Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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wir sind eine neue Physiopraxis und brauchen kurz Hilfe. Eine gesetzlichversicherte Patientin bekam eine Verordnung ausserhalb des Regelfalls mit dem Ind.-Schlüssel EX3b mit 10mal KG. Ist dies in Ordnung? Ich verstehe den HMK nur so, dass es 6mal verordnet werden darf, dies aber unbegrenzt.
Zweite Frage ist, ob wir als Physiopraxis uns eine Genehmigung bei der Kasse holen müssen, ob es ausserhalb des Regelfalls genehmigt wird?
Danke vorab
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A.T.A. Physiotherapie schrieb:
Servus,
wir sind eine neue Physiopraxis und brauchen kurz Hilfe. Eine gesetzlichversicherte Patientin bekam eine Verordnung ausserhalb des Regelfalls mit dem Ind.-Schlüssel EX3b mit 10mal KG. Ist dies in Ordnung? Ich verstehe den HMK nur so, dass es 6mal verordnet werden darf, dies aber unbegrenzt.
Zweite Frage ist, ob wir als Physiopraxis uns eine Genehmigung bei der Kasse holen müssen, ob es ausserhalb des Regelfalls genehmigt wird?
Danke vorab
Die Anzahl auf einer VO darf max. so hoch sein, dass die Behandlung innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden kann. Das können also durchaus mehr als 6 mal pro VO sein und richtet sich nach der vorgegebenen wöchentlichen Frequenz. Grundsätzlich sind solche VO genehmigungspflichtig, wenn die Kasse nicht darauf verzichtet. Das tun mittlerweile die meisten Kassen. Eine Liste dieser Kassen findet man u.a. hier in der Infothek.
Die Genehmigung hat der Patient einzuholen. Viele Praxen übernehmen das aber als "Serviceleistung" für den Patienten, in dem sie die Verordnung an die zuständige Kasse, mit der Bitte um Genehmigung, faxen. Die Therapie kann frühestens am Tag der Antragstellung begonnen werden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn der Regelfall ausgeschöpft ist und weitere VO medizinisch indiziert sind, kann der Arzt a.d.R. ankreuzen, das med. begründen und weiterverordnen.
Die Anzahl auf einer VO darf max. so hoch sein, dass die Behandlung innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden kann. Das können also durchaus mehr als 6 mal pro VO sein und richtet sich nach der vorgegebenen wöchentlichen Frequenz. Grundsätzlich sind solche VO genehmigungspflichtig, wenn die Kasse nicht darauf verzichtet. Das tun mittlerweile die meisten Kassen. Eine Liste dieser Kassen findet man u.a. hier in der Infothek.
Die Genehmigung hat der Patient einzuholen. Viele Praxen übernehmen das aber als "Serviceleistung" für den Patienten, in dem sie die Verordnung an die zuständige Kasse, mit der Bitte um Genehmigung, faxen. Die Therapie kann frühestens am Tag der Antragstellung begonnen werden. Gruß S.
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