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Fortschrittliche, aktive und
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stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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ich (bzw. MA) habe seit langem einen Fehler in der Abrechnung gemacht bzw. noch vorher gemerkt und zwar: 20er VO MLD60, Ausstellungsdatum noch in der Behandlungsfolge des alten Rezeptes und auch Beginn der ersten 2 Behandlungen noch im Zeitraum der alten VO/ Behandlungsserie, wo auch noch Behandlungen stattgefunden haben. Da der Patient das Rezept schon vor Behandlungsende die neue VO gebracht hat, meinte die MA es gut und hat daher am Ende der alten VO mit der neuen im Wechsel behandelt. Sonst wäre der 28 Tage Beginn nicht eingehalten worden. So war nur der Gedanke...ich weiß, dass das nicht geht, wir schicken daher auch immer die Patienten nochmal los, um sich dann erst eine neue VO zu holen, wenn sie auch gebraucht wird. Das ist mir ja jetzt auch bei der Abrechnung noch aufgefallen, vorher leider nicht/ der MA nicht. Ich habe noch nicht abgerechnet und überlege, ob ich es überhaupt einreiche. Bzw. wenn ich es einreiche, ob da nur die ersten 2 Behandlungen gekürzt werden aufgrund der Regelung nicht im Zeitraum der alten Vo behandeln und ich das aber in Kauf nehme, bevor ich es jetzt gar nicht abrechne und da natürlich voll den Nachteil habe. Oder ob das Rezept, wenn ich es so einreiche komplett nicht bezahlt wird. Oder es lieber lasse und das Rezept vernichte...
Danke und VG
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich (bzw. MA) habe seit langem einen Fehler in der Abrechnung gemacht bzw. noch vorher gemerkt und zwar: 20er VO MLD60, Ausstellungsdatum noch in der Behandlungsfolge des alten Rezeptes und auch Beginn der ersten 2 Behandlungen noch im Zeitraum der alten VO/ Behandlungsserie, wo auch noch Behandlungen stattgefunden haben. Da der Patient das Rezept schon vor Behandlungsende die neue VO gebracht hat, meinte die MA es gut und hat daher am Ende der alten VO mit der neuen im Wechsel behandelt. Sonst wäre der 28 Tage Beginn nicht eingehalten worden. So war nur der Gedanke...ich weiß, dass das nicht geht, wir schicken daher auch immer die Patienten nochmal los, um sich dann erst eine neue VO zu holen, wenn sie auch gebraucht wird. Das ist mir ja jetzt auch bei der Abrechnung noch aufgefallen, vorher leider nicht/ der MA nicht. Ich habe noch nicht abgerechnet und überlege, ob ich es überhaupt einreiche. Bzw. wenn ich es einreiche, ob da nur die ersten 2 Behandlungen gekürzt werden aufgrund der Regelung nicht im Zeitraum der alten Vo behandeln und ich das aber in Kauf nehme, bevor ich es jetzt gar nicht abrechne und da natürlich voll den Nachteil habe. Oder ob das Rezept, wenn ich es so einreiche komplett nicht bezahlt wird. Oder es lieber lasse und das Rezept vernichte...
Danke und VG
Daher hat Einreichen wenig Sinn. Ist natürlich jetzt einen ordentlichen Batzen Lehrgeld. 😵💫
Wenn der Doc mitspielt könntest du natürlich versuchen eine rückdatierte VO mit passendes Ausstellungsdatum zu bekommen. Dann wäre wenigstens noch einen Teil zu retten.
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MeFe89 schrieb:
Und wenn du alles richtig machen möchtest, müsstest du, jenachdem ob Lars Vorschlag klappt oder nicht, die zuza anteilig oder komplett zurückzahlen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Stimmt.
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Johnny Doe schrieb:
Das klappt nicht, da die Software immer das aktuelle Datum druckt. Der Arzt müsste das Datum handschriftlich ändern und die Änderung mit aktuellem Datum bestätigen. Spätestens hier würde die Kasse stutzig werden.
Rezept musste als Kopie neu ausgedruckt werden, weil Original im Drucker geshredddert wurde.
Da die Arztpraxis kein Dupplikat ausdrucken konnte, wurde das Datum handschriftlich geändert.
Kurze Begründung drauf und gut war.
Hat nie jamend nach gefragt.
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Shia schrieb:
Also den Fall hatten wir auch schon mal.
Rezept musste als Kopie neu ausgedruckt werden, weil Original im Drucker geshredddert wurde.
Da die Arztpraxis kein Dupplikat ausdrucken konnte, wurde das Datum handschriftlich geändert.
Kurze Begründung drauf und gut war.
Hat nie jamend nach gefragt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia 🫣😂
Die Praxis hat mir erklärt, dass bei Änderungen im Ausstellungsdatum grundsätzlich ein neues Rezept ausgestellt wird. Sie möchten dafür lediglich das falsche Rezept haben. Das Datum zurückzudatieren ist kein Problem. Nur im Voraus Rezepte auszustellen würde nicht gehen.
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massu schrieb:
@Shia Ich habe neulich bei der Abrechnung erst gemerkt, dass die Behandlung weit nach dem Ausstellungsdatum gelegen ist (ein Monat!) Ich habe bei der Praxis angerufen. Und jetzt ein neues Rezept mit den ersten Behandlungstermin bekommen.
Die Praxis hat mir erklärt, dass bei Änderungen im Ausstellungsdatum grundsätzlich ein neues Rezept ausgestellt wird. Sie möchten dafür lediglich das falsche Rezept haben. Das Datum zurückzudatieren ist kein Problem. Nur im Voraus Rezepte auszustellen würde nicht gehen.
Da wird keiner stutzig warum denn auch? Das Rezept wird nachdatiert, ist keine problematische Handlung.
Vielleicht solltest du dich nochmals mit den Anmeldekräfte unterhalten bevor du hier Behauptungen aufschreibst die nicht stimmen!
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massu schrieb:
@Johnny Doe dass die Software IMMER das aktuelle Datum druckt, stimmt nicht. Rezepte können auch zurückdatiert werden
Da wird keiner stutzig warum denn auch? Das Rezept wird nachdatiert, ist keine problematische Handlung.
Vielleicht solltest du dich nochmals mit den Anmeldekräfte unterhalten bevor du hier Behauptungen aufschreibst die nicht stimmen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Richtig, habe ich gestern noch eine neue Azubi meines Hausarztes in deren Praxissoftware gezeigt wie das geht. So hin und wieder gebe ich in Arztpraxen Schulungen in der praktischen Anwendung der HMR. 🫢
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Oh, bitte mach das doch deutschlandweit 😀
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Neeeee, ich bereite mich immer mehr auf meinem Rentnerdasein vor. Spätestens Mitte 2026 will ich nix mehr mit Physiotherapie und das Gesundheitssystem zu tun haben. Dann werde ich meine Zeit nur noch anderen Interessen widmen. 😁
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist wohl das Vernünftigste..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Das Rezept würde vollständig nicht bezahlt werden. Da schon behandelt und datiert wurde, kann wahrscheinlich auch nicht mehr korrigiert werden.
Daher hat Einreichen wenig Sinn. Ist natürlich jetzt einen ordentlichen Batzen Lehrgeld. 😵💫
Wenn der Doc mitspielt könntest du natürlich versuchen eine rückdatierte VO mit passendes Ausstellungsdatum zu bekommen. Dann wäre wenigstens noch einen Teil zu retten.
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