- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
physiotherapeutisch zuversorgen. Ist dies nach HMK § 11 abs.2 (Verordnung ohne Hausbesuch) möglich? Muß auf dem Rezept eine Begründung stehen, wenn ja welche? Welche Voraussetzungen muß ein entsprechender Therapieraum erfüllen?
Wer hat hiermit Erfahrung ?????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir(eine ortsansässige Praxis für Physiotherapie) bekamen ein Anfrage vom einem Berufsbildungswerk Jugendliche und jung Erwachsene dort vor Ort
physiotherapeutisch zuversorgen. Ist dies nach HMK § 11 abs.2 (Verordnung ohne Hausbesuch) möglich? Muß auf dem Rezept eine Begründung stehen, wenn ja welche? Welche Voraussetzungen muß ein entsprechender Therapieraum erfüllen?
Wer hat hiermit Erfahrung ?????
Geht nur mit eigener Zulassung im BBW, dann muss man aber wieder ein FL haben etc.
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TheStonie schrieb:
Meiner Meinung nach, wenn kein Hausbesuch, dann keine Fahrten dorthin.
Geht nur mit eigener Zulassung im BBW, dann muss man aber wieder ein FL haben etc.
Erstmal geht es nicht, HB besuche dürfen nur unternommen werden, wenn es auch verschreiben worden ist. Wenn du gute Argumente hast, die Patienten dort zu behandeln, dann kann es nach Rücksprache mit den KK klappen. Du brauchst aber sehr gute Argumente!, Wenn du diese hast, lass es mich bitte wissen!
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alobar schrieb:
Verhandlungssache mit den KK!
Erstmal geht es nicht, HB besuche dürfen nur unternommen werden, wenn es auch verschreiben worden ist. Wenn du gute Argumente hast, die Patienten dort zu behandeln, dann kann es nach Rücksprache mit den KK klappen. Du brauchst aber sehr gute Argumente!, Wenn du diese hast, lass es mich bitte wissen!
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