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2) Fort- und
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3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
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6) Zuzahlung zu einer
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Werde aktiv und werde Tei...
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können Patienten eine Rechnung für die Zuzahlung verlangen oder kann ich auf Barzahlung oder Lastschrift bestehen?
Danke und Gruß
Eva
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Eva schrieb:
Hallo,
können Patienten eine Rechnung für die Zuzahlung verlangen oder kann ich auf Barzahlung oder Lastschrift bestehen?
Danke und Gruß
Eva
wobei ich nicht weiß ob dies Sinn macht bei durchschnittlich ca. 20,50,- Zuzahlung, da ist doch Cash wirklich am Einfachsten, oder?!
Grüße...Gerry
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Eva schrieb:
Natürlich bekommen die Pat. eine Quittung bei Barzahlung! Die Frage war ob die Pat. eine Rechnung verlangen können um dann die Zuzahlung zu überweisen...
Warum wollen die denn ihre Zuzahlung überweisen? Das lohnt sich doch echt nicht...der Zeitaufwand, selbst bei Online-Banking,
die anfallenden Gebühren, du hast eine Unmenge an Rechnungsnummern welche du Alle in der Kontierung zuweisen musst... :unamused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich persönlich würde den Aufwand einer Rechnungsstellung nicht kostenfrei machen!
Warum wollen die denn ihre Zuzahlung überweisen? Das lohnt sich doch echt nicht...der Zeitaufwand, selbst bei Online-Banking,
die anfallenden Gebühren, du hast eine Unmenge an Rechnungsnummern welche du Alle in der Kontierung zuweisen musst... :unamused:
Grüße...Gerry
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Wonderwoman schrieb:
NEIN
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
:unamused: NEIN was?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Natürlich bekommt ein Patient eine Quittung (!) für die geleistete Zuzahlung. Du kannst dein System natürlich auch auf Lastschrift einstellen
wobei ich nicht weiß ob dies Sinn macht bei durchschnittlich ca. 20,50,- Zuzahlung, da ist doch Cash wirklich am Einfachsten, oder?!
Grüße...Gerry
Bei vielen Heimpatienten zahlen aber meist die Verwandten, die weit weg wohnen. Die bekommen auf Wunsch eine Rechnung gegen Extragebühren. Ich zahle doch für den Einzug für die Kassen nicht das Porto usw.
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Wonderwoman schrieb:
Grundsätzlich bar.
Bei vielen Heimpatienten zahlen aber meist die Verwandten, die weit weg wohnen. Die bekommen auf Wunsch eine Rechnung gegen Extragebühren. Ich zahle doch für den Einzug für die Kassen nicht das Porto usw.
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Wer das nicht will, der kann gerne bar zahlen.
Macht aber alles unsere Software. Ich hab nur gesagt wieviel und das taucht dann als Extraposten in der Rechnung auf.
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Wonderwoman schrieb:
Wir nehmen momentan 1,30 €.
Wer das nicht will, der kann gerne bar zahlen.
Macht aber alles unsere Software. Ich hab nur gesagt wieviel und das taucht dann als Extraposten in der Rechnung auf.
Die werden darauf bestimmt empfindlich reagieren.
Das Stellen der Rechnung gehört zu den Nebenpflichten des Leistungserbringers und darf daher generell nicht mit extrakosten belegt werden.
Bei Hausbesuchen geben wir immer die Rechnung mit. Und dann wird überwiesen. Das ist kein Problem, und auch kein großer Aufwand.
Und bei den Hausbesuchlern hatten wir bislang auch keine Probleme mit den Zuzahlungen.
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TheStonie schrieb:
Lasst das nur nicht die Kassen hören.
Die werden darauf bestimmt empfindlich reagieren.
Das Stellen der Rechnung gehört zu den Nebenpflichten des Leistungserbringers und darf daher generell nicht mit extrakosten belegt werden.
Bei Hausbesuchen geben wir immer die Rechnung mit. Und dann wird überwiesen. Das ist kein Problem, und auch kein großer Aufwand.
Und bei den Hausbesuchlern hatten wir bislang auch keine Probleme mit den Zuzahlungen.
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Eva schrieb:
Das beantwortet leider immer noch nicht die Frage ob der Pat. auf eine Rechnung bestehen kann :unamused:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Nein kann er nicht!
MFG
Meitao
Siehe Nebenpflichten.
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TheStonie schrieb:
Sorry, ja er hat das Recht.
Siehe Nebenpflichten.
Zusätzlich steht in §61 SGB V:
"Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren"
Quittieren heißt nicht Rechnung, sondern Barzahlung und Quittung.
