Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Hallo, vielleicht kann mir jemand sagen ob es eine Regelung dafür gibt wie lange der "späteste Behandlungsbeginn" vom Ausstellungsdatum abweichen darf.
Z.b.: Ausstellung am 10.12.2013 und spätester Beginn 13.02.2014. Ist das möglich? Ich habe mal von einer Frist gehört.
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße.
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MTT13 schrieb:
Hallo, vielleicht kann mir jemand sagen ob es eine Regelung dafür gibt wie lange der "späteste Behandlungsbeginn" vom Ausstellungsdatum abweichen darf.
Z.b.: Ausstellung am 10.12.2013 und spätester Beginn 13.02.2014. Ist das möglich? Ich habe mal von einer Frist gehört.
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße.
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VG
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MTT13 schrieb:
Danke für die Antwort Leni C. das weiß ich grundsätzlich, mir geht es darum das da ja Monate und ein Jahreswechsel dazwischen liegen.
VG
Normalerweise 14 Tage zwischen Ausstellungsatum und Behandlungsbeginn - das weißt du.
Leni C. sgt dir jetzt, daß, wenn der Arzt was anderes einträgt, dieses dann auch gilt und gelten darf - das weißt du auch.
Was ist denn dann deine Frage?
Also ich nehme mal an, der Arzt/die Helferin hat sich einfach vertan. Ich weiß zwar, daß ein Jahreswechsel generell keine Rolle spielt, denke aber, 2 Monate sind zu lang. Ich würde die Kasse anrufen und fragen.
Gruß eska
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eska schrieb:
:tired_face: :tired_face: :tired_face:
Normalerweise 14 Tage zwischen Ausstellungsatum und Behandlungsbeginn - das weißt du.
Leni C. sgt dir jetzt, daß, wenn der Arzt was anderes einträgt, dieses dann auch gilt und gelten darf - das weißt du auch.
Was ist denn dann deine Frage?
Also ich nehme mal an, der Arzt/die Helferin hat sich einfach vertan. Ich weiß zwar, daß ein Jahreswechsel generell keine Rolle spielt, denke aber, 2 Monate sind zu lang. Ich würde die Kasse anrufen und fragen.
Gruß eska
MTT13 fragt, wie lange die Frist zwischen Ausstellungsdatum und dem Datum im Feld :"Beginn bis spätestens am" sein darf
Ruf die Kasse an und frag nach, dann hast du eine ordentliche Antwort
Schönes Wochenende allen zusammen
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Illdisposed schrieb:
Die Frage ist doch klar gestellt:
MTT13 fragt, wie lange die Frist zwischen Ausstellungsdatum und dem Datum im Feld :"Beginn bis spätestens am" sein darf
Ruf die Kasse an und frag nach, dann hast du eine ordentliche Antwort
Schönes Wochenende allen zusammen
gegen 2 Monate spricht IMHO gar nichts !
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ali schrieb:
es gibt da KEINE Regelungen, wer viel fragt kriegt viele Antworten.....
gegen 2 Monate spricht IMHO gar nichts !
Es ist doch deutlich eingetragen und der Arzt hat unterschrieben. Er signalisiert, dass es auch später begonnen werden darf.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:angry: ..und da bekommt man von jeder KK eine andere Antwort.
Es ist doch deutlich eingetragen und der Arzt hat unterschrieben. Er signalisiert, dass es auch später begonnen werden darf.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
> Die Frage ist doch klar gestellt:
> MTT13 fragt, wie lange die Frist zwischen Ausstellungsdatum und
> dem Datum im Feld :\"Beginn bis spätestens am\" sein darf
>
> Ruf die Kasse an und frag nach, dann hast du eine ordentliche
> Antwort
>
> Schönes Wochenende allen zusammen
wie soll man da ein "ordentliche Antwort" bekommen, wenn das weder in den HMR noch in den RV geregelt ist?
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morpheus-06 schrieb:
kranich04 schrieb:
> Die Frage ist doch klar gestellt:
> MTT13 fragt, wie lange die Frist zwischen Ausstellungsdatum und
> dem Datum im Feld :\"Beginn bis spätestens am\" sein darf
>
> Ruf die Kasse an und frag nach, dann hast du eine ordentliche
> Antwort
>
> Schönes Wochenende allen zusammen
wie soll man da ein "ordentliche Antwort" bekommen, wenn das weder in den HMR noch in den RV geregelt ist?
Gruß eska
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eska schrieb:
... und wurde klar beantwortet ... und mit "weiß ich" kommentiert ... sind meine Beiträge so schwer verständlich?
Gruß eska
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Leni C. schrieb:
Die Frist bezieht sich auf das Ausstellungsdatum : spätester Beginn demnach nach 14 Tagen. Schreibt der Arzt jedoch in das Feld "spätester Behandlungsbeginn " ein Datum rein, kann das auch schon mal später als diese 14 Tage sein . Dann mußt du eben in dem Intervall vom Austellungsdatum bis zu spätestens diesem Datum angefangen haben.
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