Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
habe eine Frage bezüglich was am Ende bei einem Rezept für einen übrig bleibt.
Gehen wir davon aus wir haben ein Rezept: 10KG/HB der AOK.
Umsatz ist ca: 250€
Abzüglich der Personal-, Versicherungs-,Miet/Wasser/Stromkosten hat der AG sonstige Abgaben zu zahlen in Form von bestimmten Steuern wie z.B. einer Umsatzsteuer?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Robcek schrieb:
Hallo,
habe eine Frage bezüglich was am Ende bei einem Rezept für einen übrig bleibt.
Gehen wir davon aus wir haben ein Rezept: 10KG/HB der AOK.
Umsatz ist ca: 250€
Abzüglich der Personal-, Versicherungs-,Miet/Wasser/Stromkosten hat der AG sonstige Abgaben zu zahlen in Form von bestimmten Steuern wie z.B. einer Umsatzsteuer?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Robcek schrieb:
ja bei ärztlicher Verordnung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Quatsch... diese sind USt-frei
Ansonsten musst du eine Kosten-Leistungs-Rechnung machen.
SChau erstmal was alles an Kosten bei dir anfällt und dann schau, wieviel Umsatz du machst und dann kannst du die Ertrag / Rezept oder pro Behandlung ausrechnen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Als nur-Physio sollte dich Umsatzsteuer nicht interessieren.
Ansonsten musst du eine Kosten-Leistungs-Rechnung machen.
SChau erstmal was alles an Kosten bei dir anfällt und dann schau, wieviel Umsatz du machst und dann kannst du die Ertrag / Rezept oder pro Behandlung ausrechnen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
Ich denke, Robcek meint die Einkommenssteuer.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Robcek schrieb:
ja genau
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Suture schrieb:
Umsatzsteuer bei ärztlicher Verordnung?
Umsatzsteuer entfällt gemäß §4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung, es könnte sein das ich Zahlen verdreht habe -> selber nachlesen wenn's wichtig ist).
Die Frage nach der Einkommenssteuer lässt sich so pauschal nicht beantworten - die kann zwischen 0 und 49% liegen, abhängig davon was am Jahresende unter "Einkommen" verbucht wird - die ist also für den Ein-Therapeuten-Betrieb mit geringer Auslastung anders als für den 15-Therapeuten-Betrieb mit guter Auslastung.
Ansonsten wird der Chef kaum anders behandelt als seine Angestellten: 18,9% an die DRV, 14,9-15,5% an die GKV etc., außer es liegt ein Grund vor sich befreien zu lassen (ich persönlich ziehe es vor mich nicht aus der Solidargemeinschaft "herauszukaufen", die Frage muss aber jeder für sich beantworten).
Darf ich dich fragen ob du deine eigene Selbstständigkeit planst oder ob du dein Gehalt nachvollziehen können möchtest?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Am Ende des Jahres, ja.
Umsatzsteuer entfällt gemäß §4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung, es könnte sein das ich Zahlen verdreht habe -> selber nachlesen wenn's wichtig ist).
Die Frage nach der Einkommenssteuer lässt sich so pauschal nicht beantworten - die kann zwischen 0 und 49% liegen, abhängig davon was am Jahresende unter "Einkommen" verbucht wird - die ist also für den Ein-Therapeuten-Betrieb mit geringer Auslastung anders als für den 15-Therapeuten-Betrieb mit guter Auslastung.
Ansonsten wird der Chef kaum anders behandelt als seine Angestellten: 18,9% an die DRV, 14,9-15,5% an die GKV etc., außer es liegt ein Grund vor sich befreien zu lassen (ich persönlich ziehe es vor mich nicht aus der Solidargemeinschaft "herauszukaufen", die Frage muss aber jeder für sich beantworten).
Darf ich dich fragen ob du deine eigene Selbstständigkeit planst oder ob du dein Gehalt nachvollziehen können möchtest?
Mein Profilbild bearbeiten