Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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wie wird das gehandhabt, bzw. berechnet.
Patientin in Pflegeheim Verordnung KG und HB,
hat Basistarif, Flüchtling aus Ukraine.
danke und Gruß
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Schippi schrieb:
Welche KK?Eigentlich sind Flüchtlinge meistens bei der AOK versichert(je nach Bundesland)Info kann bei der KV eigeholt werden!Flüchtlinge erhalten Grundversorgung,selten KG
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GüSta schrieb:
in Ergänzung zu Schippi die 11-seitige Langfassung des GKV:
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steupel schrieb:
Hallo,
wie wird das gehandhabt, bzw. berechnet.
Patientin in Pflegeheim Verordnung KG und HB,
hat Basistarif, Flüchtling aus Ukraine.
danke und Gruß
du schreibst "Basistarif". Dann ist die Pat. Privatpatientin, richtig? Basistarif – Wikipedia Es gibt also keine eindeutige Antwort auf deine Frage, aber deswegen schreibst du sie wohl auch und ich finde das gar nicht schlecht. Woher weißt du den Tarif deiner Patientin? Ich kenne die Tarife meiner PP nicht.
Der unternehmerische Physio sagt sich, meine Preise sind xxx, der Tarif des Versicherten ist egal. Du machst einen Behandlungsvertrag, Unterschrift , Pat. muss zahlen, fertig. Schließlich ist nicht jeder Ukrainer ,der zu uns kommt, automatisch ein wirtschaftlich bedürftiger Mensch.
Der Helfersyndrom-Physio sagt sich, ach die arme Frau, sie braucht wirklich dringend Hilfe und meine gute Tat des Tages ist eine Behandlung gegen Spendenquittung.
Der Ich-geh-auf-Nummer-sicher-Physio wird wohl den GKV-Satz berechnen.
Ich hatte so einen Fall noch nicht, aber wer weiß, was noch kommt.
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Jytte schrieb:
Moin steupel,
du schreibst "Basistarif". Dann ist die Pat. Privatpatientin, richtig? Basistarif – Wikipedia Es gibt also keine eindeutige Antwort auf deine Frage, aber deswegen schreibst du sie wohl auch und ich finde das gar nicht schlecht. Woher weißt du den Tarif deiner Patientin? Ich kenne die Tarife meiner PP nicht.
Der unternehmerische Physio sagt sich, meine Preise sind xxx, der Tarif des Versicherten ist egal. Du machst einen Behandlungsvertrag, Unterschrift , Pat. muss zahlen, fertig. Schließlich ist nicht jeder Ukrainer ,der zu uns kommt, automatisch ein wirtschaftlich bedürftiger Mensch.
Der Helfersyndrom-Physio sagt sich, ach die arme Frau, sie braucht wirklich dringend Hilfe und meine gute Tat des Tages ist eine Behandlung gegen Spendenquittung.
Der Ich-geh-auf-Nummer-sicher-Physio wird wohl den GKV-Satz berechnen.
Ich hatte so einen Fall noch nicht, aber wer weiß, was noch kommt.
Nachfrage bei der Gemeinde ergibt, dass das Landratsamt zuständig ist und die Versorgung des Patienten genehmigen muss, sonst keine Erstattung der Kosten.
Das Landratsamt hat auf die Nachfrage nicht reagiert, da die Einholung der Kostenzusage Sache des Patienten ist.
Ob der Fall vergleichbar ist oder ob hier der Wink mit dem Zaunpfahl auf "Privat abrechnen" vorliegt - schwer zu sagen.
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Wir nehem solche Verordnungen nicht, weil unklare Zahlungstrager ist, kostet zu viel Zeit zu recherchieren und Absetzung zu wahrscheinlich ist.
Wenn PKV, dann Behandlunstag=Zahlungstag.
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postri-77 schrieb:
Hat man wirklich Zeit um Nachfragen bei Landratsamt?
Wir nehem solche Verordnungen nicht, weil unklare Zahlungstrager ist, kostet zu viel Zeit zu recherchieren und Absetzung zu wahrscheinlich ist.
