Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
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Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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passen wir deine Arbeitszei...
weiss jemand wo ich eine Vergütungsliste für Basistarif finde???
Danke im voraus.
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Maarten Rodenburg schrieb:
Hallo,
weiss jemand wo ich eine Vergütungsliste für Basistarif finde???
Danke im voraus.
die PKV erstattet beim Basistarif im allgemeinen den Tarif der Primärkassen (abzüglich Eigenanteil des Pat.).
LG A. Korn
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PS: der gute PP bekommt aber auch nur die GKV Zeit :wink:
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therapeutin schrieb:
du willst echt zum Basistarif arbeiten :smile:
PS: der gute PP bekommt aber auch nur die GKV Zeit :wink:
Letztes Jahr habe ich noch irgendwo im Netz eine Liste gefunden, aber jetzt nicht mehr.
Körnchen, woher hast du die Info her??? :scream:
Vielen Dank erstmal.
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Maarten Rodenburg schrieb:
Natürlich wollen wir nicht zum Basistarif arbeiten, aber wir haben im Behinderteheim ein Patient, wo wir das machen.
Letztes Jahr habe ich noch irgendwo im Netz eine Liste gefunden, aber jetzt nicht mehr.
Körnchen, woher hast du die Info her??? :scream:
Vielen Dank erstmal.
hier ein paar Infos:
Basistarif | Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
AVB/BT 2009: Allgemeine Versicherungsbedingungen Basistarif | Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Ich hatte schon zweimal PP mit Basistarif. Erstattet wurde denen oben erwähnter Betrag (den hatte ich auch mit dem Patienten so ausgemacht).
Du kannst natürlich auch einen höheren Betrag nach Vereinbarung mit dem Patienten abrechnen (er ist ja Dein Vertragspartner), aber es ist schwierig einem nackten Mann in die Tasche zu greifen...
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Maarten,
hier ein paar Infos:
Basistarif | Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
AVB/BT 2009: Allgemeine Versicherungsbedingungen Basistarif | Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Ich hatte schon zweimal PP mit Basistarif. Erstattet wurde denen oben erwähnter Betrag (den hatte ich auch mit dem Patienten so ausgemacht).
Du kannst natürlich auch einen höheren Betrag nach Vereinbarung mit dem Patienten abrechnen (er ist ja Dein Vertragspartner), aber es ist schwierig einem nackten Mann in die Tasche zu greifen...
Liebe Grüße
A. Korn
ich habe bei der DKV eine Tarifliste im Standardtarif gefunden:
Link
Link
In dieser Broschüre steht auf Seite 11 etwas über die Erstattungsfähigkeit im Basistarif.
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Körnchen schrieb:
Hallo, Maarten,
ich habe bei der DKV eine Tarifliste im Standardtarif gefunden:
Link
Link
In dieser Broschüre steht auf Seite 11 etwas über die Erstattungsfähigkeit im Basistarif.
Hier der richtige:
Link
Aber ich sehe gerade: Es handelt sich um den Standardtarif (= Beihilfesatz).
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Körnchen schrieb:
Sorry, ich hatte zweimal den selben Link kopiert.
Hier der richtige:
Link
Aber ich sehe gerade: Es handelt sich um den Standardtarif (= Beihilfesatz).
Vielen Dank, leider ist Standardtarif Beihilfe ähnlich und kein Basistarif, bei deine andere Links finde nicht, dass die preisen sich an die der Primärkassen anlehnen. :unamused:
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Maarten Rodenburg schrieb:
Hallo Körnchen,
Vielen Dank, leider ist Standardtarif Beihilfe ähnlich und kein Basistarif, bei deine andere Links finde nicht, dass die preisen sich an die der Primärkassen anlehnen. :unamused:
Link
Seite 11
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Körnchen schrieb:
Schau mal in die Broschüre:
Link
Seite 11
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Seite 11
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Körnchen schrieb:
Schau mal in die Broschüre:
Link
Seite 11
Heilmittel
, die im Heilmittelverzeichnis des Basistarifs aufge
-
führt sind und von einem Vertragsarzt verordnet wurden. Der
Versicherte muss eine Zuzahlung von 2 Euro je Heilmittel und
10 Euro je Verordnung leisten. Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre sind von der Zuzahlung befreit;
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Maarten Rodenburg schrieb:
Meinst du das hier:
Heilmittel
, die im Heilmittelverzeichnis des Basistarifs aufge
-
führt sind und von einem Vertragsarzt verordnet wurden. Der
Versicherte muss eine Zuzahlung von 2 Euro je Heilmittel und
10 Euro je Verordnung leisten. Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre sind von der Zuzahlung befreit;
Meine letzte BT Liste (2016) hatte andere Preise als der damaligen Primärkasse preisen.
