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Ist die Frist von 28 Tagen damit immer noch gültig in denen ich das Rezept spätestens anfangen muss, oder ist die aufgehoben?
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Schippi schrieb:
28 Tage gemäss hmr gelten immer noch
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Bille1960 schrieb:
dann darf ich nicht erst nach 5 Wochen anfangen, nur die Pausen dazwischen dürfen dann länger als 28 Tage sein..
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Geronimo schrieb:
...Pause wie gehabt 14 Tage oder länger mit Begründung, auch wie gehabt...
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Bille1960 schrieb:
vielleicht sitz ich aufm Schlauch, aber wofür sind dann die 3 Monate ?
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Schippi schrieb:
Bin mir nicht sicher,könnte die Frist sein in der die behandlungsserie beendet sein muss,ansonsten kenne ich nur die 6 monatsfrist die zwischen letzter Behandlung und erster neuer behandlungsserie liegt
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karin-maria schrieb:
Paragraph 7, Absatz 3a im neuen Rahmenvertrag behandelt dieses Thema
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Wonderwoman schrieb:
@Bille1960 Vorher gab es einzelne Rahmenverträge, wo Du nur maximal unterbrechen durftest (z.B. 28 Tage). Diese Fristen gibt es jetzt nicht mehr. Du musst also nach 28 Tagen anfangen, darfst 14 Tage unterbrechen oder bei Urlaub/Krankheit/med. indiziert länger. Muss aber bei 6er innerhalb von 3 Monaten und bei >6er innerhalb von 6 Monaten mit dem Rezept durch sein. Es zählt das Datum der ersten Behandlung bei dieser Fristenberechnung.
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Geronimo schrieb:
@Wonderwoman ...sehr schön, genau so sieht es aus...
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Bille1960 schrieb:
Danke, aber später als 28 Tage darf man nicht anfangen..
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Wonderwoman schrieb:
@Bille1960 ich verbessere... "angefangen haben" muss es korrekt heißen.
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Problem beschreiben
Bille1960 schrieb:
Ab 1.8. sind ja nun 6 er Rezept 3 Monte gültig.
Ist die Frist von 28 Tagen damit immer noch gültig in denen ich das Rezept spätestens anfangen muss, oder ist die aufgehoben?
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