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kryo
21.02.2013 14:57
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Der Patient wird an gleichem Tag und gleicher Zeit 1x/Wo.behandelt. Die Betreuer konnten ihn jedoch diese Woche nicht zur Therapie überreden weil er gerade sein Lieblingsspiel spielte. Wir hatten Fahrtkosten, stellten unsere Arbeitskraft u. Zeit zur Verfügung und fuhren frustriert ohne erfolgte Behandlung wieder in die Praxis. Ausfallrechnung wird von Heimleitung nicht akzeptiert.
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• webpt
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Der Patient wird an gleichem Tag und gleicher Zeit 1x/Wo.behandelt. Die Betreuer konnten ihn jedoch diese Woche nicht zur Therapie überreden weil er gerade sein Lieblingsspiel spielte. Wir hatten Fahrtkosten, stellten unsere Arbeitskraft u. Zeit zur Verfügung und fuhren frustriert ohne erfolgte Behandlung wieder in die Praxis. Ausfallrechnung wird von Heimleitung nicht akzeptiert.
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kryo schrieb:

Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Der Patient wird an gleichem Tag und gleicher Zeit 1x/Wo.behandelt. Die Betreuer konnten ihn jedoch diese Woche nicht zur Therapie überreden weil er gerade sein Lieblingsspiel spielte. Wir hatten Fahrtkosten, stellten unsere Arbeitskraft u. Zeit zur Verfügung und fuhren frustriert ohne erfolgte Behandlung wieder in die Praxis. Ausfallrechnung wird von Heimleitung nicht akzeptiert.

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morpheus-06
21.02.2013 15:03
Ausfallrechnung mit 50% Chance einklagen. Wäre sehr interessant wie das Gericht in so einem Fall entscheidet.
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Ausfallrechnung mit 50% Chance einklagen. Wäre sehr interessant wie das Gericht in so einem Fall entscheidet.
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morpheus-06 schrieb:

Ausfallrechnung mit 50% Chance einklagen. Wäre sehr interessant wie das Gericht in so einem Fall entscheidet.

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webpt
21.02.2013 15:24
...Ausfallrechnung wird von Heimleitung nicht akzeptiert....
Das wär auch ziemlich merkwürdig, sich an das Heim zu wenden, wenn mit diesem kein Vertrag besteht.
Vertragspartner ist die Kasse- und diese wird auch zahlen. Was sich die Kasse woher widerholt ist eine andere Sache. Liegt die Schuld beim Pat. und dieser hat es auch zu vertreten, würde dieser zahlen müssen ( an die kasse ). Wär das Heim Schuld sodann das Heim an die Kasse.

Therapeuten haften übrigens weder für das Krankheitsrisiko des Pat. und nicht einmal für höhere Gewalt. Das ist zwar der Wunsch der vielen Verbandsmitglieder dies so gehandhabt zu belassen, aber vielleicht haben die vielen tausend Verbandsmitglieder ihre " Verhandlungsführer " bereits damit beauftragt dies deutlich klarzustellen und es aber selbstredend, zumindest bisher, der Öffentlichkeit ausdrücklich verschwiegen ( sozusagen des Wettbewerbsvorteils wegen, nicht ein einziges Verbandsmitglied ist befugt darüber öffentlich zu schreiben ).

Denn wie es ja nunmehr die eine oder andere Praxis nach unendlichen Jahren mitbekommen hat- zahlen das die Kassen grundsätzlich ( auch wenn es Laienunternehmer, wegen dem unauslöschlichem Wunsch dies selber zahlen zu wollen bzw. dem Partner/ der Familie überzuhelfen, gern anders sehen ).

Bist du in einem Verband und wenn ja in welchem ? Davon ausgehend das bei Verbandsmitgliedschaft dieses Grundproblem seit Jahren bearbeitet wird, etwa so, wie die Verhandlungen geführt werden: Kasse ordert ihrer Aussenstelle Vertragsunterschrift- Verbandsmitglieder eilen herbei, also sozusagen alles wie bisher.

Die sog. permanente höhere Gewalt, welche die Behandlung abwendet usw. ( z.B. zu warm, zu kalt, Schnee, anderen Arztbesuch usw. usw. ) stellt weder höhere Gewalt dar und bei sog. Krankheit ist ein Krankenschein erforderlich, welcher aussagt, dass Pat. behandlungsunfähig erkrankt sei ( aber auch Sache der Kasse, die ausgezahlte Therapeutenvergütung auszugleichen ). " Höhere Behandlungsunmöglichkeit " ergäbe überdies im Rückgriff die Zuständigkeit der Versicherung der Krankenkasse selbst ( also der Beitrags- und Steuerzahler ). Also selbst die permanente Therapieunmöglichkeit ist nahezu immer Sache der Kasse.

Die Verträge bestehen mit der ARGE selbst, an welche die Kassen gebunden sind. Pat. ist sozusagen Handlungsgehilfe bei der Schuldentlastung der KK mittels Leistungserbringern.

Das ergibt sich schlicht aus den vertraglichen Gegebenheiten bzw. den Grundzügen der Zulassungsvorgänge ( oft ja vollständig unbekannt und deshalb ja auch für diese Praxen nicht wirklich klärbar - demzufolge solche " Blüten " wie etwas weiter unten beschrieben- also Verlustproduktion wegen unbekannter Zulassungs/ Vertragsgeflechte ). Solche desaströse Handhabung kann eigentlich auch kaum überboten werden und zeigt das schier unendliche Laientum inkl. der offensichtlichen vollständigen Hilflosigkeit.
Und das auch noch schriftlich in die Öffentlichkeit gebracht. Nie kann es so je eintreten, dass die therapeutischen Berufsgruppen ernst genommen werden (, wenn so desaströs agiert wird ).