Ich wundere mich nur, das es kaum oder keine (auch bei den Verbände nicht) BT Listen gibt.
Auf jeden Fall vielen Dank für deine Mühe. :clap: :sunglasses: :thumbsdown:
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Maarten Rodenburg schrieb:
Ja, das hatte ich gelesen, aber sagt noch nicht aus ob es Primärkasse preisen sind.
Meine letzte BT Liste (2016) hatte andere Preise als der damaligen Primärkasse preisen.
Ich wundere mich nur, das es kaum oder keine (auch bei den Verbände nicht) BT Listen gibt.
Auf jeden Fall vielen Dank für deine Mühe. :clap: :sunglasses: :thumbsdown:
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Körnchen schrieb:
Hallo, Maarten,
die PKV erstattet beim Basistarif im allgemeinen den Tarif der Primärkassen (abzüglich Eigenanteil des Pat.).
LG A. Korn
10
2.3
Welche Leistungen sind im Basistarif versichert?
Der Basistarif ist eng angelehnt an den GKV-Schutz. So finden
sich alle Leistungen des Tarifs im für die GKV maßgeblichen So-
zialgesetzbuch (SGB V) wieder. Der Umfang der Leistungen ent-
spricht in vielen Fällen dem GKV-Niveau, etwa beim Zahnersatz
und beim Krankentagegeld. Zudem sind verschiedene Leistun-
gen ausdrücklich an die Richtlinien und Empfehlungen des Ge-
meinsamen Bundesausschusses für die Versorgung in der ge-
setzlichen Krankenversicherung gebunden. Das SGB V stellt
zwar keine Rechtsgrundlage für den Basistarif dar, doch werden
durch diese enge Anknüpfung an die GKV Veränderungen bei den
Kassenleistungen in der Regel auch in den Basistarif übernom-
men. Verbesserungen wie auch Verschlechterungen der GKV-
Leistungen wirken sich damit auf den Basistarif-Versicherten
aus. Die genaue Ausgestaltung des Versicherungsschutzes wird
vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. als gesetz-
lich Beliehenem festgelegt, während das Bundesministerium
der Finanzen die Fachaufsicht ausübt.
Anders als sonst in der PKV üblich, müssen die Leistungen des
Basistarifs wie in der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirt-
schaftlich sein. Die Kostenerstattung kann also abgelehnt werden,
wenn es günstigere Behandlungsmethoden als die gewählte gibt.
Es war übrigens Seite 10
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Körnchen schrieb:
Bei meiner Pat. wurde halt nach Primärkassenliste erstattet..
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Körnchen schrieb:
Sozialtarife der PKV
10
2.3
Welche Leistungen sind im Basistarif versichert?
Der Basistarif ist eng angelehnt an den GKV-Schutz. So finden
sich alle Leistungen des Tarifs im für die GKV maßgeblichen So-
zialgesetzbuch (SGB V) wieder. Der Umfang der Leistungen ent-
spricht in vielen Fällen dem GKV-Niveau, etwa beim Zahnersatz
und beim Krankentagegeld. Zudem sind verschiedene Leistun-
gen ausdrücklich an die Richtlinien und Empfehlungen des Ge-
meinsamen Bundesausschusses für die Versorgung in der ge-
setzlichen Krankenversicherung gebunden. Das SGB V stellt
zwar keine Rechtsgrundlage für den Basistarif dar, doch werden
durch diese enge Anknüpfung an die GKV Veränderungen bei den
Kassenleistungen in der Regel auch in den Basistarif übernom-
men. Verbesserungen wie auch Verschlechterungen der GKV-
Leistungen wirken sich damit auf den Basistarif-Versicherten
aus. Die genaue Ausgestaltung des Versicherungsschutzes wird
vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. als gesetz-
lich Beliehenem festgelegt, während das Bundesministerium
der Finanzen die Fachaufsicht ausübt.
Anders als sonst in der PKV üblich, müssen die Leistungen des
Basistarifs wie in der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirt-
schaftlich sein. Die Kostenerstattung kann also abgelehnt werden,
wenn es günstigere Behandlungsmethoden als die gewählte gibt.
Es war übrigens Seite 10
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