Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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und somit deinen Schwerpunkten
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folgender Sachverhalt:
Ein Patient hat gerade eine 6-wöchige Alkohol Kurzzeitentwöhnung begonnen. Das ganze ist also eine Art Reha. Bezahlt wird das von der Rentenversicherung.
Der Patient hat aber auch ein Rezept für KG. Während eines stationären KH-Aufenthaltes darf man natürlich keine Heilmittel abrechnen. Hier ist der Patient aber nicht stationär im Krankenhaus, sondern auf Reha. Kostenträger ist auch nicht die Krankenkasse. Darf ich also während dieser Zeit mit der Heilmittelverordnung beginnen?
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Harry87 schrieb:
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Patient hat gerade eine 6-wöchige Alkohol Kurzzeitentwöhnung begonnen. Das ganze ist also eine Art Reha. Bezahlt wird das von der Rentenversicherung.
Der Patient hat aber auch ein Rezept für KG. Während eines stationären KH-Aufenthaltes darf man natürlich keine Heilmittel abrechnen. Hier ist der Patient aber nicht stationär im Krankenhaus, sondern auf Reha. Kostenträger ist auch nicht die Krankenkasse. Darf ich also während dieser Zeit mit der Heilmittelverordnung beginnen?
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rudibam schrieb:
Ich würde es nicht, es gibt nur Ärger.
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