[bearbeitet am 21.02.13 21:32]
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• therapeutin
...Ausfallrechnung wird von Heimleitung nicht akzeptiert.... Das wär auch ziemlich merkwürdig, sich an das Heim zu wenden, wenn mit diesem kein Vertrag besteht. Vertragspartner ist die Kasse- und diese wird auch zahlen. Was sich die Kasse woher widerholt ist eine andere Sache. Liegt die Schuld beim Pat. und dieser hat es auch zu vertreten, würde dieser zahlen müssen ( an die kasse ). Wär das Heim Schuld sodann das Heim an die Kasse. Therapeuten haften übrigens weder für das Krankheitsrisiko des Pat. und nicht einmal für höhere Gewalt. Das ist zwar der Wunsch der vielen Verbandsmitglieder dies so gehandhabt zu belassen, aber vielleicht haben die vielen tausend Verbandsmitglieder ihre " Verhandlungsführer " bereits damit beauftragt dies deutlich klarzustellen und es aber selbstredend, zumindest bisher, der Öffentlichkeit ausdrücklich verschwiegen ( sozusagen des Wettbewerbsvorteils wegen, nicht ein einziges Verbandsmitglied ist befugt darüber öffentlich zu schreiben ). Denn wie es ja nunmehr die eine oder andere Praxis nach unendlichen Jahren mitbekommen hat- zahlen das die Kassen grundsätzlich ( auch wenn es Laienunternehmer, wegen dem unauslöschlichem Wunsch dies selber zahlen zu wollen bzw. dem Partner/ der Familie überzuhelfen, gern anders sehen ). Bist du in einem Verband und wenn ja in welchem ? Davon ausgehend das bei Verbandsmitgliedschaft dieses Grundproblem seit Jahren bearbeitet wird, etwa so, wie die Verhandlungen geführt werden: Kasse ordert ihrer Aussenstelle Vertragsunterschrift- Verbandsmitglieder eilen herbei, also sozusagen alles wie bisher. Die sog. permanente höhere Gewalt, welche die Behandlung abwendet usw. ( z.B. zu warm, zu kalt, Schnee, anderen Arztbesuch usw. usw. ) stellt weder höhere Gewalt dar und bei sog. Krankheit ist ein Krankenschein erforderlich, welcher aussagt, dass Pat. behandlungsunfähig erkrankt sei ( aber auch Sache der Kasse, die ausgezahlte Therapeutenvergütung auszugleichen ). " Höhere Behandlungsunmöglichkeit " ergäbe überdies im Rückgriff die Zuständigkeit der Versicherung der Krankenkasse selbst ( also der Beitrags- und Steuerzahler ). Also selbst die permanente Therapieunmöglichkeit ist nahezu immer Sache der Kasse. Die Verträge bestehen mit der ARGE selbst, an welche die Kassen gebunden sind. Pat. ist sozusagen Handlungsgehilfe bei der Schuldentlastung der KK mittels Leistungserbringern. Das ergibt sich schlicht aus den vertraglichen Gegebenheiten bzw. den Grundzügen der Zulassungsvorgänge ( oft ja vollständig unbekannt und deshalb ja auch für diese Praxen nicht wirklich klärbar - demzufolge solche " Blüten " wie etwas weiter unten beschrieben- also Verlustproduktion wegen unbekannter Zulassungs/ Vertragsgeflechte ). Solche desaströse Handhabung kann eigentlich auch kaum überboten werden und zeigt das schier unendliche Laientum inkl. der offensichtlichen vollständigen Hilflosigkeit. Und das auch noch schriftlich in die Öffentlichkeit gebracht. Nie kann es so je eintreten, dass die therapeutischen Berufsgruppen ernst genommen werden (, wenn so desaströs agiert wird ). [bearbeitet am 21.02.13 21:32]
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webpt schrieb:

...Ausfallrechnung wird von Heimleitung nicht akzeptiert....
Das wär auch ziemlich merkwürdig, sich an das Heim zu wenden, wenn mit diesem kein Vertrag besteht.
Vertragspartner ist die Kasse- und diese wird auch zahlen. Was sich die Kasse woher widerholt ist eine andere Sache. Liegt die Schuld beim Pat. und dieser hat es auch zu vertreten, würde dieser zahlen müssen ( an die kasse ). Wär das Heim Schuld sodann das Heim an die Kasse.

Therapeuten haften übrigens weder für das Krankheitsrisiko des Pat. und nicht einmal für höhere Gewalt. Das ist zwar der Wunsch der vielen Verbandsmitglieder dies so gehandhabt zu belassen, aber vielleicht haben die vielen tausend Verbandsmitglieder ihre " Verhandlungsführer " bereits damit beauftragt dies deutlich klarzustellen und es aber selbstredend, zumindest bisher, der Öffentlichkeit ausdrücklich verschwiegen ( sozusagen des Wettbewerbsvorteils wegen, nicht ein einziges Verbandsmitglied ist befugt darüber öffentlich zu schreiben ).

Denn wie es ja nunmehr die eine oder andere Praxis nach unendlichen Jahren mitbekommen hat- zahlen das die Kassen grundsätzlich ( auch wenn es Laienunternehmer, wegen dem unauslöschlichem Wunsch dies selber zahlen zu wollen bzw. dem Partner/ der Familie überzuhelfen, gern anders sehen ).

Bist du in einem Verband und wenn ja in welchem ? Davon ausgehend das bei Verbandsmitgliedschaft dieses Grundproblem seit Jahren bearbeitet wird, etwa so, wie die Verhandlungen geführt werden: Kasse ordert ihrer Aussenstelle Vertragsunterschrift- Verbandsmitglieder eilen herbei, also sozusagen alles wie bisher.

Die sog. permanente höhere Gewalt, welche die Behandlung abwendet usw. ( z.B. zu warm, zu kalt, Schnee, anderen Arztbesuch usw. usw. ) stellt weder höhere Gewalt dar und bei sog. Krankheit ist ein Krankenschein erforderlich, welcher aussagt, dass Pat. behandlungsunfähig erkrankt sei ( aber auch Sache der Kasse, die ausgezahlte Therapeutenvergütung auszugleichen ). " Höhere Behandlungsunmöglichkeit " ergäbe überdies im Rückgriff die Zuständigkeit der Versicherung der Krankenkasse selbst ( also der Beitrags- und Steuerzahler ). Also selbst die permanente Therapieunmöglichkeit ist nahezu immer Sache der Kasse.

Die Verträge bestehen mit der ARGE selbst, an welche die Kassen gebunden sind. Pat. ist sozusagen Handlungsgehilfe bei der Schuldentlastung der KK mittels Leistungserbringern.

