Wertschätzung der geleisteten
Arbeit und der Persönlichkeit
,frei wählbare Arbeitszeiten, gute
Bezahlung ,selbstständiges
Arbeiten.
Das erwartet Dich als Physio in
meiner Praxis. Hast Du Lust mit mir
zusammen in einer kleinen,
familiär geführten Physiopraxis
zusammen zu arbeiten? Melde Dich
gerne bei mir und ich freue mich
auf ein persönliches Gespräch in
dem wir Einzelheiten genau klären
können. Ich freue mich über jeden
Anruf oder jede E-Mail !
Arbeit und der Persönlichkeit
,frei wählbare Arbeitszeiten, gute
Bezahlung ,selbstständiges
Arbeiten.
Das erwartet Dich als Physio in
meiner Praxis. Hast Du Lust mit mir
zusammen in einer kleinen,
familiär geführten Physiopraxis
zusammen zu arbeiten? Melde Dich
gerne bei mir und ich freue mich
auf ein persönliches Gespräch in
dem wir Einzelheiten genau klären
können. Ich freue mich über jeden
Anruf oder jede E-Mail !
Beim Pat. wäre nichts zu holen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Hallo, ein Befreiungsausweis gültig für 2023 aber im Juli ausgestellt gilt erst ab Ausstellungsdatum, oder auch für im Juni etc. Beendetes Rezept?
Beim Pat. wäre nichts zu holen.
Wenn er erst im Juli gültig sein sollte, Zuzahlung der Kasse in Rechnung stellen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
achte auf den Befreiungszeitraum! Ich hab teilweise Befreiungsausweise, die erst ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, allerdings auch welche, die rückwirkend für das ganze Jahr ausgestellt wurde. Ich hatte einen von der AOK, der lautet "Versicherungsnummer... ist für das Kalenderjahr 2022 von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ausgestellt am 15.06.2022".
Wenn er erst im Juli gültig sein sollte, Zuzahlung der Kasse in Rechnung stellen.
Das Ausstellungsdatum ist egal, denn ein Befreiungsausweis wird dann ausgestellt, wenn die Zuzahlungspflicht nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass bereits 2% (bzw. 1% bei chronischer Erkrankung) des zur Zuzahlung herangezogenen Bruttoeinkommens geleistet wurden.
Es ist aber nicht tragisch, wenn die Patientin / der Patient dennoch zahlt.
Zuviel entrichtete Beträge werden zurück erstattet.
Auf Antrag natürlich sunglasses.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Klingt plausibel, kann ja nur befreit werden wenn der Gesamtbetrag fürs ganze Jahr gezahlt wurde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@LogoMijo hat recht! Mein Beitrag ist nicht korrekt. Kann ihn leider nicht mehr editieren....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
@die neue kein Ding hat sich ja geklärt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Gültig für 2023 heißt: gültig für 2023.
Das Ausstellungsdatum ist egal, denn ein Befreiungsausweis wird dann ausgestellt, wenn die Zuzahlungspflicht nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass bereits 2% (bzw. 1% bei chronischer Erkrankung) des zur Zuzahlung herangezogenen Bruttoeinkommens geleistet wurden.
Es ist aber nicht tragisch, wenn die Patientin / der Patient dennoch zahlt.
Zuviel entrichtete Beträge werden zurück erstattet.
Auf Antrag natürlich sunglasses.
Mein Profilbild bearbeiten