wir hatten heute folgenden Fall in der Praxis: Eine Polizistin konnte ihren Termin spontan nicht wahrnehmen, da sie wohl zum Dienst eingeteilt wurde. Da es nicht 24 Stunden vorher war, haben wir ihr den Ausfall berechnet. Damit ist sie nicht einverstanden, da sie ja "nichts dafür kann". Sie verweigert die Zahlung und meint, wir sollten die Ausfallrechnung direkt an die Heilfürsorge schicken... Jetzt bin ich ein wenig ratlos, weil ich nicht denke, dass die etwas davon annehmen werden bzw. sich zuständig fühlen. Ich kenne die Vorgänge nicht bei der Polizei, wie spontan die Mitarbeiter dort eingesetzt werden können etc. ...
Habt ihr schonmal so etwas gehabt und könnt mir weiterhelfen?? Meine Chefin möchte in diesem Fall auch nicht unbedingt kulanterweise auf die Ausfallgebühr verzichten..
Danke und Gruß
Secretary
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Hallo Zusammen,
wir hatten heute folgenden Fall in der Praxis: Eine Polizistin konnte ihren Termin spontan nicht wahrnehmen, da sie wohl zum Dienst eingeteilt wurde. Da es nicht 24 Stunden vorher war, haben wir ihr den Ausfall berechnet. Damit ist sie nicht einverstanden, da sie ja "nichts dafür kann". Sie verweigert die Zahlung und meint, wir sollten die Ausfallrechnung direkt an die Heilfürsorge schicken... Jetzt bin ich ein wenig ratlos, weil ich nicht denke, dass die etwas davon annehmen werden bzw. sich zuständig fühlen. Ich kenne die Vorgänge nicht bei der Polizei, wie spontan die Mitarbeiter dort eingesetzt werden können etc. ...
Habt ihr schonmal so etwas gehabt und könnt mir weiterhelfen?? Meine Chefin möchte in diesem Fall auch nicht unbedingt kulanterweise auf die Ausfallgebühr verzichten..
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Es ist allenfalls von der Patientin was zu holen und auch nur dann, wenn dies (auch quantitativ) im Behandlungsvertrag entsprechend vereinbart wurde und wenn die Behandlungslücke nicht durch Umsetzung oder über "Lückenfüller" (z. B. Patient von der Warteliste) geschlossen werden konnte.
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Es ist allenfalls von der Patientin was zu holen und auch nur dann, wenn dies (auch quantitativ) im Behandlungsvertrag entsprechend vereinbart wurde und wenn die Behandlungslücke nicht durch Umsetzung oder über "Lückenfüller" (z. B. Patient von der Warteliste) geschlossen werden konnte.
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W. Stangner schrieb:
Es ist allenfalls von der Patientin was zu holen und auch nur dann, wenn dies (auch quantitativ) im Behandlungsvertrag entsprechend vereinbart wurde und wenn die Behandlungslücke nicht durch Umsetzung oder über "Lückenfüller" (z. B. Patient von der Warteliste) geschlossen werden konnte.
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Es gibt immer viele Gründe, warum Termine platzen. Dafür habe ich immer Verständnis, weil es menschlich ist. Kein Verständnis habe ich, wenn ich dafür die Verantwortung tragen soll. Das muss der Patient einfach selbst tun. Und manche Dinge sind ärgerlich. Trotzdem bekommt der, der am lautesten meckert, nicht seinen Willen.
Sofern deine Regeln bekannt sind, setze sie auch durch.
MfG 🙂
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Es gibt immer viele Gründe, warum Termine platzen. Dafür habe ich immer Verständnis, weil es menschlich ist. Kein Verständnis habe ich, wenn ich dafür die Verantwortung tragen soll. Das muss der Patient einfach selbst tun. Und manche Dinge sind ärgerlich. Trotzdem bekommt der, der am lautesten meckert, nicht seinen Willen.
Sofern deine Regeln bekannt sind, setze sie auch durch.
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Ingo Friedrich schrieb:
Es gibt immer viele Gründe, warum Termine platzen. Dafür habe ich immer Verständnis, weil es menschlich ist. Kein Verständnis habe ich, wenn ich dafür die Verantwortung tragen soll. Das muss der Patient einfach selbst tun. Und manche Dinge sind ärgerlich. Trotzdem bekommt der, der am lautesten meckert, nicht seinen Willen.
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Vorsicht!!! Das Thema Ausfallgebühr wird von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich behandelt und die Rechtslage ist in Ermangelung eines höchstrichterlichen Urteils nicht eindeutig. Wir sind dazu übergegangen, Patienten nicht mehr zu behandeln, wenn unser Ausfallgebühr nicht gezahlt wird. Es gibt auch keine Termine mehr, wenn dann bezahlt wird. Unsere Terminpläne sind so dermaßen voll und man muss 8 Wochen auf Termine warten... Warum sollte ich mich mit solchen Patienten rumärgern?