Das ergibt sich schlicht aus den vertraglichen Gegebenheiten bzw. den Grundzügen der Zulassungsvorgänge ( oft ja vollständig unbekannt und deshalb ja auch für diese Praxen nicht wirklich klärbar - demzufolge solche " Blüten " wie etwas weiter unten beschrieben- also Verlustproduktion wegen unbekannter Zulassungs/ Vertragsgeflechte ). Solche desaströse Handhabung kann eigentlich auch kaum überboten werden und zeigt das schier unendliche Laientum inkl. der offensichtlichen vollständigen Hilflosigkeit.
Und das auch noch schriftlich in die Öffentlichkeit gebracht. Nie kann es so je eintreten, dass die therapeutischen Berufsgruppen ernst genommen werden (, wenn so desaströs agiert wird ).



[bearbeitet am 21.02.13 21:32]

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Martina Reck-Luzum
21.02.2013 16:56
Hey Mamadu, folgende Patienten-und Nerven-schonende Lösung ist erprobt, erfordert jedoch den Griff zum Telefon:
Sachlage: Du fährst zum HB, Patient ist jedoch nicht behandlungsfähig.

1. Für diesen Termin unterschreiben lassen, dabei beim Termin auf der VO vermerken: Patient ist nicht behandlungsfähig, Anfahrt jedoch durchgeführt, Zeit wird nachgeholt. Dies auch so dem Patienten erklären.
2. Beim nächsten Termin zusätzliche Zeit erbringen, beim Termin auf der VO vermerken: Fehlende Zeit vom Vortermin wurde heute mit insgesamt xx Minuten nachgeholt.
3. Beim den zuständigen Ansprechpartnern des Kostenträgers anrufen, Sachlage mit Patienten/Rezeptdaten klären und um Mail- bzw. Faxbestätigung bitten. Mailausdruck bzw. Fax bei der Rezabrechnung anhängen.

Diese Lösung hat mit der AOK Hessen und anderen Kostenträgern gut funktioniert. Du hast wenigstens die Anfahrtspauschale bezahlt bekommen und kommst sogar, wenn deine Touren flexibel sind, mit sehr niedrigen Mehrkosten ´raus.

Anders ist es übrigens, wenn der Patient während des Behandlungsverlaufs (im HB oder in der PX ) plötzlich nicht mehr behandlungsfähig ist: Da ist keine Nachholzeit erforderlich, auf der VO nach dem Datum z.B. vermerken: Patient nach 10 Min nicht mehr behandlungsfähig (Kreislauf)! und unterschreiben lassen. Fertig.

Ah- und: Sollte eine Kostenträger-KollegIn dies lesen: Ich lade herzlich ein, von meinem Text abweichende Verfahren hier oder per Mail über unseren Website-Kontakt darzulegen! Herzlichen Dank im Voraus.

Hoffentlich hat der Beitrag geholfen!

Herzliche Grüße

Franz Luzum

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Hey Mamadu, folgende Patienten-und Nerven-schonende Lösung ist erprobt, erfordert jedoch den Griff zum Telefon: Sachlage: Du fährst zum HB, Patient ist jedoch nicht behandlungsfähig. 1. Für diesen Termin unterschreiben lassen, dabei beim Termin auf der VO vermerken: Patient ist nicht behandlungsfähig, Anfahrt jedoch durchgeführt, Zeit wird nachgeholt. Dies auch so dem Patienten erklären. 2. Beim nächsten Termin zusätzliche Zeit erbringen, beim Termin auf der VO vermerken: Fehlende Zeit vom Vortermin wurde heute mit insgesamt xx Minuten nachgeholt. 3. Beim den zuständigen Ansprechpartnern des Kostenträgers anrufen, Sachlage mit Patienten/Rezeptdaten klären und um Mail- bzw. Faxbestätigung bitten. Mailausdruck bzw. Fax bei der Rezabrechnung anhängen. Diese Lösung hat mit der AOK Hessen und anderen Kostenträgern gut funktioniert. Du hast wenigstens die Anfahrtspauschale bezahlt bekommen und kommst sogar, wenn deine Touren flexibel sind, mit sehr niedrigen Mehrkosten ´raus. Anders ist es übrigens, wenn der Patient während des Behandlungsverlaufs (im HB oder in der PX ) plötzlich nicht mehr behandlungsfähig ist: Da ist keine Nachholzeit erforderlich, auf der VO nach dem Datum z.B. vermerken: Patient nach 10 Min nicht mehr behandlungsfähig (Kreislauf)! und unterschreiben lassen. Fertig. Ah- und: Sollte eine Kostenträger-KollegIn dies lesen: Ich lade herzlich ein, von meinem Text abweichende Verfahren hier oder per Mail über unseren Website-Kontakt darzulegen! Herzlichen Dank im Voraus. Hoffentlich hat der Beitrag geholfen! Herzliche Grüße Franz Luzum
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morpheus-06
22.02.2013 08:01
dieser Weg hat in BaWü nicht funktioniert. Keine Behandlung, keine Kohle für die Anfahrt.
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dieser Weg hat in BaWü nicht funktioniert. Keine Behandlung, keine Kohle für die Anfahrt.
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morpheus-06 schrieb:

dieser Weg hat in BaWü nicht funktioniert. Keine Behandlung, keine Kohle für die Anfahrt.

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webpt
22.02.2013 16:54
Letztendlich ist es aber sogar die ausdrückliche Bestätigung, dass natürlich vergütet werden muss- auch wenn in M.R.- Luzum- Version die Praxis regelrecht der völligen Lächerlichkeit vorgeführt wird, diese dies sogar als Erfolg/ gangbaren Weg betrachtet. Im Prinziep hat es M.R.- Luzums Praxis sogar ausdrücklich schriftlich vorzuliegen. Warum sollte die Kasse schließlich zahlen, was sie nicht im Ansatz müßte. Die Praxis hat hier selbst präsentiert, dass sie die nichterfolgte Behandlungsvergütung als ärgermeidende Sachverhalte betrachtet.

