Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
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ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Alte VO am 01.12.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spätestens am 20.01.21 vom Arzt angekreuzt.
Habe mit der Behandlung am 14.01.21 angefangen, somit 28 Tage Frist überschritten.
Überwiegt in dem Fall Anordnung des Arztes oder 28. Tage Frist?
Danke für die Hilfestellung
LG
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Der Arzt hat das Sagen.
Viele Grüße
Monika
Dankeeeeee!:-)
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tatjana604 schrieb:
@mosaik
Dankeeeeee!:-)
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tatjana604 schrieb:
Vieleeen dank. LG :-)
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Problem beschreiben
tatjana604 schrieb:
Hallo liebe Kollegen.
Alte VO am 01.12.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spätestens am 20.01.21 vom Arzt angekreuzt.
Habe mit der Behandlung am 14.01.21 angefangen, somit 28 Tage Frist überschritten.
Überwiegt in dem Fall Anordnung des Arztes oder 28. Tage Frist?
Danke für die Hilfestellung
LG
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Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Bis spätestens 20.1. musste angefangen werden. Also wenn du am 14.1. mit der Behandlung begonnen hast, ist alles gut. Verordnung ist somit gültig.
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