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Vorsicht!!! Das Thema Ausfallgebühr wird von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich behandelt und die Rechtslage ist in Ermangelung eines höchstrichterlichen Urteils nicht eindeutig. Wir sind dazu übergegangen, Patienten nicht mehr zu behandeln, wenn unser Ausfallgebühr nicht gezahlt wird. Es gibt auch keine Termine mehr, wenn dann bezahlt wird. Unsere Terminpläne sind so dermaßen voll und man muss 8 Wochen auf Termine warten... Warum sollte ich mich mit solchen Patienten rumärgern?
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Wonderwoman schrieb:
Vorsicht!!! Das Thema Ausfallgebühr wird von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich behandelt und die Rechtslage ist in Ermangelung eines höchstrichterlichen Urteils nicht eindeutig. Wir sind dazu übergegangen, Patienten nicht mehr zu behandeln, wenn unser Ausfallgebühr nicht gezahlt wird. Es gibt auch keine Termine mehr, wenn dann bezahlt wird. Unsere Terminpläne sind so dermaßen voll und man muss 8 Wochen auf Termine warten... Warum sollte ich mich mit solchen Patienten rumärgern?
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Es kommt schon vor, dass PolizistenInnen sehr kurzfristig zu Einsätzen, oder sehr kurzfristig "verplant" werden. Vielleicht hilft in diesem Fall etwas Kulanz, kann man derartige Einsätze der Beamten nicht immer so planen, wie gerade ein Verbrechen, o.ä. Dinge geschehen. Es sollte aber nicht von 10 Behandlungen 9 mal passieren ;). Es ist sicherlich ärgerlich, aber in dieser Zeit kann man sich ja als MA auch anderweitig produktiv für die Chefin einbringen.
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Es kommt schon vor, dass PolizistenInnen sehr kurzfristig zu Einsätzen, oder sehr kurzfristig "verplant" werden. Vielleicht hilft in diesem Fall etwas Kulanz, kann man derartige Einsätze der Beamten nicht immer so planen, wie gerade ein Verbrechen, o.ä. Dinge geschehen. Es sollte aber nicht von 10 Behandlungen 9 mal passieren ;). Es ist sicherlich ärgerlich, aber in dieser Zeit kann man sich ja als MA auch anderweitig produktiv für die Chefin einbringen.
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viento schrieb:
Es kommt schon vor, dass PolizistenInnen sehr kurzfristig zu Einsätzen, oder sehr kurzfristig "verplant" werden. Vielleicht hilft in diesem Fall etwas Kulanz, kann man derartige Einsätze der Beamten nicht immer so planen, wie gerade ein Verbrechen, o.ä. Dinge geschehen. Es sollte aber nicht von 10 Behandlungen 9 mal passieren ;). Es ist sicherlich ärgerlich, aber in dieser Zeit kann man sich ja als MA auch anderweitig produktiv für die Chefin einbringen.
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Secretary schrieb:
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Ich werde es nochmal besprechen. Das Problem war wohl, wie ich jetzt erfahren habe, dass sie als Polizistin mitten im Einsatz war, und dieser dann länger gedauert hat, und sie dadurch den Termin verpaßt hat... Mal sehen, wie wir in diesem speziellen Fall damit umgehen.
Danke schön!
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Ich werde es nochmal besprechen. Das Problem war wohl, wie ich jetzt erfahren habe, dass sie als Polizistin mitten im Einsatz war, und dieser dann länger gedauert hat, und sie dadurch den Termin verpaßt hat... Mal sehen, wie wir in diesem speziellen Fall damit umgehen.
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Da kann man dann auch keine Lücke mehr füllen, zu kurzfristig.
Ich würde ihr den Ausfall in Rechnung stellen, und sie bitten sich das Geld von ihrem Arbeitgeber erstatten zu lassen. Wenn sie wirklich im Dienst war...
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Da kann man dann auch keine Lücke mehr füllen, zu kurzfristig.
Ich würde ihr den Ausfall in Rechnung stellen, und sie bitten sich das Geld von ihrem Arbeitgeber erstatten zu lassen. Wenn sie wirklich im Dienst war...
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Ahn schrieb:
Da kann man dann auch keine Lücke mehr füllen, zu kurzfristig.
Ich würde ihr den Ausfall in Rechnung stellen, und sie bitten sich das Geld von ihrem Arbeitgeber erstatten zu lassen. Wenn sie wirklich im Dienst war...
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ich würde den Termin neu vergeben, diese Situation ist eben außergewöhnlich. Denke mal, wenn bei mir eingebrochen würde, die Polizei kommt zur Aufnahme und dann würde der Polizist sagen "Ahja ich bin dann mal weg, muss zur KG, sonst bekomme ich ne Rechnung. Bei Ihnen mache ich dann Morgen weiter" dann würde ich wohl blöd gucken.