Ich denke die Praxis hat nicht das grundständige Unternehmenswissen auf der Pfanne, denn wie dargestellt geht es eigentlich garnicht schlimmer ( hier eng an der Behandlungsvergütung betrachtet ). Keine Frage, dass die sich ergebende Verhaltensweise die Dinge aus Praxissicht vom Schaden her mitunter deutlich abmindert. Das aber als gangbare Lösung zu betrachten ( von der desolaten Rechtswidrigkeit mal abgesehen ) zeigt die komplette Hilflosigkeit in der Sache selbst ( von der HMR her, fachlich ohnehin )

Sonnenklar hat die Kasse zu zahlen- selbst theoretisch fällt es schwer, zu begründen, was da läuft. Wie gesagt, zumindest hat M.R.- L.- Praxis sogar alles schriftlich in der Hand ( wahrscheinlich sogar auf mehreren Abrechnungen- und sieht die Leistungsweigerung als Erfolg / dauernde gangbare Lösung ? ). Was soll man da noch sagen ?

Wobei hier ja der Patient nicht einmal krank war ? Sicherlich könnte man auseinandernehmen ob der behinderte Patient durchaus gesund genug sei die Behinderteneinrichtung/ tagesstrukturierende Einrichtung zu besuchen aber gleichzeitig behandlungsuntauglich ( Kostenpflicht deshalb bei der Praxis ? ). Auch setzte solche Feststellung voraus, dass diese Diagnose sogleich vor Ort erfolgen müßte. Z.B. vom Hilfsberufler gleich selber, um seine Berufsuntragbarkeit vorzuführen oder vielleicht ja von Betreuern/ Pädagogen ( diese also neuerdings die ärztlichen Aufgaben übernehmen ). Vielleicht ist manch Hilfsberufler nicht ganz klar, wo die systemische Berufseinordnung hängt. Also selbst bei vorhandenem sekt. HP- Status vorgeführt wäre, dass weder die elementaren Grundzüge des GKV- Leistungserbringungsrechtes bekannt sind und mitunter genau die Gefahr, die der Gesetzgeber ahnte zielgerichtet herbeigeführt wird ( gut, etwas übertrieben dargestellt ist das durchaus, grundsätzlich ist es aber durchaus so zu betrachten ).



[bearbeitet am 22.02.13 18:05]
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Letztendlich ist es aber sogar die ausdrückliche Bestätigung, dass natürlich vergütet werden muss- auch wenn in M.R.- Luzum- Version die Praxis regelrecht der völligen Lächerlichkeit vorgeführt wird, diese dies sogar als Erfolg/ gangbaren Weg betrachtet. Im Prinziep hat es M.R.- Luzums Praxis sogar ausdrücklich schriftlich vorzuliegen. Warum sollte die Kasse schließlich zahlen, was sie nicht im Ansatz müßte. Die Praxis hat hier selbst präsentiert, dass sie die nichterfolgte Behandlungsvergütung als ärgermeidende Sachverhalte betrachtet. Ich denke die Praxis hat nicht das grundständige Unternehmenswissen auf der Pfanne, denn wie dargestellt geht es eigentlich garnicht schlimmer ( hier eng an der Behandlungsvergütung betrachtet ). Keine Frage, dass die sich ergebende Verhaltensweise die Dinge aus Praxissicht vom Schaden her mitunter deutlich abmindert. Das aber als gangbare Lösung zu betrachten ( von der desolaten Rechtswidrigkeit mal abgesehen ) zeigt die komplette Hilflosigkeit in der Sache selbst ( von der HMR her, fachlich ohnehin ) Sonnenklar hat die Kasse zu zahlen- selbst theoretisch fällt es schwer, zu begründen, was da läuft. Wie gesagt, zumindest hat M.R.- L.- Praxis sogar alles schriftlich in der Hand ( wahrscheinlich sogar auf mehreren Abrechnungen- und sieht die Leistungsweigerung als Erfolg / dauernde gangbare Lösung ? ). Was soll man da noch sagen ? Wobei hier ja der Patient nicht einmal krank war ? Sicherlich könnte man auseinandernehmen ob der behinderte Patient durchaus gesund genug sei die Behinderteneinrichtung/ tagesstrukturierende Einrichtung zu besuchen aber gleichzeitig behandlungsuntauglich ( Kostenpflicht deshalb bei der Praxis ? ). Auch setzte solche Feststellung voraus, dass diese Diagnose sogleich vor Ort erfolgen müßte. Z.B. vom Hilfsberufler gleich selber, um seine Berufsuntragbarkeit vorzuführen oder vielleicht ja von Betreuern/ Pädagogen ( diese also neuerdings die ärztlichen Aufgaben übernehmen ). Vielleicht ist manch Hilfsberufler nicht ganz klar, wo die systemische Berufseinordnung hängt. Also selbst bei vorhandenem sekt. HP- Status vorgeführt wäre, dass weder die elementaren Grundzüge des GKV- Leistungserbringungsrechtes bekannt sind und mitunter genau die Gefahr, die der Gesetzgeber ahnte zielgerichtet herbeigeführt wird ( gut, etwas übertrieben dargestellt ist das durchaus, grundsätzlich ist es aber durchaus so zu betrachten ). [bearbeitet am 22.02.13 18:05]
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webpt schrieb:

Letztendlich ist es aber sogar die ausdrückliche Bestätigung, dass natürlich vergütet werden muss- auch wenn in M.R.- Luzum- Version die Praxis regelrecht der völligen Lächerlichkeit vorgeführt wird, diese dies sogar als Erfolg/ gangbaren Weg betrachtet. Im Prinziep hat es M.R.- Luzums Praxis sogar ausdrücklich schriftlich vorzuliegen. Warum sollte die Kasse schließlich zahlen, was sie nicht im Ansatz müßte. Die Praxis hat hier selbst präsentiert, dass sie die nichterfolgte Behandlungsvergütung als ärgermeidende Sachverhalte betrachtet.

