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Ich bin gerade total verunsichert....wie lange haben wir zeit, ein BG Rezept zu beginnen?
Habe vom Verband die Aussage bekommen: "...unverzüglich"..heißt nun was?
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Ich bin gerade total verunsichert....wie lange haben wir zeit, ein BG Rezept zu beginnen?
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Andreas216 schrieb:
Ich bin gerade total verunsichert....wie lange haben wir zeit, ein BG Rezept zu beginnen?
Habe vom Verband die Aussage bekommen: "...unverzüglich"..heißt nun was?
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Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wer hat Dir 7 Tage gesagt? Unverzüglich sind nicht 7 Tage. Gerade bei Unfallverletzten sind die BG´s sehr wohl sehr daran interessiert, dass Ihre Versicherten so schnell wie möglich Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und die Therapie soll hierzu verhelfen. 7 Tage bedeutet unter Umständen 1 Woche zusätzliche AU....
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Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wer hat Dir 7 Tage gesagt? Unverzüglich sind nicht 7 Tage. Gerade bei Unfallverletzten sind die BG´s sehr wohl sehr daran interessiert, dass Ihre Versicherten so schnell wie möglich Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und die Therapie soll hierzu verhelfen. 7 Tage bedeutet unter Umständen 1 Woche zusätzliche AU....
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don schrieb:
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wer hat Dir 7 Tage gesagt? Unverzüglich sind nicht 7 Tage. Gerade bei Unfallverletzten sind die BG´s sehr wohl sehr daran interessiert, dass Ihre Versicherten so schnell wie möglich Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und die Therapie soll hierzu verhelfen. 7 Tage bedeutet unter Umständen 1 Woche zusätzliche AU....
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Nun ja..es kann einem offensichtlich niemand genau sagen! Sehr schwammig!
Habe ein BG Rezept vom 15.08.2013...das war ein Donnerstag. Habe am 20.08. angefangen. War ein Dienstag. sind 3 Werktage. War eigentlich sicher,. dass das okay ist.
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Nun ja..es kann einem offensichtlich niemand genau sagen! Sehr schwammig!
Habe ein BG Rezept vom 15.08.2013...das war ein Donnerstag. Habe am 20.08. angefangen. War ein Dienstag. sind 3 Werktage. War eigentlich sicher,. dass das okay ist.
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Andreas216 schrieb:
Nun ja..es kann einem offensichtlich niemand genau sagen! Sehr schwammig!
Habe ein BG Rezept vom 15.08.2013...das war ein Donnerstag. Habe am 20.08. angefangen. War ein Dienstag. sind 3 Werktage. War eigentlich sicher,. dass das okay ist.
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Es steht im RV der BG:
§ 3 Durchführung der Behandlung
Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. (2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen.
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• SGBV
Es steht im RV der BG:
§ 3 Durchführung der Behandlung
Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und [b]die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. (2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen. [/b]
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morpheus-06 schrieb:
Es steht im RV der BG:
§ 3 Durchführung der Behandlung
Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. (2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen.
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Andreas216 schrieb:
Ich bin gerade total verunsichert....wie lange haben wir zeit, ein BG Rezept zu beginnen?
Habe vom Verband die Aussage bekommen: "...unverzüglich"..heißt nun was?
laut Rahmenvertrag heißt es unverzüglich.
7 Tage sind kein Problem.
Gruß Manfred
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Andreas216 schrieb:
Gut.Danke....da ist mir schon geholfen....
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don schrieb:
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wer hat Dir 7 Tage gesagt? Unverzüglich sind nicht 7 Tage. Gerade bei Unfallverletzten sind die BG´s sehr wohl sehr daran interessiert, dass Ihre Versicherten so schnell wie möglich Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und die Therapie soll hierzu verhelfen. 7 Tage bedeutet unter Umständen 1 Woche zusätzliche AU....
Habe ein BG Rezept vom 15.08.2013...das war ein Donnerstag. Habe am 20.08. angefangen. War ein Dienstag. sind 3 Werktage. War eigentlich sicher,. dass das okay ist.
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Andreas216 schrieb:
Nun ja..es kann einem offensichtlich niemand genau sagen! Sehr schwammig!
Habe ein BG Rezept vom 15.08.2013...das war ein Donnerstag. Habe am 20.08. angefangen. War ein Dienstag. sind 3 Werktage. War eigentlich sicher,. dass das okay ist.
§ 3 Durchführung der Behandlung
Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. (2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen.
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morpheus-06 schrieb:
Es steht im RV der BG:
§ 3 Durchführung der Behandlung
Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. (2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen.
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Andreas216 schrieb:
Danke für die Antwort ...da bin ich ja auf der sicheren Seite. Mensch man wird schon duselig, bei dem ganzen Mist!
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CM Müller schrieb:
Hallo Andreas,
laut Rahmenvertrag heißt es unverzüglich.
7 Tage sind kein Problem.
Gruß Manfred
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