Fälle von Polizei, Sanitätern und ähnlichen Berufen kommen auch bei uns immer mal vor, dafür habe ich Verständnis. Eine Polizistin habe ich dann mal bei einer Verkehrskontrolle gehabt, sie war sehr rücksichtsvoll dabei. :)
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ich würde den Termin neu vergeben, diese Situation ist eben außergewöhnlich. Denke mal, wenn bei mir eingebrochen würde, die Polizei kommt zur Aufnahme und dann würde der Polizist sagen "Ahja ich bin dann mal weg, muss zur KG, sonst bekomme ich ne Rechnung. Bei Ihnen mache ich dann Morgen weiter" dann würde ich wohl blöd gucken.
Fälle von Polizei, Sanitätern und ähnlichen Berufen kommen auch bei uns immer mal vor, dafür habe ich Verständnis. Eine Polizistin habe ich dann mal bei einer Verkehrskontrolle gehabt, sie war sehr rücksichtsvoll dabei. :)
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idefix- schrieb:
ich würde den Termin neu vergeben, diese Situation ist eben außergewöhnlich. Denke mal, wenn bei mir eingebrochen würde, die Polizei kommt zur Aufnahme und dann würde der Polizist sagen "Ahja ich bin dann mal weg, muss zur KG, sonst bekomme ich ne Rechnung. Bei Ihnen mache ich dann Morgen weiter" dann würde ich wohl blöd gucken.
Fälle von Polizei, Sanitätern und ähnlichen Berufen kommen auch bei uns immer mal vor, dafür habe ich Verständnis. Eine Polizistin habe ich dann mal bei einer Verkehrskontrolle gehabt, sie war sehr rücksichtsvoll dabei. :)
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Problem beschreiben
Secretary schrieb:
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Ich werde es nochmal besprechen. Das Problem war wohl, wie ich jetzt erfahren habe, dass sie als Polizistin mitten im Einsatz war, und dieser dann länger gedauert hat, und sie dadurch den Termin verpaßt hat... Mal sehen, wie wir in diesem speziellen Fall damit umgehen.
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Wurde der Termin nicht vor Terminstart, also bis 1 Minute davor, oder innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist, abgesagt befindet sich der Patient nach §293 BGB im Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Lieferant/Dienstleister Anspruch auf eine "Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko" nach §615 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lieferant/Dienstleister nachweist, dass er ausschließlich nach einem Terminsystem arbeitet und dass der Patient vorher darüber informiert wurde. Diese Information ist entweder schriftlich festgehalten, erfolgte durch einen Aushang oder durch mündliche Information.
Soweit zu den Fakten, nun mein persönlicher Kommentar:
Wenn eine Polizistin für Recht und Ordnung sorgt zur Terminzeit, weil die Unruhestifter/Ganoven nicht über ihren Terminplan informiert wurden, dann bin ich da eher der Mensch, welcher Kulanz übt und dankbar ist, dass sie ihre eigene Sicherheit für die der Gesellschaft riskiert. Wer geltendes Recht (Annahmeverzug) umsetzt, der übt Macht aus. Wer in gewissen Fällen kulant ist, der ist mächtig. So etwas kann sich auch rumsprechen, wenn man in manchen Kulanzfällen den Patienten über die Kulanz und Gnade informiert. Damit hebt man die Praxis von einer anderen hervor.
Und eine Polizistin im Einsatz nach §615 BGB zu belangen ist genauso wie einen Rettungsassistenzen zu belangen, der statt des Termins lieber eine Reanimation durchführte...eventuell beim Verkehrsunfall des Cheffs...
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Die Rechtslage ist hier ziemlich eindeutig:
Wurde der Termin nicht vor Terminstart, also bis 1 Minute davor, oder innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist, abgesagt befindet sich der Patient nach §293 BGB im Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Lieferant/Dienstleister Anspruch auf eine "Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko" nach §615 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lieferant/Dienstleister nachweist, dass er ausschließlich nach einem Terminsystem arbeitet und dass der Patient vorher darüber informiert wurde. Diese Information ist entweder schriftlich festgehalten, erfolgte durch einen Aushang oder durch mündliche Information.
Soweit zu den Fakten, nun mein persönlicher Kommentar:
Wenn eine Polizistin für Recht und Ordnung sorgt zur Terminzeit, weil die Unruhestifter/Ganoven nicht über ihren Terminplan informiert wurden, dann bin ich da eher der Mensch, welcher Kulanz übt und dankbar ist, dass sie ihre eigene Sicherheit für die der Gesellschaft riskiert. Wer geltendes Recht (Annahmeverzug) umsetzt, der übt Macht aus. Wer in gewissen Fällen kulant ist, der ist mächtig. So etwas kann sich auch rumsprechen, wenn man in manchen Kulanzfällen den Patienten über die Kulanz und Gnade informiert. Damit hebt man die Praxis von einer anderen hervor.
