaka schrieb:
In gewissem Sinne magst du Recht haben, Morpheus, aber wenn an Ort und Stelle dokumentiert wird wer (=Stempel&Unterschrift&Datum Leistungserbringer) verändert hat, kann man dann ernstlich einen Betrugs- oder Fälschungsvorwurf erheben? Schließlich hängt man ein großes Schild auf mit der Aufschrift "guck hier mal hin!"
(aus Platzgründen würde ich tatsächlich auf der Rückseite schreiben, aber das ist ein anderes Handlungsmotiv ;))
Bei uns nicht, da wir es so nicht praktizieren, aber ich kenne einige Absetzungen, allerdings nicht von der grünen Kasse.
Bitte mal Ross und Reiter:
Tippe DAK...wer noch ?
DAK, D BKK fusioniert Vdak
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stefan 302 schrieb:
ali schrieb am 2.8.17 19:28:
stefan 302 schrieb am 2.8.17 18:18:
Bei uns nicht, da wir es so nicht praktizieren, aber ich kenne einige Absetzungen, allerdings nicht von der grünen Kasse.
Bitte mal Ross und Reiter:
Tippe DAK...wer noch ?
DAK, D BKK fusioniert Vdak
Templer hat schon recht, da beißen sich Formulierungen der RV mit geltendem Recht. Die VO ist eine Urkunde, Änderungen durch den TH, kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb schön auf der Rückseite dokumentieren.
Ja, hier sind verschiedene "Rechte" geltend. Stimme ich zu
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 2.8.17 19:55:
Templer hat schon recht, da beißen sich Formulierungen der RV mit geltendem Recht. Die VO ist eine Urkunde, Änderungen durch den TH, kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb schön auf der Rückseite dokumentieren.
Ja, hier sind verschiedene "Rechte" geltend. Stimme ich zu
Es zeigte sich aber in der Vergangenheit und Gegenwart, dass einige Kassen bei Ärzten nachfragen...bezüglich der Rücksprache und Doku .
Echt wurde bei Euch deshalb abgesetzt ? Bei uns nur 1x tempörär weil die Notiz auf der Rückseite "übersehen" wurde.
Dafür grad eine DAK Absetzung, wo diesbezügliche Faxänderung ignoriert wurde....
ganz genau aus diesem Grund dokumentiere ich auf der Vorderseite. Sollte aus irgendeinem Grund eine Begründung überhaupt nötig sein, schreibe ich die zusätzlich hinten. Ansonsten : Änderung, Stempel, Unterschrift
Templer hat schon recht, da beißen sich Formulierungen der RV mit geltendem Recht. Die VO ist eine Urkunde, Änderungen durch den TH, kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb schön auf der Rückseite dokumentieren.
Nun ja, mag sein. Ich mache das seit 2011 so und ich kenne massenhaft Kolleginnen, die es auch so machen, allen voran Kolleginnen, die das selber mit verhandelt haben. Ich kenne definitiv niemand (aus der Logo) der/die deswegen jemals Schwierigkeiten bekam.
Mir geht es echt auf den Keks, wenn versucht wird, die KK auch noch auf "Rechtswidrigkeiten" hinzuweisen, die bislang nie ein Problem waren. Schön, wenn es noch eine Hürde mehr zu beachten gibt.
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 2.8.17 18:11:
stefan 302 schrieb am 2.8.17 17:38:
morpheus-06 schrieb am 2.8.17 19:55:
Es zeigte sich aber in der Vergangenheit und Gegenwart, dass einige Kassen bei Ärzten nachfragen...bezüglich der Rücksprache und Doku .
Echt wurde bei Euch deshalb abgesetzt ? Bei uns nur 1x tempörär weil die Notiz auf der Rückseite "übersehen" wurde.
Dafür grad eine DAK Absetzung, wo diesbezügliche Faxänderung ignoriert wurde....
ganz genau aus diesem Grund dokumentiere ich auf der Vorderseite. Sollte aus irgendeinem Grund eine Begründung überhaupt nötig sein, schreibe ich die zusätzlich hinten. Ansonsten : Änderung, Stempel, Unterschrift
Templer hat schon recht, da beißen sich Formulierungen der RV mit geltendem Recht. Die VO ist eine Urkunde, Änderungen durch den TH, kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb schön auf der Rückseite dokumentieren.
Nun ja, mag sein. Ich mache das seit 2011 so und ich kenne massenhaft Kolleginnen, die es auch so machen, allen voran Kolleginnen, die das selber mit verhandelt haben. Ich kenne definitiv niemand (aus der Logo) der/die deswegen jemals Schwierigkeiten bekam.
Mir geht es echt auf den Keks, wenn versucht wird, die KK auch noch auf "Rechtswidrigkeiten" hinzuweisen, die bislang nie ein Problem waren. Schön, wenn es noch eine Hürde mehr zu beachten gibt.
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Tempelritter schrieb:
kaka80 schrieb am 2.8.17 12:59:
Ist es sinnvoll, dass Feld ,,Behandlungsbeginn spätest. am" grundsätzlich leer bleiben soll, damit Heilmittelerbringer selbst korrigieren können (natürlich mit Rücksprache des Arztes).
Oder lieber doch von den Ärzten einen Datum+Stempel+Unterschrift zur korrektur verlangen?
Auf der Vorderseite des RZ darfst du keine Änderungen selbst vornehmen, den Behandlungsbeginn spätest. am ... kann man nach Rücksprache mit dem Arzt und Dokumentation auf der Rückseite des RZ anpassen (Rahmenverträge).
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vielen Dank an allen. Ich werde es lieber mit Stempel+Unterschrift ändern lassen. :blush:
Nix. Finger waren schneller als der kopf :wink:
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ali schrieb:
kaka80 schrieb am 3.8.17 10:09:
vielen Dank an allen. Ich werde es lieber mit Stempel+Unterschrift ändern lassen. :blush:
Nix. Finger waren schneller als der kopf :wink:
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richi b schrieb:
Wie "spät" darf denn der "Behandlungsbeginn spätestens am" vom Arzt datiert werden?
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morpheus-06 schrieb:
Dazu ist mir kein Limit bekannt.
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richi b schrieb:
stimmt, hab zwischenzeitlich hoheitlich nachgefragt.
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kaka80 schrieb:
vielen Dank an allen. Ich werde es lieber mit Stempel+Unterschrift ändern lassen. :blush:
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