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Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
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Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
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Nix zu ende Beh u die andere neu Ausstellen lassen da war der Patient zu früh dran
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Inche schrieb:
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a.sch. schrieb:
Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
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Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
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Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
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Anilu87 schrieb:
Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
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@a.sch. Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
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[mention]a.sch.[/mention] Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@a.sch. Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
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Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
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Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.
Lass es per Fax ändern und dann bist du save
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Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.
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Anilu87 schrieb:
Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.
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Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
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Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
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Kitane schrieb:
Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
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Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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eim schrieb:
Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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@eim Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
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[mention]eim[/mention] Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
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pt ani schrieb:
@eim Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
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@pt ani
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.sleeping
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[mention]pt ani[/mention]
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.[emoji]sleeping[/emoji]
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eim schrieb:
@pt ani
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.sleeping
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@eim Ich lese nirgends von zehn Tagen, nur dass die Zeit nicht reicht, da zu früh das Neue beantragt.
Aber egal, hat sich ja anscheinend erledigt.
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[mention]eim[/mention] Ich lese nirgends von zehn Tagen, nur dass die Zeit nicht reicht, da zu früh das Neue beantragt.
Aber egal, hat sich ja anscheinend erledigt.
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pt ani schrieb:
@eim Ich lese nirgends von zehn Tagen, nur dass die Zeit nicht reicht, da zu früh das Neue beantragt.
Aber egal, hat sich ja anscheinend erledigt.
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@pt ani
Es hätten auch 7 Tage oder 14 Tage sein können.Das man hier die Beispiele für manche nicht erkennbar sind OHNE SIE EXTRA zu kennzuzeichnen.Sorry da kann man nur für dich hoffen das du deine Rezepte noch richtig lesen kannst.rageragerage
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[mention]pt ani[/mention]
Es hätten auch 7 Tage oder 14 Tage sein können.Das man hier die Beispiele für manche nicht erkennbar sind OHNE SIE EXTRA zu kennzuzeichnen.Sorry da kann man nur für dich hoffen das du deine Rezepte noch richtig lesen kannst.[emoji]rage[/emoji][emoji]rage[/emoji][emoji]rage[/emoji]
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eim schrieb:
@pt ani
Es hätten auch 7 Tage oder 14 Tage sein können.Das man hier die Beispiele für manche nicht erkennbar sind OHNE SIE EXTRA zu kennzuzeichnen.Sorry da kann man nur für dich hoffen das du deine Rezepte noch richtig lesen kannst.rageragerage
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@eim Ach eim, die Zeit, die eine VO zu beenden reichte nicht, bevor die andere anzufangen war.
Da gibt es keine Möglichkeit, dem zu entgehen. Egal, ob 1, 3 oder 10 Tage.
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[mention]eim[/mention] Ach eim, die Zeit, die eine VO zu beenden reichte nicht, bevor die andere anzufangen war.
Da gibt es keine Möglichkeit, dem zu entgehen. Egal, ob 1, 3 oder 10 Tage.
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pt ani schrieb:
@eim Ach eim, die Zeit, die eine VO zu beenden reichte nicht, bevor die andere anzufangen war.
Da gibt es keine Möglichkeit, dem zu entgehen. Egal, ob 1, 3 oder 10 Tage.
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a.sch. schrieb:
Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
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ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
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a.sch. schrieb:
Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
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Anilu87 schrieb:
Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@a.sch. Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
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Anilu87 schrieb:
Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.
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Kitane schrieb:
Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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eim schrieb:
Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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pt ani schrieb:
@eim Das ist doch der Kasse egal! Du musst zwingend die 28 Tage einhalten und vorher das alte komplett behandelt haben.
Bitte richtig lesen. Hab nichts anderes geschrieben,
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eim schrieb:
@pt ani
Bitte richtig lesen. Hab nichts anderes geschrieben,
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@eim Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
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Papa Alpaka schrieb:
@eim wozu machst du dir die Arbeit ohne dafür €40 zzgl. Verzugszinsen zu bekommen?
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@pt ani
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@eim Ich lese nirgends von zehn Tagen, nur dass die Zeit nicht reicht, da zu früh das Neue beantragt.
Aber egal, hat sich ja anscheinend erledigt.
Es hätten auch 7 Tage oder 14 Tage sein können.Das man hier die Beispiele für manche nicht erkennbar sind OHNE SIE EXTRA zu kennzuzeichnen.Sorry da kann man nur für dich hoffen das du deine Rezepte noch richtig lesen kannst.rageragerage
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eim schrieb:
@pt ani
Es hätten auch 7 Tage oder 14 Tage sein können.Das man hier die Beispiele für manche nicht erkennbar sind OHNE SIE EXTRA zu kennzuzeichnen.Sorry da kann man nur für dich hoffen das du deine Rezepte noch richtig lesen kannst.rageragerage
Da gibt es keine Möglichkeit, dem zu entgehen. Egal, ob 1, 3 oder 10 Tage.
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@eim Ach eim, die Zeit, die eine VO zu beenden reichte nicht, bevor die andere anzufangen war.
Da gibt es keine Möglichkeit, dem zu entgehen. Egal, ob 1, 3 oder 10 Tage.
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Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
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