Und eine Polizistin im Einsatz nach §615 BGB zu belangen ist genauso wie einen Rettungsassistenzen zu belangen, der statt des Termins lieber eine Reanimation durchführte...eventuell beim Verkehrsunfall des Cheffs...
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Naja, es werden ja gleich (auch das ganz ohne es zu wissen) Heldenszenarien entwickelt, die ja faktisch alles natürlich entschuldigen. Das ist ebenso unprofessionell wie laut zu rufen, ich bin nur Physio, mit mir kannst du es machen.
MfG :)
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Naja, es werden ja gleich (auch das ganz ohne es zu wissen) Heldenszenarien entwickelt, die ja faktisch alles natürlich entschuldigen. Das ist ebenso unprofessionell wie laut zu rufen, ich bin nur Physio, mit mir kannst du es machen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Naja, es werden ja gleich (auch das ganz ohne es zu wissen) Heldenszenarien entwickelt, die ja faktisch alles natürlich entschuldigen. Das ist ebenso unprofessionell wie laut zu rufen, ich bin nur Physio, mit mir kannst du es machen.
MfG :)
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@Ingo Friedrich
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass ich meinen Kommentar in einen fachlichen Teil und einen persönlichen Kommentar geteilt habe. Beides dient dazu dem Problemsteller eine Hilfe zur Lösungsfindung zu bieten.
Und auch wenn wir es rechtlich dürfen bedeutet das nicht, dass wir die persönlichen Gedanken eines Einzelnen immer kommentieren und bewerten MÜSSEN.
Ich überlasse Ihnen nun gerne das letzte Wort.
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[mention]Ingo Friedrich[/mention]
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass ich meinen Kommentar in einen fachlichen Teil und einen persönlichen Kommentar geteilt habe. Beides dient dazu dem Problemsteller eine Hilfe zur Lösungsfindung zu bieten.
Und auch wenn wir es rechtlich dürfen bedeutet das nicht, dass wir die persönlichen Gedanken eines Einzelnen immer kommentieren und bewerten MÜSSEN.
Ich überlasse Ihnen nun gerne das letzte Wort.
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Thomas Michel schrieb:
@Ingo Friedrich
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass ich meinen Kommentar in einen fachlichen Teil und einen persönlichen Kommentar geteilt habe. Beides dient dazu dem Problemsteller eine Hilfe zur Lösungsfindung zu bieten.
Und auch wenn wir es rechtlich dürfen bedeutet das nicht, dass wir die persönlichen Gedanken eines Einzelnen immer kommentieren und bewerten MÜSSEN.
Ich überlasse Ihnen nun gerne das letzte Wort.
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@Thomas Michel Mein Kommentar sollte dich nicht provozieren.
Ich selbst diffenziere durchaus auch, unterstütze aber die durchaus plausible Sicht des Patienten dabei nicht immer. Es gibt da hunderte einzigartige Situationen. Der Polizist, der nicht pünktlich rauskam ist der gleiche Mensch wie der Baggerfahrer, den der Chef nicht rechtzeitig rauslässt. Ein Auto springt nicht an, ich hab gerade niemand zur Kinderbetreuung, ich bekomme Besuch, ich muss spontan arbeiten - 100 Geschichten und jede, und das ist der Punkt, erwartet die Verantwortungsübernahme durch die Praxis.
Wir müssen nicht einer Meinung sein. Danke für deinen Kommentar.
MfG 🙂
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[mention]Thomas Michel[/mention] Mein Kommentar sollte dich nicht provozieren.
Ich selbst diffenziere durchaus auch, unterstütze aber die durchaus plausible Sicht des Patienten dabei nicht immer. Es gibt da hunderte einzigartige Situationen. Der Polizist, der nicht pünktlich rauskam ist der gleiche Mensch wie der Baggerfahrer, den der Chef nicht rechtzeitig rauslässt. Ein Auto springt nicht an, ich hab gerade niemand zur Kinderbetreuung, ich bekomme Besuch, ich muss spontan arbeiten - 100 Geschichten und jede, und das ist der Punkt, erwartet die Verantwortungsübernahme durch die Praxis.
Wir müssen nicht einer Meinung sein. Danke für deinen Kommentar.
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Ingo Friedrich schrieb:
@Thomas Michel Mein Kommentar sollte dich nicht provozieren.
