Wenn du Lust auf eine neue
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bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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ich habe eine Frage bzgl. eines Rezeptes:
Und zwar habe ich eine Patientin in meiner Praxis, die aus Luxemburg kommt. Demnach hat sie auch eine Gesundheitskarte, welche mein Computer nicht lesen kann. Auf der Heilmittelverordnung steht "AOK Baden-Württemberg" . Die Arztpraxis habe ich bereits angerufen, daher habe ich lediglich die Info, dass es bei ausländischen Patienten "häufig" die AOK übernimmt. Ehrlich gesagt bin ich recht neu in Sachen Abrechnung, weiß aber einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich da am besten vorgehe? Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
Liebe Grüße
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Casus schrieb:
Hallo Leute,
ich habe eine Frage bzgl. eines Rezeptes:
Und zwar habe ich eine Patientin in meiner Praxis, die aus Luxemburg kommt. Demnach hat sie auch eine Gesundheitskarte, welche mein Computer nicht lesen kann. Auf der Heilmittelverordnung steht "AOK Baden-Württemberg" . Die Arztpraxis habe ich bereits angerufen, daher habe ich lediglich die Info, dass es bei ausländischen Patienten "häufig" die AOK übernimmt. Ehrlich gesagt bin ich recht neu in Sachen Abrechnung, weiß aber einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich da am besten vorgehe? Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
Liebe Grüße
Und vergleiche die Namen auf VO und Versichertenkarte, wir hatten schon den Fall, dass jemand die VO eines Anderen vorlegte.
FG, Nele
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nele69 schrieb:
Auf der HeilmittelVO stehen Name, Versichertennummer und Status der Patientin. Ruf einfach bei der AOK an und frag unter Angabe der Versichertennummer nach, ob die Dame dort versichert ist.
Und vergleiche die Namen auf VO und Versichertenkarte, wir hatten schon den Fall, dass jemand die VO eines Anderen vorlegte.
FG, Nele
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nele69 schrieb:
Abgesehen davon müsste sie auch die Versichertenkarte der AOK haben - anders hätte ihr der Arzt doch gar kein Rezept per EDV ausstellen können .....
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Tempelritter schrieb:
Aber Heilmittel werden oft nur als direkte Unfallfolge übernommen, so die AOK BaWü. Also vor Behandlungsbeginn nachfragen.
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ALTAVIT schrieb:
Also in Bayern ist es so, dass alle internationalen Patienten (gesetzlich versicherte) aus der EU über die AOK abgerechnet werden können - auch ohne eigene Versicherung bei der AOK. So sind die internationalen Abkommen. Die Versicherungen klären das dann untereinander.
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Turnschwester17 schrieb:
Wir hatten letztens auch eine luxemburgische Patientin. Die hatte aber auch eine luxemburger Verordnung(36x auf einmal, ein Traum) . Nach Anraten des Verbandes bekam die eine Privatrechnung mit GKV Preisen und musste sich anschließend selbst bei ihrer Luxemburgischen Versicherung um Erstattung kümmern. Vor Beginn haben wir einen Behandlungsvertrag wie bei Privaten gemacht.
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Casus schrieb:
Das Problem ist, dass auf der Heilmittelverordnung keine Versichertennummer steht. Beim Arzt hat sie auch keine Versichertenkarte vorgelegt. Die Arzthelferin meinte nur zu ihr, dass es "meistens" so ist, dass die AOK das übernimmt.
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ALTAVIT schrieb:
Ja, das ist normal so und kein Problem bei der Abrechnung.
Frage: Darf ich auf die Privatrechnung trotzdem den behandelnden Arzt nennen? Oder ist das nicht erlaubt?
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Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.
Die AOK ist auch der falsche Adressat. Du rechnest diese Art von Rezepte mit der DVKA ab.
Weitere Infos zum richtigen Vorgehen unter Willkommen bei der DVKA - GKV-Spitzenverband, DVKA bzw. da nachfragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Casus schrieb am 04.12.2020 10:42:
Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.
Die AOK ist auch der falsche Adressat. Du rechnest diese Art von Rezepte mit der DVKA ab.
Weitere Infos zum richtigen Vorgehen unter Willkommen bei der DVKA - GKV-Spitzenverband, DVKA bzw. da nachfragen.
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Casus schrieb:
Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.
Frage: Darf ich auf die Privatrechnung trotzdem den behandelnden Arzt nennen? Oder ist das nicht erlaubt?
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Casus schrieb:
Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )
Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )
...das es sich ursprünglich um eine ohne Weiteres gültige VO zu Lasten der GKVen handelte halte ich für eine gewagte These.
Das hätte durchaus noch gerichtlich geklärt werden können ob du dich ohne Angabe einer Versichertennummer darauf verlassen darfst, das die AOK der Kostenträger ist wenn der Vertragsarzt das so abzeichnet... :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Casus schrieb am 04.12.2020 13:43:
Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )
...das es sich ursprünglich um eine ohne Weiteres gültige VO zu Lasten der GKVen handelte halte ich für eine gewagte These.
Das hätte durchaus noch gerichtlich geklärt werden können ob du dich ohne Angabe einer Versichertennummer darauf verlassen darfst, das die AOK der Kostenträger ist wenn der Vertragsarzt das so abzeichnet... :wink:
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MikeL schrieb:
Ja, Du darfst natürlich den behandelnden Arzt nennen. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, steht der doch ohnehin auf der Verordnung. Zum anderen bist Du doch auch auf ärztliche Anordnung tätig (sofern kein sektoraler HP) und brauchst für Deine eigene Buchhaltung einen Beleg für den seltenen Fall einer Steuerprüfung.
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