Wenn PKV, dann Behandlunstag=Zahlungstag.
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holger302 schrieb:
Soweit kommt es noch das ich der Genehmigung vom Amt nachlaufe, kostenträger unklar, Tschüss.
Wir hatten als Kostenträger mehrfach das Landratsamt - ohne Probleme. Der austellende Arzt gab uns eine Faxnummer, Rezept formlos gefaxt, genehmigt, bearbeitet, in Rechnung gestellt und fertig.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@holger302 Das Problem muss erst mal nicht größer gemacht werden als es ist.
Wir hatten als Kostenträger mehrfach das Landratsamt - ohne Probleme. Der austellende Arzt gab uns eine Faxnummer, Rezept formlos gefaxt, genehmigt, bearbeitet, in Rechnung gestellt und fertig.
MfG :)
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Wintermöwe schrieb:
Es gab diesen Fall bei mir: Patient kommt mit Rezept, auf dem Rezept steht als Kostenträger "Gemeinde", Patient sagt, die Gemeinde übernimmt die Kosten.
Nachfrage bei der Gemeinde ergibt, dass das Landratsamt zuständig ist und die Versorgung des Patienten genehmigen muss, sonst keine Erstattung der Kosten.
Das Landratsamt hat auf die Nachfrage nicht reagiert, da die Einholung der Kostenzusage Sache des Patienten ist.
Ob der Fall vergleichbar ist oder ob hier der Wink mit dem Zaunpfahl auf "Privat abrechnen" vorliegt - schwer zu sagen.
Sollte ich nochmals sowas bekommen, wird nur gegen Vorauskasse behandelt!
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postri-77 schrieb:
Genauso! Vorauskasse!!!
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michael558 schrieb:
Mir ging es vor langer Zeit mal so, das dies vom Landratsamt genehmigt werden musste und ich auf einen Teil der Kosten sitzen geblieben bin und um meine Vergütung feilschen musste!
Sollte ich nochmals sowas bekommen, wird nur gegen Vorauskasse behandelt!
Auf der Verordnung steht doch der Kostenträger. Sollte es ein Privatrezept sein würde ich auch nur mit Vorkasse arbeiten.
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Lief problemlos...aber eigentlich müsste das Pflegeheim den Kostenträger kennen...
Und die Recherche hierzu dauert wirklich nicht lang.
Selbst in unserer kleinen Gemeinde werden auf der Homepage direkte Ansprechpartner für die Belange von (ukrainischen) Flüchtlingen genannt.
Viel Erfolg!
t.
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tinki schrieb:
Bei mir ähnlich. Angegeben war der Kostenträger "SA der Stadt xy" - also Sozialamt. Ich habe die Verordnung mit kurzer Kostenaufstellung vor Beginn dorthin gefaxt, kurzfristig abgestempelt zurück erhalten und am Ende eine Rechnung ans SA geschickt.
Lief problemlos...aber eigentlich müsste das Pflegeheim den Kostenträger kennen...
Und die Recherche hierzu dauert wirklich nicht lang.
Selbst in unserer kleinen Gemeinde werden auf der Homepage direkte Ansprechpartner für die Belange von (ukrainischen) Flüchtlingen genannt.
Viel Erfolg!
t.
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a.sch. schrieb:
Ich hatte das auch - Brief ans Landratsamt mit der Verordnung zur Genehmigung, in der Folgewoche hatte ich die Genehmigung, nach Beendigung der Therapie Rechnung ans Landratsamt und nach 2 Wochen das Geld auf dem Konto (der normale Satz der GKV)
Auf der Verordnung steht doch der Kostenträger. Sollte es ein Privatrezept sein würde ich auch nur mit Vorkasse arbeiten.
ist eine Privatverordung mit Basistarif nix Aok bzw. GKV.
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steupel schrieb:
Danke für euer Feedback
ist eine Privatverordung mit Basistarif nix Aok bzw. GKV.
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