Ich selbst diffenziere durchaus auch, unterstütze aber die durchaus plausible Sicht des Patienten dabei nicht immer. Es gibt da hunderte einzigartige Situationen. Der Polizist, der nicht pünktlich rauskam ist der gleiche Mensch wie der Baggerfahrer, den der Chef nicht rechtzeitig rauslässt. Ein Auto springt nicht an, ich hab gerade niemand zur Kinderbetreuung, ich bekomme Besuch, ich muss spontan arbeiten - 100 Geschichten und jede, und das ist der Punkt, erwartet die Verantwortungsübernahme durch die Praxis.
Wir müssen nicht einer Meinung sein. Danke für deinen Kommentar.
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Wurde der Termin nicht vor Terminstart, also bis 1 Minute davor, oder innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist, abgesagt befindet sich der Patient nach §293 BGB im Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Lieferant/Dienstleister Anspruch auf eine "Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko" nach §615 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lieferant/Dienstleister nachweist, dass er ausschließlich nach einem Terminsystem arbeitet und dass der Patient vorher darüber informiert wurde. Diese Information ist entweder schriftlich festgehalten, erfolgte durch einen Aushang oder durch mündliche Information.
Soweit zu den Fakten, nun mein persönlicher Kommentar:
Wenn eine Polizistin für Recht und Ordnung sorgt zur Terminzeit, weil die Unruhestifter/Ganoven nicht über ihren Terminplan informiert wurden, dann bin ich da eher der Mensch, welcher Kulanz übt und dankbar ist, dass sie ihre eigene Sicherheit für die der Gesellschaft riskiert. Wer geltendes Recht (Annahmeverzug) umsetzt, der übt Macht aus. Wer in gewissen Fällen kulant ist, der ist mächtig. So etwas kann sich auch rumsprechen, wenn man in manchen Kulanzfällen den Patienten über die Kulanz und Gnade informiert. Damit hebt man die Praxis von einer anderen hervor.
Und eine Polizistin im Einsatz nach §615 BGB zu belangen ist genauso wie einen Rettungsassistenzen zu belangen, der statt des Termins lieber eine Reanimation durchführte...eventuell beim Verkehrsunfall des Cheffs...
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Muss man immer beim ersten Mal gleich ne Rechnung schreiben?bisschen Kulanz wäre auch nicht schlecht,besonders wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt!
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Muss man immer beim ersten Mal gleich ne Rechnung schreiben?bisschen Kulanz wäre auch nicht schlecht,besonders wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt!
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Problem beschreiben
Schippi schrieb:
Muss man immer beim ersten Mal gleich ne Rechnung schreiben?bisschen Kulanz wäre auch nicht schlecht,besonders wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt!
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Also bei uns hat jeder Pat. einen Freischuss, weil wir alle nur Menschen sind und schon mal was vergessen! Auch in der Praxis passieren Terminfehler , so das der Patient schon mal umsonst gekommen ist. Bei Polizei, Feuerwehr , Rettung kann es nun mal passieren das man im Einsatz seinen Termin vergisst oder nicht die Gelegenheit zum telefonieren ist. In den meisten Fällen weiß man welchen Beruf der Pat. hat und ist im Vorfeld informiert, das solche Situationen passieren können. Man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein.
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Also bei uns hat jeder Pat. einen Freischuss, weil wir alle nur Menschen sind und schon mal was vergessen! Auch in der Praxis passieren Terminfehler , so das der Patient schon mal umsonst gekommen ist. Bei Polizei, Feuerwehr , Rettung kann es nun mal passieren das man im Einsatz seinen Termin vergisst oder nicht die Gelegenheit zum telefonieren ist. In den meisten Fällen weiß man welchen Beruf der Pat. hat und ist im Vorfeld informiert, das solche Situationen passieren können. Man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein.
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Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Also bei uns hat jeder Pat. einen Freischuss, weil wir alle nur Menschen sind und schon mal was vergessen! Auch in der Praxis passieren Terminfehler , so das der Patient schon mal umsonst gekommen ist. Bei Polizei, Feuerwehr , Rettung kann es nun mal passieren das man im Einsatz seinen Termin vergisst oder nicht die Gelegenheit zum telefonieren ist. In den meisten Fällen weiß man welchen Beruf der Pat. hat und ist im Vorfeld informiert, das solche Situationen passieren können. Man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein.
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Wegen eines Einsatzes gibt es keine Ausfall Rechnung da auch ich jeder Zeit in den Einsatz gerufen werden kann (Schnell Einsatz Gruppe Sanitäter) Da trifft man sich dann auch gerne mal.Ein Feuerwehrmann rief damals in der Praxis in der ich als Angestellte Arbeitete an u meinte er könnte nicht zum Termin kommen da er zum Einsatz muss ca 1 Std später war ich dann auch dabei.
