Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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es ist mir folgendes passiert. Unsere Praxis macht viele HB. Es kam häufig vor, dass die Pat. aus unterschiedlichen Gründen ins KH müssten. Unsere Therapeuten haben während des KH Aufenthalts die Pat. dort behandelt. Bei der Abrechnung hat die Kasse eine Absetzung solche Verordnungen vorgenommen. Seit dem werden auch keine Patienten mehr im Krankenhaus von uns behandelt.
Kann das die Kasse als einen Betrug bewerten? Oder ist nach der Absetzung für die Kasse alles erledigt?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
es ist mir folgendes passiert. Unsere Praxis macht viele HB. Es kam häufig vor, dass die Pat. aus unterschiedlichen Gründen ins KH müssten. Unsere Therapeuten haben während des KH Aufenthalts die Pat. dort behandelt. Bei der Abrechnung hat die Kasse eine Absetzung solche Verordnungen vorgenommen. Seit dem werden auch keine Patienten mehr im Krankenhaus von uns behandelt.
Kann das die Kasse als einen Betrug bewerten? Oder ist nach der Absetzung für die Kasse alles erledigt?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Beachte in Zukunft: Es gibt eine strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung - stationäre Leistungserbringer, insb. Krankenhäuser, müssen eine ausreichend dimensionierte Physiotherapieabteilung vorhalten und dürfen nur in Sonderfällen ambulante Leistungen erbringen; andersrum dürfen ambulante Leistungserbringer nur in Sonderfällen im stationären Bereich tätig werden. Ist im RV nicht vereinbart, steht im SGB V und der dazugehörigen Rechtsprechung.
Im Gegenzug zur bei dir berechtigten Absetzung: Ich habe einem KH die interne Physiotherapieabteilung zurückgeklagt :P
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Bloß wie kann ich beweisen das ich tatsächlich die Pat. dort behandelt habe? Wir führen natürlich die Verlaufsdokumentation, wo es dokumentiert ist! Reicht es aus als Beweis für die Behandlung?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
D.h. ich brauche mir jetzt keine Sorgen machen das ich wegen Abrechnungsbetrug von der Kasse verklagt werde?
Bloß wie kann ich beweisen das ich tatsächlich die Pat. dort behandelt habe? Wir führen natürlich die Verlaufsdokumentation, wo es dokumentiert ist! Reicht es aus als Beweis für die Behandlung?
Danke
Ob du gegen einen eventuell nachträglich erhobenen Vorwurf der unbegründeten Fristüberschreitung (mehr als 14 Tage Unterbrechung nach Absetzung einer Behandlung) vorgehen willst musst du mit dir und deinem Gewissen ausmachen.
Auf welche anderen Ideen GKVen oder Versicherte kommen? Keine Ahnung. Vielleicht kommt noch was, vielleicht auch nicht.
Grundsatzaussage: Die Absetzung war rechtens, diese zu bestreiten wäre ungeschickt. Alles Weitere besprichst du bitte mit einem doppelt examinierten Juristen, ich müsste eigentlich mehr Konjunktive verwenden...
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn in der Doku laut und ausdrücklich steht das die Behandlung im KH durchgeführt wurde und ggf. die Doku im KH übereinstimmend zeigt das eine Behandlung durch extern stattgefunden hat ... würde ich mich mit Händen und Füßen gegen einen eventuellen Betrugsvorwurf wehren da eben keine bösartige Bereicherungsabsicht sondern schlicht Dummheit bestand (sorry, mit ehrlichen Worten kommt man weiter).
Ob du gegen einen eventuell nachträglich erhobenen Vorwurf der unbegründeten Fristüberschreitung (mehr als 14 Tage Unterbrechung nach Absetzung einer Behandlung) vorgehen willst musst du mit dir und deinem Gewissen ausmachen.
Auf welche anderen Ideen GKVen oder Versicherte kommen? Keine Ahnung. Vielleicht kommt noch was, vielleicht auch nicht.
Grundsatzaussage: Die Absetzung war rechtens, diese zu bestreiten wäre ungeschickt. Alles Weitere besprichst du bitte mit einem doppelt examinierten Juristen, ich müsste eigentlich mehr Konjunktive verwenden...
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Papa Alpaka schrieb:
...sofern ihr angebt im KH behandelt zu haben ist abrechnungstechnisch alles erledigt.
Beachte in Zukunft: Es gibt eine strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung - stationäre Leistungserbringer, insb. Krankenhäuser, müssen eine ausreichend dimensionierte Physiotherapieabteilung vorhalten und dürfen nur in Sonderfällen ambulante Leistungen erbringen; andersrum dürfen ambulante Leistungserbringer nur in Sonderfällen im stationären Bereich tätig werden. Ist im RV nicht vereinbart, steht im SGB V und der dazugehörigen Rechtsprechung.