Zusätzlich siehe §368 BGB. Nix mit Rechnung
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Wonderwoman schrieb:
Das sehe ich nicht so. Es handelt sich hier nicht um Leistungen, die ich erbracht habe. Ich ziehe die Zuzahlung für die Kasse ein. Das wird nicht extra vergütet. Woraus soll sich hier die Nebenpflicht ergeben?
Zusätzlich steht in §61 SGB V:
"Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren"
Quittieren heißt nicht Rechnung, sondern Barzahlung und Quittung.
Zusätzlich siehe §368 BGB. Nix mit Rechnung
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Andreas216 schrieb:
So sehe ich das auch...Überweisung der Pat. ist immer mit ner extra Buchung usw. und somit auch mit Kosten verbunden...Ganz zu schweigen, wann das geld dann manchmal gezahlt wird...Bar und Quittung..ansonsten extra gebühren
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Wonderwoman schrieb:
und Porto, Briefumschlag, Papier, Zeit meiner Rezeption zum Rechnung schreiben. :point_up:
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> Wir nehmen momentan 1,30 €.
> Wer das nicht will, der kann gerne bar zahlen.
>
> Macht aber alles unsere Software. Ich hab nur gesagt wieviel und das taucht dann als Extraposten in der Rechnung auf.
Ein Extraposten auf der Zuzahlungsrechnung sollte jeder ernstzunehmende Software verhindern da es illegal ist.
Wenn sich einer beschwert zeigt die Krankenkasse Dir wie das richtig gemacht wird. Da hilft dann auch nicht der Hinweis auf Deine extratolle Software
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Quinto schrieb:
Wonderwoman schrieb:
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> Wir nehmen momentan 1,30 €.
> Wer das nicht will, der kann gerne bar zahlen.
>
> Macht aber alles unsere Software. Ich hab nur gesagt wieviel und das taucht dann als Extraposten in der Rechnung auf.
Ein Extraposten auf der Zuzahlungsrechnung sollte jeder ernstzunehmende Software verhindern da es illegal ist.
Wenn sich einer beschwert zeigt die Krankenkasse Dir wie das richtig gemacht wird. Da hilft dann auch nicht der Hinweis auf Deine extratolle Software
Die Kassen regeln nicht wie die ZuZa einzuziehen ist, auch im Patientenrechtegesetz steht dazu nichts. Wenn eine Servicegebühr in den AGB vereinabart ist, ist das m. M. so in Ordnung.
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Tempelritter schrieb:
was hat eine Servicegebühr für die gedruckte Rechnung der ZuZa mit den Kassen zu tun?
Die Kassen regeln nicht wie die ZuZa einzuziehen ist, auch im Patientenrechtegesetz steht dazu nichts. Wenn eine Servicegebühr in den AGB vereinabart ist, ist das m. M. so in Ordnung.
Du mußt schon alle Beiträge von Wonderwoman lesen; ...besonders den vom 07. Juli 2014 20:22
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Quinto,
Du mußt schon alle Beiträge von Wonderwoman lesen; ...besonders den vom 07. Juli 2014 20:22
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Du hast dich mit Zulassung verpflichtet die Zuzahlung einzuziehen und zu quittieren.
Wenn man den text ganz spitz durchliest musst du den Patienten einmal schriftlich auf die Zuzahlung hinweisen. (Geschieht bei uns durch die Behandlungsvereinbarung) Sollte er dann nicht zahlen, kannst du dich an die Kasse wenden.
Ergo musst du keine Rechnung an den Patienten stellen, sonder nur an die Kasse.
Und mal ganz ehrlich, wem schickt man die Zuzahlung denn hinterher? Der Patient, der in die Praxis kommt, bekommt bei uns spätestens bei der letzten Behandlung die Rechnung in die Hand gedrückt, wenn er noch nicht bezahlt haben sollte. Der Hausbesuch bekommt sie mit nach Hause, der Heimpatient mit ins Heim WÄHREND der Behandlung. Also gibt es für uns keinen Grund eine Rechnung nachzuschicken, es sei denn, wir verdaddeln es!
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TheStonie schrieb:
Was machst Du, wenn der Patient nicht bezahlt? Dann stellst du die "Rechnung" auch an die Kasse. Verlangst du dafür auch extra Gebühren? Bzw. zahlt die Kasse die dann auch?
Du hast dich mit Zulassung verpflichtet die Zuzahlung einzuziehen und zu quittieren.