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Wegen eines Einsatzes gibt es keine Ausfall Rechnung da auch ich jeder Zeit in den Einsatz gerufen werden kann (Schnell Einsatz Gruppe Sanitäter) Da trifft man sich dann auch gerne mal.Ein Feuerwehrmann rief damals in der Praxis in der ich als Angestellte Arbeitete an u meinte er könnte nicht zum Termin kommen da er zum Einsatz muss ca 1 Std später war ich dann auch dabei.
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Problem beschreiben
Inche schrieb:
Wegen eines Einsatzes gibt es keine Ausfall Rechnung da auch ich jeder Zeit in den Einsatz gerufen werden kann (Schnell Einsatz Gruppe Sanitäter) Da trifft man sich dann auch gerne mal.Ein Feuerwehrmann rief damals in der Praxis in der ich als Angestellte Arbeitete an u meinte er könnte nicht zum Termin kommen da er zum Einsatz muss ca 1 Std später war ich dann auch dabei.
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wir hatten heute folgenden Fall in der Praxis: Eine Polizistin konnte ihren Termin spontan nicht wahrnehmen, da sie wohl zum Dienst eingeteilt wurde. Da es nicht 24 Stunden vorher war, haben wir ihr den Ausfall berechnet. Damit ist sie nicht einverstanden, da sie ja "nichts dafür kann". Sie verweigert die Zahlung und meint, wir sollten die Ausfallrechnung direkt an die Heilfürsorge schicken... Jetzt bin ich ein wenig ratlos, weil ich nicht denke, dass die etwas davon annehmen werden bzw. sich zuständig fühlen. Ich kenne die Vorgänge nicht bei der Polizei, wie spontan die Mitarbeiter dort eingesetzt werden können etc. ...
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W. Stangner schrieb:
Es ist allenfalls von der Patientin was zu holen und auch nur dann, wenn dies (auch quantitativ) im Behandlungsvertrag entsprechend vereinbart wurde und wenn die Behandlungslücke nicht durch Umsetzung oder über "Lückenfüller" (z. B. Patient von der Warteliste) geschlossen werden konnte.
Sofern deine Regeln bekannt sind, setze sie auch durch.
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Es gibt immer viele Gründe, warum Termine platzen. Dafür habe ich immer Verständnis, weil es menschlich ist. Kein Verständnis habe ich, wenn ich dafür die Verantwortung tragen soll. Das muss der Patient einfach selbst tun. Und manche Dinge sind ärgerlich. Trotzdem bekommt der, der am lautesten meckert, nicht seinen Willen.
Sofern deine Regeln bekannt sind, setze sie auch durch.
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Vorsicht!!! Das Thema Ausfallgebühr wird von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich behandelt und die Rechtslage ist in Ermangelung eines höchstrichterlichen Urteils nicht eindeutig. Wir sind dazu übergegangen, Patienten nicht mehr zu behandeln, wenn unser Ausfallgebühr nicht gezahlt wird. Es gibt auch keine Termine mehr, wenn dann bezahlt wird. Unsere Terminpläne sind so dermaßen voll und man muss 8 Wochen auf Termine warten... Warum sollte ich mich mit solchen Patienten rumärgern?
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viento schrieb:
Es kommt schon vor, dass PolizistenInnen sehr kurzfristig zu Einsätzen, oder sehr kurzfristig "verplant" werden. Vielleicht hilft in diesem Fall etwas Kulanz, kann man derartige Einsätze der Beamten nicht immer so planen, wie gerade ein Verbrechen, o.ä. Dinge geschehen. Es sollte aber nicht von 10 Behandlungen 9 mal passieren ;). Es ist sicherlich ärgerlich, aber in dieser Zeit kann man sich ja als MA auch anderweitig produktiv für die Chefin einbringen.
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Secretary schrieb:
Hallo Zusammen,
wir hatten heute folgenden Fall in der Praxis: Eine Polizistin konnte ihren Termin spontan nicht wahrnehmen, da sie wohl zum Dienst eingeteilt wurde. Da es nicht 24 Stunden vorher war, haben wir ihr den Ausfall berechnet. Damit ist sie nicht einverstanden, da sie ja "nichts dafür kann". Sie verweigert die Zahlung und meint, wir sollten die Ausfallrechnung direkt an die Heilfürsorge schicken... Jetzt bin ich ein wenig ratlos, weil ich nicht denke, dass die etwas davon annehmen werden bzw. sich zuständig fühlen. Ich kenne die Vorgänge nicht bei der Polizei, wie spontan die Mitarbeiter dort eingesetzt werden können etc. ...
Habt ihr schonmal so etwas gehabt und könnt mir weiterhelfen?? Meine Chefin möchte in diesem Fall auch nicht unbedingt kulanterweise auf die Ausfallgebühr verzichten..