Im Gegenzug zur bei dir berechtigten Absetzung: Ich habe einem KH die interne Physiotherapieabteilung zurückgeklagt :P
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--> Auf welcher Rechtsgrundlage? :unamused:
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Bernie schrieb:
"Unsere Therapeuten haben während des KH Aufenthalts die Pat. dort behandelt"
--> Auf welcher Rechtsgrundlage? :unamused:
Betrug ist das nicht, du hast ja die Unterschrift des Pat., die zeitnah zur Behandlung geleistet werden muss. Die Kasse setzt ab, weil die Behandlungen während dem stat. Aufenthalt nicht erlaubt sind, da die Kasse so doppelt bezahlen muss. D. h. PT im stat. Bereich fällt in den Tagessatz mit rein. Ich frage mich eh wie dir das KH die Behandlung erlaubt hat. Hierzu braucht es das OK vom Chefarzt und aus der Verwaltung.
....und der KK....
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 13.11.16 19:46:
Betrug ist das nicht, du hast ja die Unterschrift des Pat., die zeitnah zur Behandlung geleistet werden muss. Die Kasse setzt ab, weil die Behandlungen während dem stat. Aufenthalt nicht erlaubt sind, da die Kasse so doppelt bezahlen muss. D. h. PT im stat. Bereich fällt in den Tagessatz mit rein. Ich frage mich eh wie dir das KH die Behandlung erlaubt hat. Hierzu braucht es das OK vom Chefarzt und aus der Verwaltung.
....und der KK....
Betrug ist das nicht, du hast ja die Unterschrift des Pat., die zeitnah zur Behandlung geleistet werden muss. Die Kasse setzt ab, weil die Behandlungen während dem stat. Aufenthalt nicht erlaubt sind, da die Kasse so doppelt bezahlen muss. D. h. PT im stat. Bereich fällt in den Tagessatz mit rein. Ich frage mich eh wie dir das KH die Behandlung erlaubt hat. Hierzu braucht es das OK vom Chefarzt und aus der Verwaltung.
....und der KK....
ja, die Kasse muss das genehmigen, wenn die Behandlungen nicht zur Lasten des Krankenhauses gehen.
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morpheus-06 schrieb:
stefan 302 schrieb am 16.11.16 10:36:
morpheus-06 schrieb am 13.11.16 19:46:
Betrug ist das nicht, du hast ja die Unterschrift des Pat., die zeitnah zur Behandlung geleistet werden muss. Die Kasse setzt ab, weil die Behandlungen während dem stat. Aufenthalt nicht erlaubt sind, da die Kasse so doppelt bezahlen muss. D. h. PT im stat. Bereich fällt in den Tagessatz mit rein. Ich frage mich eh wie dir das KH die Behandlung erlaubt hat. Hierzu braucht es das OK vom Chefarzt und aus der Verwaltung.
....und der KK....
ja, die Kasse muss das genehmigen, wenn die Behandlungen nicht zur Lasten des Krankenhauses gehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, jetzt ist es mir auch klar! Die Kasse hat ja auch eine Absetzung der Verordnungen vorgenommen, wad völlig korrekt ist. Können von der Seite der KK noch irgendwelche Rückforderungen kommen?
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morpheus-06 schrieb:
Betrug ist das nicht, du hast ja die Unterschrift des Pat., die zeitnah zur Behandlung geleistet werden muss. Die Kasse setzt ab, weil die Behandlungen während dem stat. Aufenthalt nicht erlaubt sind, da die Kasse so doppelt bezahlen muss. D. h. PT im stat. Bereich fällt in den Tagessatz mit rein. Ich frage mich eh wie dir das KH die Behandlung erlaubt hat. Hierzu braucht es das OK vom Chefarzt und aus der Verwaltung.
möchte doch nochmal fragen. Wenn die GKV eine Absetzung wegen des KH Aufenthaltes der Patienten vor ca. 2 Jahren gemacht hat, können trotzdem noch Rückförderung seitens der KK kommen? bzw. ist das mit Abrechnungsbetrug gleichzustellen? Oder hätte die KK schon nachgehackt? Danke
Mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
möchte doch nochmal fragen. Wenn die GKV eine Absetzung wegen des KH Aufenthaltes der Patienten vor ca. 2 Jahren gemacht hat, können trotzdem noch Rückförderung seitens der KK kommen? bzw. ist das mit Abrechnungsbetrug gleichzustellen? Oder hätte die KK schon nachgehackt? Danke
Mfg
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