Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Alte VO am 01.12.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spätestens am 20.01.21 vom Arzt angekreuzt.
Habe mit der Behandlung am 14.01.21 angefangen, somit 28 Tage Frist überschritten.
Überwiegt in dem Fall Anordnung des Arztes oder 28. Tage Frist?
Danke für die Hilfestellung
LG
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Der Arzt hat das Sagen.
Viele Grüße
Monika
Dankeeeeee!:-)
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tatjana604 schrieb:
@mosaik
Dankeeeeee!:-)
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tatjana604 schrieb:
Vieleeen dank. LG :-)
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Problem beschreiben
tatjana604 schrieb:
Hallo liebe Kollegen.
Alte VO am 01.12.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spätestens am 20.01.21 vom Arzt angekreuzt.
Habe mit der Behandlung am 14.01.21 angefangen, somit 28 Tage Frist überschritten.
Überwiegt in dem Fall Anordnung des Arztes oder 28. Tage Frist?
Danke für die Hilfestellung
LG
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Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Bis spätestens 20.1. musste angefangen werden. Also wenn du am 14.1. mit der Behandlung begonnen hast, ist alles gut. Verordnung ist somit gültig.
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