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Ich werde es nochmal besprechen. Das Problem war wohl, wie ich jetzt erfahren habe, dass sie als Polizistin mitten im Einsatz war, und dieser dann länger gedauert hat, und sie dadurch den Termin verpaßt hat... Mal sehen, wie wir in diesem speziellen Fall damit umgehen.
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Ich würde ihr den Ausfall in Rechnung stellen, und sie bitten sich das Geld von ihrem Arbeitgeber erstatten zu lassen. Wenn sie wirklich im Dienst war...
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Ahn schrieb:
Da kann man dann auch keine Lücke mehr füllen, zu kurzfristig.
Ich würde ihr den Ausfall in Rechnung stellen, und sie bitten sich das Geld von ihrem Arbeitgeber erstatten zu lassen. Wenn sie wirklich im Dienst war...
Fälle von Polizei, Sanitätern und ähnlichen Berufen kommen auch bei uns immer mal vor, dafür habe ich Verständnis. Eine Polizistin habe ich dann mal bei einer Verkehrskontrolle gehabt, sie war sehr rücksichtsvoll dabei. :)
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ich würde den Termin neu vergeben, diese Situation ist eben außergewöhnlich. Denke mal, wenn bei mir eingebrochen würde, die Polizei kommt zur Aufnahme und dann würde der Polizist sagen "Ahja ich bin dann mal weg, muss zur KG, sonst bekomme ich ne Rechnung. Bei Ihnen mache ich dann Morgen weiter" dann würde ich wohl blöd gucken.
Fälle von Polizei, Sanitätern und ähnlichen Berufen kommen auch bei uns immer mal vor, dafür habe ich Verständnis. Eine Polizistin habe ich dann mal bei einer Verkehrskontrolle gehabt, sie war sehr rücksichtsvoll dabei. :)
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Secretary schrieb:
Danke für eure Antworten.
Ich werde es nochmal besprechen. Das Problem war wohl, wie ich jetzt erfahren habe, dass sie als Polizistin mitten im Einsatz war, und dieser dann länger gedauert hat, und sie dadurch den Termin verpaßt hat... Mal sehen, wie wir in diesem speziellen Fall damit umgehen.
Danke schön!
Wurde der Termin nicht vor Terminstart, also bis 1 Minute davor, oder innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist, abgesagt befindet sich der Patient nach §293 BGB im Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Lieferant/Dienstleister Anspruch auf eine "Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko" nach §615 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lieferant/Dienstleister nachweist, dass er ausschließlich nach einem Terminsystem arbeitet und dass der Patient vorher darüber informiert wurde. Diese Information ist entweder schriftlich festgehalten, erfolgte durch einen Aushang oder durch mündliche Information.
Soweit zu den Fakten, nun mein persönlicher Kommentar:
Wenn eine Polizistin für Recht und Ordnung sorgt zur Terminzeit, weil die Unruhestifter/Ganoven nicht über ihren Terminplan informiert wurden, dann bin ich da eher der Mensch, welcher Kulanz übt und dankbar ist, dass sie ihre eigene Sicherheit für die der Gesellschaft riskiert. Wer geltendes Recht (Annahmeverzug) umsetzt, der übt Macht aus. Wer in gewissen Fällen kulant ist, der ist mächtig. So etwas kann sich auch rumsprechen, wenn man in manchen Kulanzfällen den Patienten über die Kulanz und Gnade informiert. Damit hebt man die Praxis von einer anderen hervor.
Und eine Polizistin im Einsatz nach §615 BGB zu belangen ist genauso wie einen Rettungsassistenzen zu belangen, der statt des Termins lieber eine Reanimation durchführte...eventuell beim Verkehrsunfall des Cheffs...
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Ingo Friedrich schrieb:
Naja, es werden ja gleich (auch das ganz ohne es zu wissen) Heldenszenarien entwickelt, die ja faktisch alles natürlich entschuldigen. Das ist ebenso unprofessionell wie laut zu rufen, ich bin nur Physio, mit mir kannst du es machen.
MfG :)
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass ich meinen Kommentar in einen fachlichen Teil und einen persönlichen Kommentar geteilt habe. Beides dient dazu dem Problemsteller eine Hilfe zur Lösungsfindung zu bieten.
Und auch wenn wir es rechtlich dürfen bedeutet das nicht, dass wir die persönlichen Gedanken eines Einzelnen immer kommentieren und bewerten MÜSSEN.
Ich überlasse Ihnen nun gerne das letzte Wort.
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Thomas Michel schrieb:
@Ingo Friedrich
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass ich meinen Kommentar in einen fachlichen Teil und einen persönlichen Kommentar geteilt habe. Beides dient dazu dem Problemsteller eine Hilfe zur Lösungsfindung zu bieten.
Und auch wenn wir es rechtlich dürfen bedeutet das nicht, dass wir die persönlichen Gedanken eines Einzelnen immer kommentieren und bewerten MÜSSEN.
