Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
was muss ich beachten, wenn ein Patient für 2016 einen gültigen Befreiungsausweis hat, aber das laufende Rezept im Januar 2017 weitergeht.
Muss der Patient dann für die geleisteten Behandlungen in 2017 die anteilige Gebühr bezahlen?
Er hat noch keinen neuen für 2017.
Muss der Patient dann auch die 10Euro Rezeptgebühr bezahlen?
Oder richtet sich der Befreiungsausweis noch auf das Rezeptausstellungsdatum?
Bin etwas ratlos :tired_face:
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Problem beschreiben
Denni schrieb:
Hallo,
was muss ich beachten, wenn ein Patient für 2016 einen gültigen Befreiungsausweis hat, aber das laufende Rezept im Januar 2017 weitergeht.
Muss der Patient dann für die geleisteten Behandlungen in 2017 die anteilige Gebühr bezahlen?
Er hat noch keinen neuen für 2017.
Muss der Patient dann auch die 10Euro Rezeptgebühr bezahlen?
Oder richtet sich der Befreiungsausweis noch auf das Rezeptausstellungsdatum?
Bin etwas ratlos :tired_face:
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Papa Alpaka schrieb:
Abweichend davon ist es schon jetzt möglich einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zu stellen; das weiß aber der Versicherte besser ob er nächstes Jahr wieder dazu berechtigt sein wird (chronische Erkrankungen). Wenn der Antrag ohnehin zeitnah gestellt wird ist es mehr Aufwand als Ertrag, die Zuzahlung zu kassieren und später wieder zu erstatten ;)
Wenn der Antrag ohnehin zeitnah gestellt wird ist es mehr Aufwand als Ertrag, die Zuzahlung zu kassieren und später wieder zu erstatten ;)
ist aber ehrlich gesagt, nicht mein Problem..... Wenn Anfang 2017 kein Befreiungsausweis vorliegt, kassiere ich die Zuzahlung für die entsprechenden Behandlungen und wenn der Patient den Befreiungsausweis später bekommt, dann kann ER sich gerne die zuviel geleistete Zuzahlung von der Krankenkasse wiederholen.
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die neue schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 15.12.16 10:07:
Wenn der Antrag ohnehin zeitnah gestellt wird ist es mehr Aufwand als Ertrag, die Zuzahlung zu kassieren und später wieder zu erstatten ;)
ist aber ehrlich gesagt, nicht mein Problem..... Wenn Anfang 2017 kein Befreiungsausweis vorliegt, kassiere ich die Zuzahlung für die entsprechenden Behandlungen und wenn der Patient den Befreiungsausweis später bekommt, dann kann ER sich gerne die zuviel geleistete Zuzahlung von der Krankenkasse wiederholen.
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PTP Gernold Peters schrieb:
genau
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
für 2017 sind dann die Behandlungen in 2017 mit 10% zuzuzahlen. Die 10€ sind nicht zu bezahlen.
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