Ich denke die Praxis hat nicht das grundständige Unternehmenswissen auf der Pfanne, denn wie dargestellt geht es eigentlich garnicht schlimmer ( hier eng an der Behandlungsvergütung betrachtet ). Keine Frage, dass die sich ergebende Verhaltensweise die Dinge aus Praxissicht vom Schaden her mitunter deutlich abmindert. Das aber als gangbare Lösung zu betrachten ( von der desolaten Rechtswidrigkeit mal abgesehen ) zeigt die komplette Hilflosigkeit in der Sache selbst ( von der HMR her, fachlich ohnehin )

Sonnenklar hat die Kasse zu zahlen- selbst theoretisch fällt es schwer, zu begründen, was da läuft. Wie gesagt, zumindest hat M.R.- L.- Praxis sogar alles schriftlich in der Hand ( wahrscheinlich sogar auf mehreren Abrechnungen- und sieht die Leistungsweigerung als Erfolg / dauernde gangbare Lösung ? ). Was soll man da noch sagen ?

Wobei hier ja der Patient nicht einmal krank war ? Sicherlich könnte man auseinandernehmen ob der behinderte Patient durchaus gesund genug sei die Behinderteneinrichtung/ tagesstrukturierende Einrichtung zu besuchen aber gleichzeitig behandlungsuntauglich ( Kostenpflicht deshalb bei der Praxis ? ). Auch setzte solche Feststellung voraus, dass diese Diagnose sogleich vor Ort erfolgen müßte. Z.B. vom Hilfsberufler gleich selber, um seine Berufsuntragbarkeit vorzuführen oder vielleicht ja von Betreuern/ Pädagogen ( diese also neuerdings die ärztlichen Aufgaben übernehmen ). Vielleicht ist manch Hilfsberufler nicht ganz klar, wo die systemische Berufseinordnung hängt. Also selbst bei vorhandenem sekt. HP- Status vorgeführt wäre, dass weder die elementaren Grundzüge des GKV- Leistungserbringungsrechtes bekannt sind und mitunter genau die Gefahr, die der Gesetzgeber ahnte zielgerichtet herbeigeführt wird ( gut, etwas übertrieben dargestellt ist das durchaus, grundsätzlich ist es aber durchaus so zu betrachten ).



[bearbeitet am 22.02.13 18:05]

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JürgenK
22.02.2013 18:20
Hallo webpt,
sag doch einfach mal mit ganz kurzen und einfachen/verständlichen Worten, was Du in dieser Situation gemacht hättest??????????
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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• webpt
Hallo webpt, sag doch einfach mal mit ganz kurzen und einfachen/verständlichen Worten, was Du in dieser Situation gemacht hättest?????????? JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo webpt,
sag doch einfach mal mit ganz kurzen und einfachen/verständlichen Worten, was Du in dieser Situation gemacht hättest??????????
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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webpt
22.02.2013 22:43
Ja du hast schon durchaus recht:
- ganz normal hinten auf der VO Datumsstempel
- im Textfeld bzw. darunter sinngemäß: der mit Herrn/ Frau im Namen der Kasse verabredete Termin wurde wegen xvz nicht wahrgenommen ( z.B. widerholt ); ua/ evtl.: Zuzahlungsaufforderung für diese Behandlung am xyz dem Betreuer übergeben ( bzw. entsprechender Ablauf per Übergabe/ Zusendung usw. )
- Behandlungsanzahl usw. wie verordnet, z.B. 6x
Selbst vieler Lieblingskasse zahlt das.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Richtig ist natürlich, dass das bei den ersten Malen ohrenhauend zurückgekommen war. Wie aber nicht nur dir längst bekannt ist, habe ich den 3. Dan ua für überufernde Bürokratieherbeischaffung nicht lediglich von lediglich einer Kasse verliehen bekommen. Denn natürlich meine ich das angemessene volle Programm ( Kasse selbst+ Kassenbundesvorstand+ BMG+ BVA ). Keine Kasse hält wirklich stand, auch wenn es sie hunderte an Euronen Beitragsgelder kostet- diese Arbeit ist zuviel.

Und mal am Rande ganz offen: wenn gestandene Praxisakteure nicht einmal wissen an wen man sich zu wenden hat und die heilige HMR/ SGB- Rechtssprechung zusammen mit der Kasse selbst unterlaufen bzw. als Grundlage nutzen um Vergütungsanteile einerseits zu erhalten, den Hauptteil liegen lassen, also bitte: dann albert die nächste Praxis genauso unbeholfen in der Laienpuppenspielergruppe daher. Und auch die übernächste Praxis taumelt orientierungslos daher und diese beiden beauftragen dann die Verhandler für den Gnadenstoß ( nicht die beiden hier fragenden/ darstellenden Praxen ).

Wie kann es denn angehen, dass unter den gestandenen Leuten so derart viel Laientum gepflegt und trainiert wird ?

Manch PI muß doch nun nach so vielen Jahren mal mitbekommen haben, wer mit wem Verträge unterhält ( allermeist ja der PI mit der Landes- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände/ KK innerhalb des separaten eigenständigen unterschriebenen Vertrages - steht ja schließlich auf der Zulassung selbst drauf bzw. ergibt sich längst aus der Rechtssprechung ).



[bearbeitet am 22.02.13 22:46]
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Ja du hast schon durchaus recht: - ganz normal hinten auf der VO Datumsstempel - im Textfeld bzw. darunter sinngemäß: der mit Herrn/ Frau im Namen der Kasse verabredete Termin wurde wegen xvz nicht wahrgenommen ( z.B. widerholt ); ua/ evtl.: Zuzahlungsaufforderung für diese Behandlung am xyz dem Betreuer übergeben ( bzw. entsprechender Ablauf per Übergabe/ Zusendung usw. ) - Behandlungsanzahl usw. wie verordnet, z.B. 6x Selbst vieler Lieblingskasse zahlt das. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Richtig ist natürlich, dass das bei den ersten Malen ohrenhauend zurückgekommen war. Wie aber nicht nur dir längst bekannt ist, habe ich den 3. Dan ua für überufernde Bürokratieherbeischaffung nicht lediglich von lediglich einer Kasse verliehen bekommen. Denn natürlich meine ich das angemessene volle Programm ( Kasse selbst+ Kassenbundesvorstand+ BMG+ BVA ). Keine Kasse hält wirklich stand, auch wenn es sie hunderte an Euronen Beitragsgelder kostet- diese Arbeit ist zuviel. Und mal am Rande ganz offen: wenn gestandene Praxisakteure nicht einmal wissen an wen man sich zu wenden hat und die heilige HMR/ SGB- Rechtssprechung zusammen mit der Kasse selbst unterlaufen bzw. als Grundlage nutzen um Vergütungsanteile einerseits zu erhalten, den Hauptteil liegen lassen, also bitte: dann albert die nächste Praxis genauso unbeholfen in der Laienpuppenspielergruppe daher. Und auch die übernächste Praxis taumelt orientierungslos daher und diese beiden beauftragen dann die Verhandler für den Gnadenstoß ( nicht die beiden hier fragenden/ darstellenden Praxen ). Wie kann es denn angehen, dass unter den gestandenen Leuten so derart viel Laientum gepflegt und trainiert wird ? Manch PI muß doch nun nach so vielen Jahren mal mitbekommen haben, wer mit wem Verträge unterhält ( allermeist ja der PI mit der Landes- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände/ KK innerhalb des separaten eigenständigen unterschriebenen Vertrages - steht ja schließlich auf der Zulassung selbst drauf bzw. ergibt sich längst aus der Rechtssprechung ). [bearbeitet am 22.02.13 22:46]
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webpt schrieb:

