Goldene Hände gesucht!
Wir suchen zum nächstmöglichen
Termin staatl. geprüfte
Physiotherapeuten in VZ als
fachliche Leitung für unsere
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sportmedizinisch ausgerichtete
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interne und externe
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UrbanSportsclub A...
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Änderungen des spät. Behandlungsbeginn gemäß VDEK RV §6 Abs. 1 sind einvernehmlich (Rücksprache mit Arzt)begründet durch Therapeuten zu dokumentieren.
ARZTUNTERSCHRIFT UND STEMPEL sind HIER NICHT nötig ! (genauso wie bei Änderung der Frequenz)
Trotzdem passiert hier grad öfter eine Absetzung. Die Sachbearbeiter entschuldigen sich denn zwar immer artig....TAKE CARE
Frohe Ostern !
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ali schrieb:
aus gegebenen Anlass (häufiger vertragswidrige Absetzung):
Änderungen des spät. Behandlungsbeginn gemäß VDEK RV §6 Abs. 1 sind einvernehmlich (Rücksprache mit Arzt)begründet durch Therapeuten zu dokumentieren.
ARZTUNTERSCHRIFT UND STEMPEL sind HIER NICHT nötig ! (genauso wie bei Änderung der Frequenz)
Trotzdem passiert hier grad öfter eine Absetzung. Die Sachbearbeiter entschuldigen sich denn zwar immer artig....TAKE CARE
Frohe Ostern !
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morpheus-06 schrieb:
Das zieht sich fast durch alle Kassen und bringt ein plus von 40€ und Verzugszinsen.
Frohe Ostern
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mia 554 schrieb:
Also man kann das telefonisch mit dem Arzt klären und vermerkt das dann auf dem Rezept und muss den Patienten nicht nochmal zum Arzt schicken? Gilt das nur für die Vdek's?
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Tempelritter schrieb:
deshalb wäre die Kenntnis der eigenen Rahmenverträge von Vorteil, siehe Frage von mia 554
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ali schrieb:
Das ist korrekt, bei uns gilt das auch für den RVO Bereich, guggst Du RV...
deshalb wäre die Kenntnis der eigenen Rahmenverträge von Vorteil, siehe Frage von mia 554
Volle Zustimmung!!!!
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 25.3.16 11:50:
deshalb wäre die Kenntnis der eigenen Rahmenverträge von Vorteil, siehe Frage von mia 554
Volle Zustimmung!!!!
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guest schrieb:
Auch wichtig zu wissen, dass die Rahmenverträge RVO mitunter vollkommen andere Regelungen, abhängig vom jeweiligen BL, vorschreiben.
man sollte auch seine Quellen genau prüfen. Im bei p.de hinterlegten Vertrag steht noch die 10-Tage-Frist drin, die nicht korrekt ist (siehe vdek-Seite). Es sind immer noch 14 Tage bis das Rezept (theoretisch) seine Gültigkeit verliert.
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mia 554 schrieb:
RV-wälzen dauert länger, als hier mal schnell die kurze Frage zu stellen. Aber es ist definitiv meine Letzte. Diese Klugscheißerei geht einem definitiv auf die Nerven!
RV-wälzen dauert länger, als hier mal schnell die kurze Frage zu stellen. Aber es ist definitiv meine Letzte. Diese Klugscheißerei geht einem definitiv auf die Nerven!
39 Minuten vor deinem Beitrag, in dem du die Frage gestellt hattest, ob diese Regelung nur für den VdEK gelten würde, stand in dem direkt vorherigen (kurzen und übersichtlichen) Beitrag "dass die Rahmenverträge RVO mitunter vollkommen andere Regelungen, abhängig vom jeweiligen BL, vorschreiben" würden.