Wenn man den text ganz spitz durchliest musst du den Patienten einmal schriftlich auf die Zuzahlung hinweisen. (Geschieht bei uns durch die Behandlungsvereinbarung) Sollte er dann nicht zahlen, kannst du dich an die Kasse wenden.
Ergo musst du keine Rechnung an den Patienten stellen, sonder nur an die Kasse.
Und mal ganz ehrlich, wem schickt man die Zuzahlung denn hinterher? Der Patient, der in die Praxis kommt, bekommt bei uns spätestens bei der letzten Behandlung die Rechnung in die Hand gedrückt, wenn er noch nicht bezahlt haben sollte. Der Hausbesuch bekommt sie mit nach Hause, der Heimpatient mit ins Heim WÄHREND der Behandlung. Also gibt es für uns keinen Grund eine Rechnung nachzuschicken, es sei denn, wir verdaddeln es!
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> Du hast dich mit Zulassung verpflichtet die Zuzahlung einzuziehen und zu quittieren.
Quittieren setzt nunmal Barzahlung voraus.
Und wenn Du genauer schaust, dann steht da drin, dass die Zuzahlung mit Beginn der Behandlung fällig wird.
> Wenn man den text ganz spitz durchliest musst du den Patienten einmal schriftlich auf die Zuzahlung hinweisen. (Geschieht bei uns durch die Behandlungsvereinbarung) Sollte er dann nicht zahlen, kannst du dich an die Kasse wenden.
> Ergo musst du keine Rechnung an den Patienten stellen, sonder nur an die Kasse.
Naja, da berechne ich das nach, und die Daten werden per Knopfdruck an die jeweilige Annahmestelle geschickt. Da muss ich keine Papierrechnung versenden.
Ich kenne die Sprüche: Patient: "Die Rechnung für die Zuzahlung schicken Sie mir dann zu...." Mitarbeiter (höflich aber bestimmt): "Nein, die Zuzahlung zahlen Sie bitte in bar."
Machts euch doch mit dem Kassengedöns nicht noch schwerer als es eh schon ist.
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Helmut Fromberger schrieb:
TheStonie schrieb:
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> Du hast dich mit Zulassung verpflichtet die Zuzahlung einzuziehen und zu quittieren.
Quittieren setzt nunmal Barzahlung voraus.
Und wenn Du genauer schaust, dann steht da drin, dass die Zuzahlung mit Beginn der Behandlung fällig wird.
> Wenn man den text ganz spitz durchliest musst du den Patienten einmal schriftlich auf die Zuzahlung hinweisen. (Geschieht bei uns durch die Behandlungsvereinbarung) Sollte er dann nicht zahlen, kannst du dich an die Kasse wenden.
> Ergo musst du keine Rechnung an den Patienten stellen, sonder nur an die Kasse.
Naja, da berechne ich das nach, und die Daten werden per Knopfdruck an die jeweilige Annahmestelle geschickt. Da muss ich keine Papierrechnung versenden.
Ich kenne die Sprüche: Patient: "Die Rechnung für die Zuzahlung schicken Sie mir dann zu...." Mitarbeiter (höflich aber bestimmt): "Nein, die Zuzahlung zahlen Sie bitte in bar."
Machts euch doch mit dem Kassengedöns nicht noch schwerer als es eh schon ist.
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Andreas216 schrieb:
Ich habe in der Apotheke noch NIE eine rechnung für meine Zuzahlung bekommen...cash..ansonsten bleiben die SAchen in der Apotheke....Auch als die Praxisgebühr noch fällig war: Cash auf den Tisch und gut! Nur wir blöden Therapeuten sollen rechnungen schreiben? Wieso? Alles andere hat Helmut schon sehr treffend geschildert.
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Kitane schrieb:
Wenn ihr Rechnungen an Angehörige schriebt was nehmt ihr da an Extrageühren? Porto oder noch mehr ?
Ich muss erst ma meine Praxis vollkriegen..
Ich verscheuch doch net meine "Kunden" ;)
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aeh schrieb:
sorry. "S" natürlich
Hmmm... irgendwie kann es also daran doch nicht liegen. :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Daran wird es liegen... Meine Praxis platzt aus allen Nähten und man muss 3 Wochen auf Termine warten. Und das alles, weil es bei mir keine Rechnung gibt.
Hmmm... irgendwie kann es also daran doch nicht liegen. :unamused:
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Andreas216 schrieb:
Dito....so isses! Schöne Woche!
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aeh schrieb:
Alter wchwede, ihr habt sorgen..
Ich muss erst ma meine Praxis vollkriegen..
Ich verscheuch doch net meine "Kunden" ;)
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