Ja du hast schon durchaus recht:
- ganz normal hinten auf der VO Datumsstempel
- im Textfeld bzw. darunter sinngemäß: der mit Herrn/ Frau im Namen der Kasse verabredete Termin wurde wegen xvz nicht wahrgenommen ( z.B. widerholt ); ua/ evtl.: Zuzahlungsaufforderung für diese Behandlung am xyz dem Betreuer übergeben ( bzw. entsprechender Ablauf per Übergabe/ Zusendung usw. )
- Behandlungsanzahl usw. wie verordnet, z.B. 6x
Selbst vieler Lieblingskasse zahlt das.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Richtig ist natürlich, dass das bei den ersten Malen ohrenhauend zurückgekommen war. Wie aber nicht nur dir längst bekannt ist, habe ich den 3. Dan ua für überufernde Bürokratieherbeischaffung nicht lediglich von lediglich einer Kasse verliehen bekommen. Denn natürlich meine ich das angemessene volle Programm ( Kasse selbst+ Kassenbundesvorstand+ BMG+ BVA ). Keine Kasse hält wirklich stand, auch wenn es sie hunderte an Euronen Beitragsgelder kostet- diese Arbeit ist zuviel.

Und mal am Rande ganz offen: wenn gestandene Praxisakteure nicht einmal wissen an wen man sich zu wenden hat und die heilige HMR/ SGB- Rechtssprechung zusammen mit der Kasse selbst unterlaufen bzw. als Grundlage nutzen um Vergütungsanteile einerseits zu erhalten, den Hauptteil liegen lassen, also bitte: dann albert die nächste Praxis genauso unbeholfen in der Laienpuppenspielergruppe daher. Und auch die übernächste Praxis taumelt orientierungslos daher und diese beiden beauftragen dann die Verhandler für den Gnadenstoß ( nicht die beiden hier fragenden/ darstellenden Praxen ).

Wie kann es denn angehen, dass unter den gestandenen Leuten so derart viel Laientum gepflegt und trainiert wird ?

Manch PI muß doch nun nach so vielen Jahren mal mitbekommen haben, wer mit wem Verträge unterhält ( allermeist ja der PI mit der Landes- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände/ KK innerhalb des separaten eigenständigen unterschriebenen Vertrages - steht ja schließlich auf der Zulassung selbst drauf bzw. ergibt sich längst aus der Rechtssprechung ).



[bearbeitet am 22.02.13 22:46]

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Pat2
23.02.2013 17:39
Hallo webpt,

könnte mann also Folgendes auch weiterdurchsetzen bei der Abrechnung?

Hinten auf der VO ein Datumsstempel und im Textfeld : der mit Herrn/Frau im Namen der Kasse verabredeten Termin wurde unentschuldigt nicht wahrgenommen. Ich bitte um Bezahlung dieser Behandlungsausfall.

Lg Susi
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Hallo webpt, könnte mann also Folgendes auch weiterdurchsetzen bei der Abrechnung? Hinten auf der VO ein Datumsstempel und im Textfeld : der mit Herrn/Frau im Namen der Kasse verabredeten Termin wurde unentschuldigt nicht wahrgenommen. Ich bitte um Bezahlung dieser Behandlungsausfall. Lg Susi
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Pat2 schrieb:

Hallo webpt,

könnte mann also Folgendes auch weiterdurchsetzen bei der Abrechnung?

Hinten auf der VO ein Datumsstempel und im Textfeld : der mit Herrn/Frau im Namen der Kasse verabredeten Termin wurde unentschuldigt nicht wahrgenommen. Ich bitte um Bezahlung dieser Behandlungsausfall.

Lg Susi

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webpt
23.02.2013 18:24
Ich denke ja, wobei es dann natürlich auch so sein muß. Für mich ist es nicht die Hauptfrage ob sich entschuldigt wurde ( z.B. nachträglich )- meine Leistungsbereitschaft war zum von der Kasse verabredeten Termin ( durch den Pat., insofern ja der Vertreter der Kasse ) erfüllt. Manchmal schreib ich dann noch gleich noch die Telefonnummer des rauf. Richtig interessante Geschichten gibts dann zwischen Pat.- Kasse- mir.

Und, und man höre und staune: manch Kasse sieht den überufernden Ärger bereits als Walze auf sich zukommen und läßt sich wirklich nicht unselten herab den Pat. fast schon zu traktieren, dass er gefälligst unterschreiben soll. Und auch ich selber wurde schon von Kassen " angegangen " mit solchen Schwierigkeiten aufzuhören, denn der Pat. solle das mit mir klären bzw. umgekehrt, sie zahle für die verordnete Anzahl und es sei ihr egal ob der Pat. die Behandlung verstreichen läßt.

