PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
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12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
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Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
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Wir rechnen selber mit den Kassen ab und es fällt auf, dass immer die Barmer ca. 1 Woche länger braucht, die Rechnungen zu bezahlen.
Verzugszinsrechnungen kümmert sie bislang auch nicht, ihre Rechnungsbereitschaft zu beschleunigen.
Habt ihr die gleichen Erfahrungen gemacht und was macht ihr dagegen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi!
Wir rechnen selber mit den Kassen ab und es fällt auf, dass immer die Barmer ca. 1 Woche länger braucht, die Rechnungen zu bezahlen.
Verzugszinsrechnungen kümmert sie bislang auch nicht, ihre Rechnungsbereitschaft zu beschleunigen.
Habt ihr die gleichen Erfahrungen gemacht und was macht ihr dagegen?
MfG
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ich bin nicht der anonyme Teilnehmer, aber wir haben uns mit drei Praxen, die die gleichen Probleme mit der Barmer haben, zusammengetan und gehen rechtlich gegen die Barmer vor. Hast Du ggf. etwas beizutragen, das uns helfen könnte?
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ALTAVIT schrieb:
Hallo Ingo,
ich bin nicht der anonyme Teilnehmer, aber wir haben uns mit drei Praxen, die die gleichen Probleme mit der Barmer haben, zusammengetan und gehen rechtlich gegen die Barmer vor. Hast Du ggf. etwas beizutragen, das uns helfen könnte?
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Wie wehrt ihr euch konkret? Kann man gegen eine Kasse nach nicht bezahlter Verzugsrechnung grundsätzlich einen Online-Mahnbescheid über die Verzugsrechnung erstellen? Wenn ja - an wen wird der adressiert? Ganz speziell im Fall der Barmer. Wer ist der Antragsgegner? Das Gelalle von Herrn J. geht mir langsam auf die Nerven und ich wette, sämtliche schriftlichen Antworten sind bei allen PIs gleich.
MfG
es ist doch eigentlich kein goßes Problem:
sofort bei Zahlungsverzug Mahnung mit 40€ Verzugspauschale gemäß §288 V BGB. Wenn dann die Verzugspauschale nicht bezahlt wird: Mahnverfahren.
Es könnte allerdings sein, dass sich die Barmer auf die angeblich sehr langen Postlaufzeiten zurückzieht.
Ich habe es vor einiger Zeit bei der DAK durchexerziert. Da waren die Fristen allerdings um 2-3 Wochen überzogen worden. Ich habe die Verzugspauschale + Zinsen (die ich garnicht angefordert hatte, es war mir zu nervig, diese auszurechnen) erstattet bekommen. Die letzten 4 Abrechnungen hat die DAK exakt nach 2 Wochen überwiesen!!
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Liebe Kollegen,
es ist doch eigentlich kein goßes Problem:
sofort bei Zahlungsverzug Mahnung mit 40€ Verzugspauschale gemäß §288 V BGB. Wenn dann die Verzugspauschale nicht bezahlt wird: Mahnverfahren.
Es könnte allerdings sein, dass sich die Barmer auf die angeblich sehr langen Postlaufzeiten zurückzieht.
Ich habe es vor einiger Zeit bei der DAK durchexerziert. Da waren die Fristen allerdings um 2-3 Wochen überzogen worden. Ich habe die Verzugspauschale + Zinsen (die ich garnicht angefordert hatte, es war mir zu nervig, diese auszurechnen) erstattet bekommen. Die letzten 4 Abrechnungen hat die DAK exakt nach 2 Wochen überwiesen!!
LG A. Korn
Im Online-Mahnverfahren ist die Person, die die Krankenkasse vertritt, der Vorsitzende der Krankenkasse. Dieser muss als Antragsperson (nach ca. 3-4 Schritten im Onlineverfahren) eingetragen werden.
Natürlich ist ein Mahnverfahren über die Verzugspauschale möglich!!
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Du musst Mahnung und Mahnverfahren natürlich an die Barmer adressieren (nicht DDG!).
Im Online-Mahnverfahren ist die Person, die die Krankenkasse vertritt, der Vorsitzende der Krankenkasse. Dieser muss als Antragsperson (nach ca. 3-4 Schritten im Onlineverfahren) eingetragen werden.
Natürlich ist ein Mahnverfahren über die Verzugspauschale möglich!!
LG A. Korn
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Danke für den Hinweis. Online Mahnverfahren sind mir geläufig. Jedoch habe ich das noch nie gegen eine Kasse gemacht. Aber wenn das dann einfach an den Vorstand geht, ist das ja nur eine Sache von 2 Minuten. Aktuell stehen auf meiner persönlichen Liste zwei potentielle Kassen, wo der Verzug absehbar ist. Die bekommen die nächste Abrechnung dann per Einschreiben. Dann braucht mir auch keiner mehr mit abenteuerlichen Postlaufzeiten zu kommen.
MfG :)
Näheres ist wohl etwas zu vertraulich, um es hier öffentlich zu posten. Du kannst Dich aber gerne per PN melden.
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ALTAVIT schrieb:
Wir gehen anwaltlich gegen die Barmer vir. Eine Praxis hat schon Klage eingereicht. Analog werden auch die beiden anderen Praxen vorgehen, wenn das anwaltliche Schreiben mit Lügen zurückgewiesen wird, wie im ersten Fall.
Näheres ist wohl etwas zu vertraulich, um es hier öffentlich zu posten. Du kannst Dich aber gerne per PN melden.
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Ingo Friedrich schrieb:
Schreib mir mal eine Nachricht.
MfG
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