Wenn du nun selbst kritisch deine Fragestellung hinterfragen kannst: sollen wir dir ernsthaft eine Aufstellung machen, die für jedes mögliche Bundesland, dessen Regelungen für dich gelten könnten, eine Antwort geben? Meinst du, dass du nicht leichter selbst deinen eigenen Vertrag durchsiehst, als dass wir uns hinsetzen, alle in Frage kommenden Verträge für dich aufzuschlüsseln? :unamused:
Diese "Klugscheißerei" musste nun leider ebenfalls sein!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
mia 554 schrieb am 26.3.16 08:56:
RV-wälzen dauert länger, als hier mal schnell die kurze Frage zu stellen. Aber es ist definitiv meine Letzte. Diese Klugscheißerei geht einem definitiv auf die Nerven!
39 Minuten vor deinem Beitrag, in dem du die Frage gestellt hattest, ob diese Regelung nur für den VdEK gelten würde, stand in dem direkt vorherigen (kurzen und übersichtlichen) Beitrag "dass die Rahmenverträge RVO mitunter vollkommen andere Regelungen, abhängig vom jeweiligen BL, vorschreiben" würden.
Wenn du nun selbst kritisch deine Fragestellung hinterfragen kannst: sollen wir dir ernsthaft eine Aufstellung machen, die für jedes mögliche Bundesland, dessen Regelungen für dich gelten könnten, eine Antwort geben? Meinst du, dass du nicht leichter selbst deinen eigenen Vertrag durchsiehst, als dass wir uns hinsetzen, alle in Frage kommenden Verträge für dich aufzuschlüsseln? :unamused:
Diese "Klugscheißerei" musste nun leider ebenfalls sein!
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
und viele Antworten sind hier falsch und entsprechen nicht den Verträgen, HMR oder HMK.
und viele Antworten sind hier falsch und entsprechen nicht den Verträgen, HMR oder HMK.
Welche "vielen Antworten"? Meinst du dieses Thema oder allgemein auf das Forum bezogen?
Auf die Schnelle habe ich hier nur den zweiten Beitrag des Threaderstellers gefunden, dass dies für ihn ("bei uns") auch im RVO-Vertrag gelten würde - mit dem Hinweis "guggst Du RV".
Oder meinst du, dass in den Heilmittelrichtlinien (Gesetz) keine "Freiheit" für die Vertragsgestaltung (Rahmenvertrag) gegeben wird, dass der spätere Behandlungsbeginn lediglich einvernehmlich abgesprochen und vom Leistungserbringer dokumentiert wird?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Tempelritter schrieb am 26.3.16 09:50:
und viele Antworten sind hier falsch und entsprechen nicht den Verträgen, HMR oder HMK.
Welche "vielen Antworten"? Meinst du dieses Thema oder allgemein auf das Forum bezogen?
Auf die Schnelle habe ich hier nur den zweiten Beitrag des Threaderstellers gefunden, dass dies für ihn ("bei uns") auch im RVO-Vertrag gelten würde - mit dem Hinweis "guggst Du RV".
Oder meinst du, dass in den Heilmittelrichtlinien (Gesetz) keine "Freiheit" für die Vertragsgestaltung (Rahmenvertrag) gegeben wird, dass der spätere Behandlungsbeginn lediglich einvernehmlich abgesprochen und vom Leistungserbringer dokumentiert wird?
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
das meine ich allgemein. So mache Frage wird hier im Forum falsch beantwortet. mia hat schrieben: RV-wälzen dauert länger, als hier mal schnell die kurze Frage zu stellen.
Im übrigen muss man nicht lange wälzen sondern man kann einfach die Suchfunktion z.B. Behandlung nehmen.
IM übrigen sollte jeder PI einen EV mindestens mal überflogen haben, um eine Ahnung zu habem....
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ali schrieb:
Dann stell halt ne einfache Frage und frag nach DEINEM Bundesland....
Im übrigen muss man nicht lange wälzen sondern man kann einfach die Suchfunktion z.B. Behandlung nehmen.
IM übrigen sollte jeder PI einen EV mindestens mal überflogen haben, um eine Ahnung zu habem....
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StefanP schrieb:
Aus gegebenem Anlass:
man sollte auch seine Quellen genau prüfen. Im bei p.de hinterlegten Vertrag steht noch die 10-Tage-Frist drin, die nicht korrekt ist (siehe vdek-Seite). Es sind immer noch 14 Tage bis das Rezept (theoretisch) seine Gültigkeit verliert.
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