Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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ole88 schrieb:
Hallowas macht ihr wenn der Patient eine Ausfallrechnung auch nach einer Mahnung nicht bezahlt?Besten Dank für euer Antworten
Das Problem ist, dass es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Aufgrund der geringen Beträge wird das auch nie vor dem BGH landen.
Es kommt also auf Dein AG an, ob Du das Geld einklagen kannst oder jeder einfach absagen kann wann er will.
Je nachdem wie das AG bei uns entscheidet, werden wir Patienten nur noch nach Zahlung des Ausfalls weiterbehandeln und ansonsten leider rauswerfen.
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Wonderwoman schrieb:
Wir haben jetzt einen Fall nach Mahnbescheid vor dem Amtsgericht und investieren mal diese Kosten.
Das Problem ist, dass es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Aufgrund der geringen Beträge wird das auch nie vor dem BGH landen.
Es kommt also auf Dein AG an, ob Du das Geld einklagen kannst oder jeder einfach absagen kann wann er will.
Je nachdem wie das AG bei uns entscheidet, werden wir Patienten nur noch nach Zahlung des Ausfalls weiterbehandeln und ansonsten leider rauswerfen.
Ist schon häufig vorgekommen, dass nach einem Jahr oder später säumige "Ausfallgebührenzahler" wieder Termine wollen - und dann meistens auch nachträglich zahlen.
Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird bei jedem Privatpatienten / Selbstzahler gerichtlich erwirkt - für Ausfallgebühren tun wir uns das nicht an...
Gruß
Nora
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Da wird auch nur gegen entsprechende Gebühr die Therapie neu begonnen oder sie suchen sich ne andere Praxis..
Edit: online Mahnverfahren hab ich auch bei Ausfall schon einmal durchgezogen, da mir schien, es musste sein. Ansonsten eher wie bei Nora Weber. Es gibt immer Ausnahmen....
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Susulo schrieb:
So in etwa handhabe ich das auch. Hab grade 2 Kandidaten, bei denen ich die Therapie deshalb abgebrochen habe und sicher bin, dass die denken "das sitzen wir mal aus" und die sich spätestens nach einem halben Jahr wieder bei mir melden werden.
Da wird auch nur gegen entsprechende Gebühr die Therapie neu begonnen oder sie suchen sich ne andere Praxis..
Edit: online Mahnverfahren hab ich auch bei Ausfall schon einmal durchgezogen, da mir schien, es musste sein. Ansonsten eher wie bei Nora Weber. Es gibt immer Ausnahmen....
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Nora Weber schrieb:
Bei Rechnungen für Ausfallgebühren, die nicht bezahlt werden, gibt es so lange keine weiteren Termine in unserer Praxis, so lange der Betrag nicht bezahlt wurde. Maximal ein Termin wird bei fehlender Zahlung noch gewährt, dann gilt die Ankündigung, dass weitere Termine gestrichen werden. Hier gibt es kein Diskutieren, weil es darüber nichts zu Verhandeln gibt.
Ist schon häufig vorgekommen, dass nach einem Jahr oder später säumige "Ausfallgebührenzahler" wieder Termine wollen - und dann meistens auch nachträglich zahlen.
Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird bei jedem Privatpatienten / Selbstzahler gerichtlich erwirkt - für Ausfallgebühren tun wir uns das nicht an...
Gruß
Nora
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Logolo schrieb:
Welches Inkasso-Unternehmen nutzen Sie? Würde mich über Nachricht sehr freuen.
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Dream13 schrieb:
Ich nehme immer Inkasso-sofort, geht fix u hat immer geklappt
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Thomas Michel schrieb:
Wir geben generell jede nicht bezahlte Rechnung an ein Inkassounternehmen. Dann haben wir das Geld mit einem kleinen Abzug als Provision und den Ärger hat das Inkassounternehmen.
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