für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
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Manuelle Lymphdrainage und
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Pat mit Bandscheivbenvorfall - bis jetzt - im Regelfall 10x D1 verordnet bekommen. Beschwerden bessern sich , jedoch besteht noch Therapiebedarf. Wie darf nun weiterverordnet werden. Die Maßnahme D1 ist ja bereits ausgeschöpft - und nach 10 Behandlungen ist auch außerhalb des Regelfalls nicht mehr möglich, oder?
Darf jetzt z.B. KG od MT außerhalb des Regelfalls weiter verordnet werden?
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Maximilian Öller schrieb:
Wie kan der Arzt weiterverordnen?
Pat mit Bandscheivbenvorfall - bis jetzt - im Regelfall 10x D1 verordnet bekommen. Beschwerden bessern sich , jedoch besteht noch Therapiebedarf. Wie darf nun weiterverordnet werden. Die Maßnahme D1 ist ja bereits ausgeschöpft - und nach 10 Behandlungen ist auch außerhalb des Regelfalls nicht mehr möglich, oder?
Darf jetzt z.B. KG od MT außerhalb des Regelfalls weiter verordnet werden?
siehe unter Punkt 33: http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
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zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie: formale und inhaltliche Überarbeitung
vom 20. Januar 2011). Damit ist dieser FAQ nur noch für Alt-Fälle zu beachten.
Jetzt gilt § 12 Abs. 5 HMR zu diesem Thema. Nach 10x D1 im Regelfall ist Schluss, adR ist dann nicht mehr möglich. MT oder KG können aber außerhalb des Regelfalles weiter verordnet werden. KGG auch. Kann der Arzt ja im Wechsel ausstellen und je nach IKS ein erg. HM dazu.
[bearbeitet am 08.04.13 17:28]
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SGBV schrieb:
Dieser Frage- und Antwortenkatalog gilt für die HMR von 2004 bis zur Neufassung 2011. Diese Punkte sind in die Neufassung eingegangen, sofern das vom G-BA gewünscht war (siehe: Tragende Gründe
zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie: formale und inhaltliche Überarbeitung
vom 20. Januar 2011). Damit ist dieser FAQ nur noch für Alt-Fälle zu beachten.
Jetzt gilt § 12 Abs. 5 HMR zu diesem Thema. Nach 10x D1 im Regelfall ist Schluss, adR ist dann nicht mehr möglich. MT oder KG können aber außerhalb des Regelfalles weiter verordnet werden. KGG auch. Kann der Arzt ja im Wechsel ausstellen und je nach IKS ein erg. HM dazu.
[bearbeitet am 08.04.13 17:28]
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daniel40 schrieb:
:clap: Ja stimmt ausserhalb d.Regelfalls bei D1 gibt es nicht mehr !!!
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daniel40 schrieb:
:clap: Ja stimmt ausserhalb d.Regelfalls bei D1 gibt es nicht mehr !!!
> :clap: Ja stimmt ausserhalb d.Regelfalls bei D1 gibt es nicht
> mehr !!!
wenn ich Regelfall D1 verordnet wurde. Wenn nicht, dann gibt es D1 auch adR.
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morpheus-06 schrieb:
daniel40 schrieb:
> :clap: Ja stimmt ausserhalb d.Regelfalls bei D1 gibt es nicht
> mehr !!!
wenn ich Regelfall D1 verordnet wurde. Wenn nicht, dann gibt es D1 auch adR.
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SGBV schrieb:
Entgegen dem genauen Wortlaut der HMR gibt es D1 auch adR, wenn es D1 im Regelfall gab - die Summe von Regelfall und adR darf aber nur max. 10x D1 sein (Nr. 24 neuer FAQ).
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rudibam schrieb:
Wenn im Regelfall kein D1 verordnet war kann außerhalb d. R. 10x D1 verordnet werden.
Erstaunlicherweise, aber wird es von den meisten Kassen weiterhin anstandslos bezahlt, wo die sonst so kleinlich sind. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stimmt, hatte ich übersehn. :frowning:
Erstaunlicherweise, aber wird es von den meisten Kassen weiterhin anstandslos bezahlt, wo die sonst so kleinlich sind. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Es kann noch einmal die gleiche Menge außerhalb des Regelfalles verordnet werden:
siehe unter Punkt 33: http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
> Darf jetzt z.B. KG od MT außerhalb des Regelfalls weiter
> verordnet werden?
-- Nein eigentlich wäre der Regelfall erst ausgeschöpft, wenn insgesamt 18 Behandlungen (EX2, WS2) oder 3 Verordnungen (Erstvo. 1. Folgevo. 2. Folgevo.) ausgeschöpft wären.
Also müsste noch eine weitere Folgeverordnung KG/MT verordnet werden, bevor der Arzt "außerhalb der Regel" weiterverordnen darf.
Da D1 häufig bei Mehrfachdiagnosen, verordnet wird, hätte der Arzt auch die Möglichkeit 2 Verordnungen mit zwei verschiedenen Diagnosen auszustellen wenn er der Meinung ist, dass eine einfache Anwendung für diesen Patienten nicht ausreichend ist. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Darf jetzt z.B. KG od MT außerhalb des Regelfalls weiter
> verordnet werden?
-- Nein eigentlich wäre der Regelfall erst ausgeschöpft, wenn insgesamt 18 Behandlungen (EX2, WS2) oder 3 Verordnungen (Erstvo. 1. Folgevo. 2. Folgevo.) ausgeschöpft wären.
Also müsste noch eine weitere Folgeverordnung KG/MT verordnet werden, bevor der Arzt "außerhalb der Regel" weiterverordnen darf.
Da D1 häufig bei Mehrfachdiagnosen, verordnet wird, hätte der Arzt auch die Möglichkeit 2 Verordnungen mit zwei verschiedenen Diagnosen auszustellen wenn er der Meinung ist, dass eine einfache Anwendung für diesen Patienten nicht ausreichend ist. Gruß S.
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pinats schrieb:
Wir fragen dann immer nach einer Folgeverordnung mit 6 x KGG. Du hast ja zB bei WS2 18 Einheiten, davon 10x für D1 möglich, dann bleibt dir ja noch die 2te Folgeverordnung
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