Ihr Profil:
• Erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung (staatlich
anerkannt)
• Teamfähigkeit, freundliches
Auftreten, Selbstständigkeit und
verantwortungsvolle Arbeitsweise
sowie Flexibilität und Engagement
Ihre Aufgaben:
• Professionelles und
eigenverantwortliches Arbeiten in
unserer ergotherapeutischen
Abteilung (Einzel- oder
Gruppentherapie)
• OPS-Dokumentation der
Multimodalen Komplextherapie
• Wöchentliche Teambesprechung
Wir bieten:
• Ein unbefris...
• Erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung (staatlich
anerkannt)
• Teamfähigkeit, freundliches
Auftreten, Selbstständigkeit und
verantwortungsvolle Arbeitsweise
sowie Flexibilität und Engagement
Ihre Aufgaben:
• Professionelles und
eigenverantwortliches Arbeiten in
unserer ergotherapeutischen
Abteilung (Einzel- oder
Gruppentherapie)
• OPS-Dokumentation der
Multimodalen Komplextherapie
• Wöchentliche Teambesprechung
Wir bieten:
• Ein unbefris...
ich hab nochmal eine Frage nur zur Absicherung.
Patientin von mir kommt mit einem einfachen KG-Rezept mit ICD-10 M54.16 (LWS-Syndrom). Befreiung ist angekreuzt. Patientin hat aber keinen Befreiungsausweis, sie ist schwanger. Da dies aber für mich auf dem Rezept nicht ersichtlich ist muss sie die Zuzahlung trotzdem zahlen? Der Arzt hat leider nicht zugehört beim ausstellen, dass das mit drauf muss und hat auch kein Interesse daran, dass Rezept entsprechend zu ändern.
Liebe Grüße,
Atheia
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Guckst du Vertrag § 8: 🙈
(2) Versicherte haben gesetzliche Zuzahlung zu leisten, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von dieser nach § 62 SGB V befreit sind. Der Status der Zuzahlungspflicht (zuzahlungspflichtig ja/nein) ist dem Verordnungsvordruck zu entnehmen. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird. Wieso "nicht ersichtlich"?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Atheia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij weil keine Angabe über die Schwangerschaft auf dem Rezept ist. Dachte das wäre zwingend, dass das irgendwie mit vermerkt wäre. Bei einer Befreiung habe ich ja im Notfall den Nachweis mithilfe der Karte, die ich mir immer kopiere.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Der BRV ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Der Doc hat es somit richtig gemacht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Atheia schrieb:
Hallo,
ich hab nochmal eine Frage nur zur Absicherung.
Patientin von mir kommt mit einem einfachen KG-Rezept mit ICD-10 M54.16 (LWS-Syndrom). Befreiung ist angekreuzt. Patientin hat aber keinen Befreiungsausweis, sie ist schwanger. Da dies aber für mich auf dem Rezept nicht ersichtlich ist muss sie die Zuzahlung trotzdem zahlen? Der Arzt hat leider nicht zugehört beim ausstellen, dass das mit drauf muss und hat auch kein Interesse daran, dass Rezept entsprechend zu ändern.
Liebe Grüße,
Atheia
Mein Profilbild bearbeiten