Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
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Bahnbeamte bekommen bekanntlich 80% der Beihilfesätze erstattet, weiß jemand ob die KVB (Krankenkasse für Bundesbahnbeamte) sich bei der 80% Erstattung auch schon an den neuen Beihilfesätzen orientiert ?
Praktische Erfahrung ist hier vermutlich die einzig verlässliche.
Danke für Info.
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Gert Winsa schrieb:
Hallo allerseits,
Bahnbeamte bekommen bekanntlich 80% der Beihilfesätze erstattet, weiß jemand ob die KVB (Krankenkasse für Bundesbahnbeamte) sich bei der 80% Erstattung auch schon an den neuen Beihilfesätzen orientiert ?
Praktische Erfahrung ist hier vermutlich die einzig verlässliche.
Danke für Info.
Was juckts uns? UNsere Preise sind unsere Preise.
Wenn ich mich für den Patienten danach erkundigen soll, kostet es 20€ je angefangen 15 Minuten.
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Ich frage weil es mich selber interessiert. Warum interpretierst du hinein ob es mich zu interessieren hat, jeder Mensch kann interesse haben für was er will.
Oder sagst du zu nem Musiker, warum juckt dich Musik ? Oder einem Geschichtsinteressierten, wie kann dich Geschichte interessieren ?
Und ja mich interessiert was Patienten erstattet bekommen, vollig unabhängig davon welche Preise ich am Ende erhebe.
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Gert Winsa schrieb:
War das irgendeine Frage ?
Ich frage weil es mich selber interessiert. Warum interpretierst du hinein ob es mich zu interessieren hat, jeder Mensch kann interesse haben für was er will.
Oder sagst du zu nem Musiker, warum juckt dich Musik ? Oder einem Geschichtsinteressierten, wie kann dich Geschichte interessieren ?
Und ja mich interessiert was Patienten erstattet bekommen, vollig unabhängig davon welche Preise ich am Ende erhebe.
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Stiny schrieb:
Würde mich auch interessieren, ob die KVB schon nachgezogen hat. Dann werde ich meine Privatpreise auch erhöhen.
die KVB hat noch nicht die Preise angepasst. Ich habe gerade ein Schreiben der KVB in der Hand. Der Patient hat sich darüber geärgert, dass sich seine Zuzahlung zur KG und MT erhöht hat. Die anteiligen KVB-Erstattungen betragen weiterhin (so heutiger Stand). 19,50€ für KG und 22,50€ für MT.
LG
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Gert,
die KVB hat noch nicht die Preise angepasst. Ich habe gerade ein Schreiben der KVB in der Hand. Der Patient hat sich darüber geärgert, dass sich seine Zuzahlung zur KG und MT erhöht hat. Die anteiligen KVB-Erstattungen betragen weiterhin (so heutiger Stand). 19,50€ für KG und 22,50€ für MT.
LG
A. Korn
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Danach sind bei den Bahnbeamten die Erhöhungen der erstattungsfähigen Höchstbeträge für Bundesbeamte von Ende Juli 2018 offensichtlich noch nicht angekommen.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
siehe dazu im Internet auf der Seite der KVB:
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Danach sind bei den Bahnbeamten die Erhöhungen der erstattungsfähigen Höchstbeträge für Bundesbeamte von Ende Juli 2018 offensichtlich noch nicht angekommen.
Walli :hushed:
Ich bin zwar verwundert weil die Bundesbahnbeamten ja vom Bund bezahlt werden, vielleicht lags am Ausstellungsdatum, oder es kommt doch erst später.
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Gert Winsa schrieb:
@ Körnchen das Rezept war nach dem 01.08. ausgestellt ?
Ich bin zwar verwundert weil die Bundesbahnbeamten ja vom Bund bezahlt werden, vielleicht lags am Ausstellungsdatum, oder es kommt doch erst später.
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Körnchen schrieb:
Das Rezept war von Mitte Juni. Ein Teil der Behandlungen war im August,
Ich würde dem Patienten empfehlen bei der Behörde anzurufen und anzumerken dass für Bundesbeamte ab 01.08.2018 neue Beihilfepreise gelten, und dementsprechend die Behandlungen ab 01.08.2018 anders erstattet werden müssten.
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Gert Winsa schrieb:
Laut der aktuellen Regelung, müsste die Beihilfestelle bei Bundesbeamten dann die Behandlungen ab dem 01.08.2018 nach den neuen Werten berechnen. Es könnte aber auch durchaus sein, dass hier Unwissenheit oder Ungenauigkeit beim Umgang mit der neuen Regelung geherrscht hat. Kann durchaus sein dass der Bearbeitende Mitarbeiter das nicht wusste oder bemerkt hat, und z.b. vor allem auf das Ausstellungsdatum des Rezeptes geachtet hat.
Ich würde dem Patienten empfehlen bei der Behörde anzurufen und anzumerken dass für Bundesbeamte ab 01.08.2018 neue Beihilfepreise gelten, und dementsprechend die Behandlungen ab 01.08.2018 anders erstattet werden müssten.
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TheStonie schrieb:
Ohne Böse zu sein.
Was juckts uns? UNsere Preise sind unsere Preise.
Wenn ich mich für den Patienten danach erkundigen soll, kostet es 20€ je angefangen 15 Minuten.
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