Man glaubt garnicht was es kassenseitig so alles gibt- deshalb bin ich hier auch manchmal durchaus auch etwas ungehalten, wenn sog. Betrug vorliegen soll ( KG- ZNS verordnet; Praxis rechnete KG ab usw. usw. ), was da hier so alles geschrieben wird präsentiert glasklar, dass manch Antworter garkeine Ahnung hat und theoretische Hirngespinste niederschreibt- tatsächlich selber noch insofern rein garnichts auf die Reihe bekommen usw.. Man erkennt sehr sehr schnell wer die Abläufe garnicht wirklich je durchlaufen ist ( schreibt man hier dann ja aber nicht gleich jedem aufs Butterbrot, manch einer schreibt dann fast den gleichen Fall 2 Wochen später und fragt wie man sich wehren/ verhalten soll; 2 Wochen vorher possaunte es daher wie es ginge )

Was die Kassen so dahererzählen reicht sicherlich meist für " nahezu alle " PI solide aus. Aber wie hier ja schon geschrieben, z.B. von M.R.- Luzum, wird sehr schön präsentiert, dass die Hilflosigkeit grenzenlos daherkommt: rückt mit Sack und Pack an und dackelt dann betroffen nach hause und behandelt nächste Woche doppelte Zeit. Also mal ehrlich, was ist denn da mit gestandenen Akteuren los ? Dabei mal unabhängig davon, wie per Permanentflickschusterei zur nächsten genau gleichen Episode gealbert wird.

Eigentlich wird da offensichtlich nicht erkannt, dass da die brutalen Argumente auf mamadu+ M.R.- Luzums Seite offensichtlich sogar eindeutig vorliegen. Die erforderliche Zeit für ernsthafterere Abläufe wird einem schließlich vom sich morgen nachmittag entschuldigenden Patienten ja nun nicht unselten zur Verfügung gestellt ( also bei systemschröpfenden Beitragsgeldverschwendern ). Wie kommen " so viele " eigentlich dazu sich solches permanent bieten zu lassen- das ist doch nichts anderes als pure Angst und/ oder Verlustverlagerung auf Partner/ Familie/ sonstige Querrechnereien.

So wird das nichts mit Augenhöhe und ernstgenommen werden- nie werden bei solcherlei Wegducktunnelkriechalbereiveranstaltungen die Therapeuten von Entscheidungsträgern ernst genommen werden und ja berechtigterweise wirklich ausdrücklich zu recht.



[bearbeitet am 23.02.13 19:57]
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Ich denke ja, wobei es dann natürlich auch so sein muß. Für mich ist es nicht die Hauptfrage ob sich entschuldigt wurde ( z.B. nachträglich )- meine Leistungsbereitschaft war zum von der Kasse verabredeten Termin ( durch den Pat., insofern ja der Vertreter der Kasse ) erfüllt. Manchmal schreib ich dann noch gleich noch die Telefonnummer des rauf. Richtig interessante Geschichten gibts dann zwischen Pat.- Kasse- mir. Und, und man höre und staune: manch Kasse sieht den überufernden Ärger bereits als Walze auf sich zukommen und läßt sich wirklich nicht unselten herab den Pat. fast schon zu traktieren, dass er gefälligst unterschreiben soll. Und auch ich selber wurde schon von Kassen " angegangen " mit solchen Schwierigkeiten aufzuhören, denn der Pat. solle das mit mir klären bzw. umgekehrt, sie zahle für die verordnete Anzahl und es sei ihr egal ob der Pat. die Behandlung verstreichen läßt. Man glaubt garnicht was es kassenseitig so alles gibt- deshalb bin ich hier auch manchmal durchaus auch etwas ungehalten, wenn sog. Betrug vorliegen soll ( KG- ZNS verordnet; Praxis rechnete KG ab usw. usw. ), was da hier so alles geschrieben wird präsentiert glasklar, dass manch Antworter garkeine Ahnung hat und theoretische Hirngespinste niederschreibt- tatsächlich selber noch insofern rein garnichts auf die Reihe bekommen usw.. Man erkennt sehr sehr schnell wer die Abläufe garnicht wirklich je durchlaufen ist ( schreibt man hier dann ja aber nicht gleich jedem aufs Butterbrot, manch einer schreibt dann fast den gleichen Fall 2 Wochen später und fragt wie man sich wehren/ verhalten soll; 2 Wochen vorher possaunte es daher wie es ginge ) Was die Kassen so dahererzählen reicht sicherlich meist für " nahezu alle " PI solide aus. Aber wie hier ja schon geschrieben, z.B. von M.R.- Luzum, wird sehr schön präsentiert, dass die Hilflosigkeit grenzenlos daherkommt: rückt mit Sack und Pack an und dackelt dann betroffen nach hause und behandelt nächste Woche doppelte Zeit. Also mal ehrlich, was ist denn da mit gestandenen Akteuren los ? Dabei mal unabhängig davon, wie per Permanentflickschusterei zur nächsten genau gleichen Episode gealbert wird. Eigentlich wird da offensichtlich nicht erkannt, dass da die brutalen Argumente auf mamadu+ M.R.- Luzums Seite offensichtlich sogar eindeutig vorliegen. Die erforderliche Zeit für ernsthafterere Abläufe wird einem schließlich vom sich morgen nachmittag entschuldigenden Patienten ja nun nicht unselten zur Verfügung gestellt ( also bei systemschröpfenden Beitragsgeldverschwendern ). Wie kommen " so viele " eigentlich dazu sich solches permanent bieten zu lassen- das ist doch nichts anderes als pure Angst und/ oder Verlustverlagerung auf Partner/ Familie/ sonstige Querrechnereien. So wird das nichts mit Augenhöhe und ernstgenommen werden- nie werden bei solcherlei Wegducktunnelkriechalbereiveranstaltungen die Therapeuten von Entscheidungsträgern ernst genommen werden und ja berechtigterweise wirklich ausdrücklich zu recht. [bearbeitet am 23.02.13 19:57]
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webpt schrieb:

Ich denke ja, wobei es dann natürlich auch so sein muß. Für mich ist es nicht die Hauptfrage ob sich entschuldigt wurde ( z.B. nachträglich )- meine Leistungsbereitschaft war zum von der Kasse verabredeten Termin ( durch den Pat., insofern ja der Vertreter der Kasse ) erfüllt. Manchmal schreib ich dann noch gleich noch die Telefonnummer des rauf. Richtig interessante Geschichten gibts dann zwischen Pat.- Kasse- mir.

