wir suchen ab sofort oder bis
spätestens 01.04.2025
Physiotherapeut, auch
Berufsanfänger
Gehalt ab € 4.000,--
orthopädisch und neurologisch
orientierte kleinere Praxis mit
sehr gutem
Betriebsklima in einem med.Center
spätere Praxisübernahme möglich
Du bist zuverlässig und hast
Freude an selbstständigem Arbeiten
- dann
bist Du bei uns richtig!
Wir freuen uns auf ein
persönliches Gespräch mit Dir
spätestens 01.04.2025
Physiotherapeut, auch
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habe eine Frage bezüglich was am Ende bei einem Rezept für einen übrig bleibt.
Gehen wir davon aus wir haben ein Rezept: 10KG/HB der AOK.
Umsatz ist ca: 250€
Abzüglich der Personal-, Versicherungs-,Miet/Wasser/Stromkosten hat der AG sonstige Abgaben zu zahlen in Form von bestimmten Steuern wie z.B. einer Umsatzsteuer?
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Robcek schrieb:
Hallo,
habe eine Frage bezüglich was am Ende bei einem Rezept für einen übrig bleibt.
Gehen wir davon aus wir haben ein Rezept: 10KG/HB der AOK.
Umsatz ist ca: 250€
Abzüglich der Personal-, Versicherungs-,Miet/Wasser/Stromkosten hat der AG sonstige Abgaben zu zahlen in Form von bestimmten Steuern wie z.B. einer Umsatzsteuer?
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Robcek schrieb:
ja bei ärztlicher Verordnung
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Wonderwoman schrieb:
Quatsch... diese sind USt-frei
Ansonsten musst du eine Kosten-Leistungs-Rechnung machen.
SChau erstmal was alles an Kosten bei dir anfällt und dann schau, wieviel Umsatz du machst und dann kannst du die Ertrag / Rezept oder pro Behandlung ausrechnen
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TheStonie schrieb:
Als nur-Physio sollte dich Umsatzsteuer nicht interessieren.
Ansonsten musst du eine Kosten-Leistungs-Rechnung machen.
SChau erstmal was alles an Kosten bei dir anfällt und dann schau, wieviel Umsatz du machst und dann kannst du die Ertrag / Rezept oder pro Behandlung ausrechnen
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rudibam schrieb:
Ich denke, Robcek meint die Einkommenssteuer.
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Robcek schrieb:
ja genau
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Suture schrieb:
Umsatzsteuer bei ärztlicher Verordnung?
Umsatzsteuer entfällt gemäß §4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung, es könnte sein das ich Zahlen verdreht habe -> selber nachlesen wenn's wichtig ist).
Die Frage nach der Einkommenssteuer lässt sich so pauschal nicht beantworten - die kann zwischen 0 und 49% liegen, abhängig davon was am Jahresende unter "Einkommen" verbucht wird - die ist also für den Ein-Therapeuten-Betrieb mit geringer Auslastung anders als für den 15-Therapeuten-Betrieb mit guter Auslastung.
Ansonsten wird der Chef kaum anders behandelt als seine Angestellten: 18,9% an die DRV, 14,9-15,5% an die GKV etc., außer es liegt ein Grund vor sich befreien zu lassen (ich persönlich ziehe es vor mich nicht aus der Solidargemeinschaft "herauszukaufen", die Frage muss aber jeder für sich beantworten).
Darf ich dich fragen ob du deine eigene Selbstständigkeit planst oder ob du dein Gehalt nachvollziehen können möchtest?
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Papa Alpaka schrieb:
Am Ende des Jahres, ja.
Umsatzsteuer entfällt gemäß §4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung, es könnte sein das ich Zahlen verdreht habe -> selber nachlesen wenn's wichtig ist).
Die Frage nach der Einkommenssteuer lässt sich so pauschal nicht beantworten - die kann zwischen 0 und 49% liegen, abhängig davon was am Jahresende unter "Einkommen" verbucht wird - die ist also für den Ein-Therapeuten-Betrieb mit geringer Auslastung anders als für den 15-Therapeuten-Betrieb mit guter Auslastung.
Ansonsten wird der Chef kaum anders behandelt als seine Angestellten: 18,9% an die DRV, 14,9-15,5% an die GKV etc., außer es liegt ein Grund vor sich befreien zu lassen (ich persönlich ziehe es vor mich nicht aus der Solidargemeinschaft "herauszukaufen", die Frage muss aber jeder für sich beantworten).
Darf ich dich fragen ob du deine eigene Selbstständigkeit planst oder ob du dein Gehalt nachvollziehen können möchtest?
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