Das Rehabilitationszentrum
Quellenhof in Bad Wildbad ist eine
spezialisierte neurologische
Fachklinik mit
über 130 Betten. Zu den
Schwerpunkten gehört die
Behandlung der Krankheitsbilder
Multiple Sklerose,
Schlaganfall, Post-Polio-Syndrom
sowie Guillain-Barré-Syndrom.
Aufgenommen werden Patienten in der
Frührehaphase, der Phase C und D.
Die Einrichtung ist für alle
Kostenträger zugelassen. Im Rahmen
von
familienfreundlichen
Arbeitsplätzen unterstützen wir
die Vereinbarkeit von Beruf ...
Quellenhof in Bad Wildbad ist eine
spezialisierte neurologische
Fachklinik mit
über 130 Betten. Zu den
Schwerpunkten gehört die
Behandlung der Krankheitsbilder
Multiple Sklerose,
Schlaganfall, Post-Polio-Syndrom
sowie Guillain-Barré-Syndrom.
Aufgenommen werden Patienten in der
Frührehaphase, der Phase C und D.
Die Einrichtung ist für alle
Kostenträger zugelassen. Im Rahmen
von
familienfreundlichen
Arbeitsplätzen unterstützen wir
die Vereinbarkeit von Beruf ...
Welche Erfahrungen habt ihr?
Freundlichen Gruß ins Gute Neue Jahr,
Nele
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Problem beschreiben
nele69 schrieb:
Einige unserer Patienten weisen darauf hin, dass ihnen die Position "Erstmalige Befunderhebung" von der Beihilfe nicht erstattet wurde.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Freundlichen Gruß ins Gute Neue Jahr,
Nele
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nele69 schrieb:
Sehr! nützliche (pragmatische) Info! Guter Tip, MikeL, Danke!
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MikeL schrieb:
Gern geschehen! :stuck_out_tongue:
Welche Änderungen ergeben sich aus der 8. Verordnung zur Änderung der BBhV? | PBeaKK
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tom1350 schrieb:
„physiotherapeutische Erstbefundung je Krankheitsfall"
Welche Änderungen ergeben sich aus der 8. Verordnung zur Änderung der BBhV? | PBeaKK
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Das hängt immer davon ab, welchen Wissensstand die jeweiligen Sachbearbeiter bei der Beihilfe haben. Wir hatten dieses Problem im letzten Jahr zwei oder dreimal bzw. haben zwei oder drei Patienten uns hiervon berichtet. Ich habe sie dann einfach mit ihrem Smartphone die Seite der Beihilfe-Gebührenliste abfotografieren lassen, auf der diese Position verzeichnet ist. Was die Patienten mit diesem Foto anstellen, ist deren Sache. Da aber keiner wieder angekrochen kam, nehme ich an, dass sie ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Beihilfestelle erfolgreich durchgesetzt haben.
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