für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Würde mich echt wundern, wenn das nicht geht! Wenn er mittags entlassen wird, kann er doch noch am selben Tag behandelt werden?!
Aber ich habe mich schon so oft gewundert bei den KK! :confused:
Ein Anruf genügt!
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Helga Straub schrieb:
Ich hatte diesen Fall schon. Auf Rezeptrückseite habe ich geschrieben, Pat. morgens entlassen, nachmittags behandelt. Gab keine Probleme bei der Abrechnung.
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susanne846 schrieb:
Warum nicht? :tired_face:
Würde mich echt wundern, wenn das nicht geht! Wenn er mittags entlassen wird, kann er doch noch am selben Tag behandelt werden?!
Aber ich habe mich schon so oft gewundert bei den KK! :confused:
Ein Anruf genügt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?
Ja deine R-Verträge, diese schließen die Behandlung am Entlasstag nicht aus. Verbindlich für uns sind nur: HMR, HMK und R-Verträge.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.4.19 16:04:
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?
Ja deine R-Verträge, diese schließen die Behandlung am Entlasstag nicht aus. Verbindlich für uns sind nur: HMR, HMK und R-Verträge.
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idefix- schrieb:
Vermerke dies auf dem Rezept, ansonsten kann es passieren, das der. Sachbearbeiter die Behandlung streicht
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
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Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)
Sehr richtig, es kommt immer wieder vor, dass das KH falsch abrechnet. Deshalb ist die Notiz ein guter Ratschlag.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.4.19 19:10:
Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)
Sehr richtig, es kommt immer wieder vor, dass das KH falsch abrechnet. Deshalb ist die Notiz ein guter Ratschlag.
Geht das auch ?
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a schubart schrieb:
Ich habe jetzt den Fall Kind kommt morgens zur Therapie und ab mittags ins Krankenhaus.
Geht das auch ?
Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:
Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!
Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!
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PhysioDino schrieb:
Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:
Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:
Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!
Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!
Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:
Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:
Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!
Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!
Irgendwo muss die Notiz hin, oder glaubst du ich habe Lust mir über Monate zu merken welcher Mensch wann im KH war? Wenn ich es auf Blatt 2/"der Rückseite" notiere habe ich genau 0 Mehraufwand gegenüber vier Worten und kann mich moralisch absolut im Recht fühlen wenn ich dann die €40 plus Zinsen einfordere - ich habe schließlich schon bei der Abrechnung begründet warum ich möglicherweise auf einem anderen Standpunkt stehe als das KH und die GKV die das alles bezahlen muss.
Ansonsten hast du das Geschiss das du für €40 plus Zinsen in's Archiv musst, den Zettel raussuchen auf dem du dir notiert hast das die KH-Entlassung morgens war und das ganze halbwegs sauber aufs Papier bringen. Soweit mitgeliefert schaue ich immer auf die Kopie der beanstandeten VO und habe dann schon alles was ich brauche parat ;)
(allerdings bin ich zwischen 6 und 20 Uhr nur selten im Büro und habe in der Zwischenzeit auch keine Lust alte Patientendaten zu wälzen, ob nun auf Papier oder digital...)
(aber das ist meine persönliche Meinung. Wer für €40 gerne zusätzliches Papier in die Hand nimmt darf natürlich gerne erstmal einfach nur abrechnen ;))
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Papa Alpaka schrieb:
PhysioDino schrieb am 9.4.19 22:41:
Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:
Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:
Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!
Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!
Irgendwo muss die Notiz hin, oder glaubst du ich habe Lust mir über Monate zu merken welcher Mensch wann im KH war? Wenn ich es auf Blatt 2/"der Rückseite" notiere habe ich genau 0 Mehraufwand gegenüber vier Worten und kann mich moralisch absolut im Recht fühlen wenn ich dann die €40 plus Zinsen einfordere - ich habe schließlich schon bei der Abrechnung begründet warum ich möglicherweise auf einem anderen Standpunkt stehe als das KH und die GKV die das alles bezahlen muss.
Ansonsten hast du das Geschiss das du für €40 plus Zinsen in's Archiv musst, den Zettel raussuchen auf dem du dir notiert hast das die KH-Entlassung morgens war und das ganze halbwegs sauber aufs Papier bringen. Soweit mitgeliefert schaue ich immer auf die Kopie der beanstandeten VO und habe dann schon alles was ich brauche parat ;)
(allerdings bin ich zwischen 6 und 20 Uhr nur selten im Büro und habe in der Zwischenzeit auch keine Lust alte Patientendaten zu wälzen, ob nun auf Papier oder digital...)
(aber das ist meine persönliche Meinung. Wer für €40 gerne zusätzliches Papier in die Hand nimmt darf natürlich gerne erstmal einfach nur abrechnen ;))
Der persönl. Umgang mit Absetzungen ist natürlich vom jew. "Aufwand" abhängig.
Da sind die im Vorteil die mit einer entsprechenden Software arbeiten....
In diesem Sinne: Lasst Euch nicht durch Absetzung zusätzen :point_up:
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PhysioDino schrieb:
Jeder macht es so wie er meint.....
Der persönl. Umgang mit Absetzungen ist natürlich vom jew. "Aufwand" abhängig.
Da sind die im Vorteil die mit einer entsprechenden Software arbeiten....
In diesem Sinne: Lasst Euch nicht durch Absetzung zusätzen :point_up:
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FFGG schrieb:
KT unterschiedlich
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
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