Ich überlasse Ihnen nun gerne das letzte Wort.
Ich selbst diffenziere durchaus auch, unterstütze aber die durchaus plausible Sicht des Patienten dabei nicht immer. Es gibt da hunderte einzigartige Situationen. Der Polizist, der nicht pünktlich rauskam ist der gleiche Mensch wie der Baggerfahrer, den der Chef nicht rechtzeitig rauslässt. Ein Auto springt nicht an, ich hab gerade niemand zur Kinderbetreuung, ich bekomme Besuch, ich muss spontan arbeiten - 100 Geschichten und jede, und das ist der Punkt, erwartet die Verantwortungsübernahme durch die Praxis.
Wir müssen nicht einer Meinung sein. Danke für deinen Kommentar.
MfG 🙂
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Ingo Friedrich schrieb:
@Thomas Michel Mein Kommentar sollte dich nicht provozieren.
Ich selbst diffenziere durchaus auch, unterstütze aber die durchaus plausible Sicht des Patienten dabei nicht immer. Es gibt da hunderte einzigartige Situationen. Der Polizist, der nicht pünktlich rauskam ist der gleiche Mensch wie der Baggerfahrer, den der Chef nicht rechtzeitig rauslässt. Ein Auto springt nicht an, ich hab gerade niemand zur Kinderbetreuung, ich bekomme Besuch, ich muss spontan arbeiten - 100 Geschichten und jede, und das ist der Punkt, erwartet die Verantwortungsübernahme durch die Praxis.
Wir müssen nicht einer Meinung sein. Danke für deinen Kommentar.
MfG 🙂
https://www.physio.de/community/news/ausfallgebuehren-soll-die-krankenkasse-bezahlen/99/10269/1
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Wonderwoman schrieb:
Hier ist nix eindeutig... kam sogar hier bei physio.de
https://www.physio.de/community/news/ausfallgebuehren-soll-die-krankenkasse-bezahlen/99/10269/1
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Thomas Michel schrieb:
Die Rechtslage ist hier ziemlich eindeutig:
Wurde der Termin nicht vor Terminstart, also bis 1 Minute davor, oder innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist, abgesagt befindet sich der Patient nach §293 BGB im Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Lieferant/Dienstleister Anspruch auf eine "Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko" nach §615 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lieferant/Dienstleister nachweist, dass er ausschließlich nach einem Terminsystem arbeitet und dass der Patient vorher darüber informiert wurde. Diese Information ist entweder schriftlich festgehalten, erfolgte durch einen Aushang oder durch mündliche Information.
Soweit zu den Fakten, nun mein persönlicher Kommentar:
Wenn eine Polizistin für Recht und Ordnung sorgt zur Terminzeit, weil die Unruhestifter/Ganoven nicht über ihren Terminplan informiert wurden, dann bin ich da eher der Mensch, welcher Kulanz übt und dankbar ist, dass sie ihre eigene Sicherheit für die der Gesellschaft riskiert. Wer geltendes Recht (Annahmeverzug) umsetzt, der übt Macht aus. Wer in gewissen Fällen kulant ist, der ist mächtig. So etwas kann sich auch rumsprechen, wenn man in manchen Kulanzfällen den Patienten über die Kulanz und Gnade informiert. Damit hebt man die Praxis von einer anderen hervor.
Und eine Polizistin im Einsatz nach §615 BGB zu belangen ist genauso wie einen Rettungsassistenzen zu belangen, der statt des Termins lieber eine Reanimation durchführte...eventuell beim Verkehrsunfall des Cheffs...
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Schippi schrieb:
Muss man immer beim ersten Mal gleich ne Rechnung schreiben?bisschen Kulanz wäre auch nicht schlecht,besonders wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt!
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silvia43 schrieb:
Also bei uns hat jeder Pat. einen Freischuss, weil wir alle nur Menschen sind und schon mal was vergessen! Auch in der Praxis passieren Terminfehler , so das der Patient schon mal umsonst gekommen ist. Bei Polizei, Feuerwehr , Rettung kann es nun mal passieren das man im Einsatz seinen Termin vergisst oder nicht die Gelegenheit zum telefonieren ist. In den meisten Fällen weiß man welchen Beruf der Pat. hat und ist im Vorfeld informiert, das solche Situationen passieren können. Man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein.
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Inche schrieb:
Wegen eines Einsatzes gibt es keine Ausfall Rechnung da auch ich jeder Zeit in den Einsatz gerufen werden kann (Schnell Einsatz Gruppe Sanitäter) Da trifft man sich dann auch gerne mal.Ein Feuerwehrmann rief damals in der Praxis in der ich als Angestellte Arbeitete an u meinte er könnte nicht zum Termin kommen da er zum Einsatz muss ca 1 Std später war ich dann auch dabei.
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