Und, und man höre und staune: manch Kasse sieht den überufernden Ärger bereits als Walze auf sich zukommen und läßt sich wirklich nicht unselten herab den Pat. fast schon zu traktieren, dass er gefälligst unterschreiben soll. Und auch ich selber wurde schon von Kassen " angegangen " mit solchen Schwierigkeiten aufzuhören, denn der Pat. solle das mit mir klären bzw. umgekehrt, sie zahle für die verordnete Anzahl und es sei ihr egal ob der Pat. die Behandlung verstreichen läßt.

Man glaubt garnicht was es kassenseitig so alles gibt- deshalb bin ich hier auch manchmal durchaus auch etwas ungehalten, wenn sog. Betrug vorliegen soll ( KG- ZNS verordnet; Praxis rechnete KG ab usw. usw. ), was da hier so alles geschrieben wird präsentiert glasklar, dass manch Antworter garkeine Ahnung hat und theoretische Hirngespinste niederschreibt- tatsächlich selber noch insofern rein garnichts auf die Reihe bekommen usw.. Man erkennt sehr sehr schnell wer die Abläufe garnicht wirklich je durchlaufen ist ( schreibt man hier dann ja aber nicht gleich jedem aufs Butterbrot, manch einer schreibt dann fast den gleichen Fall 2 Wochen später und fragt wie man sich wehren/ verhalten soll; 2 Wochen vorher possaunte es daher wie es ginge )

Was die Kassen so dahererzählen reicht sicherlich meist für " nahezu alle " PI solide aus. Aber wie hier ja schon geschrieben, z.B. von M.R.- Luzum, wird sehr schön präsentiert, dass die Hilflosigkeit grenzenlos daherkommt: rückt mit Sack und Pack an und dackelt dann betroffen nach hause und behandelt nächste Woche doppelte Zeit. Also mal ehrlich, was ist denn da mit gestandenen Akteuren los ? Dabei mal unabhängig davon, wie per Permanentflickschusterei zur nächsten genau gleichen Episode gealbert wird.

Eigentlich wird da offensichtlich nicht erkannt, dass da die brutalen Argumente auf mamadu+ M.R.- Luzums Seite offensichtlich sogar eindeutig vorliegen. Die erforderliche Zeit für ernsthafterere Abläufe wird einem schließlich vom sich morgen nachmittag entschuldigenden Patienten ja nun nicht unselten zur Verfügung gestellt ( also bei systemschröpfenden Beitragsgeldverschwendern ). Wie kommen " so viele " eigentlich dazu sich solches permanent bieten zu lassen- das ist doch nichts anderes als pure Angst und/ oder Verlustverlagerung auf Partner/ Familie/ sonstige Querrechnereien.

So wird das nichts mit Augenhöhe und ernstgenommen werden- nie werden bei solcherlei Wegducktunnelkriechalbereiveranstaltungen die Therapeuten von Entscheidungsträgern ernst genommen werden und ja berechtigterweise wirklich ausdrücklich zu recht.



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Martina Reck-Luzum schrieb:

Hey Mamadu, folgende Patienten-und Nerven-schonende Lösung ist erprobt, erfordert jedoch den Griff zum Telefon:
Sachlage: Du fährst zum HB, Patient ist jedoch nicht behandlungsfähig.

1. Für diesen Termin unterschreiben lassen, dabei beim Termin auf der VO vermerken: Patient ist nicht behandlungsfähig, Anfahrt jedoch durchgeführt, Zeit wird nachgeholt. Dies auch so dem Patienten erklären.
2. Beim nächsten Termin zusätzliche Zeit erbringen, beim Termin auf der VO vermerken: Fehlende Zeit vom Vortermin wurde heute mit insgesamt xx Minuten nachgeholt.
3. Beim den zuständigen Ansprechpartnern des Kostenträgers anrufen, Sachlage mit Patienten/Rezeptdaten klären und um Mail- bzw. Faxbestätigung bitten. Mailausdruck bzw. Fax bei der Rezabrechnung anhängen.

Diese Lösung hat mit der AOK Hessen und anderen Kostenträgern gut funktioniert. Du hast wenigstens die Anfahrtspauschale bezahlt bekommen und kommst sogar, wenn deine Touren flexibel sind, mit sehr niedrigen Mehrkosten ´raus.

Anders ist es übrigens, wenn der Patient während des Behandlungsverlaufs (im HB oder in der PX ) plötzlich nicht mehr behandlungsfähig ist: Da ist keine Nachholzeit erforderlich, auf der VO nach dem Datum z.B. vermerken: Patient nach 10 Min nicht mehr behandlungsfähig (Kreislauf)! und unterschreiben lassen. Fertig.

Ah- und: Sollte eine Kostenträger-KollegIn dies lesen: Ich lade herzlich ein, von meinem Text abweichende Verfahren hier oder per Mail über unseren Website-Kontakt darzulegen! Herzlichen Dank im Voraus.

Hoffentlich hat der Beitrag geholfen!

Herzliche Grüße

Franz Luzum

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mikkey
22.02.2013 14:13
in Niedersachsen funktioniert das sicher auch nicht.

mikkey
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mikkey schrieb:

in Niedersachsen funktioniert das sicher auch nicht.

mikkey

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rudibam
22.02.2013 20:44
Wir waren in zwei Behinderteneinrichtungen tätig. Wir nehmen keine Hausbesuche in diesen Einrichtungen mehr an!
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Wir waren in zwei Behinderteneinrichtungen tätig. Wir nehmen keine Hausbesuche in diesen Einrichtungen mehr an!
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Fuzziguzzi
23.02.2013 19:10
Wir auch nicht mehr, und wenn wir es alle so halten würden solange es wie hier beschrieben läuft wäre das Problem schnell gelöst.

MfG
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Wir auch nicht mehr, und wenn wir es alle so halten würden solange es wie hier beschrieben läuft wäre das Problem schnell gelöst. MfG
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Fuzziguzzi schrieb:

Wir auch nicht mehr, und wenn wir es alle so halten würden solange es wie hier beschrieben läuft wäre das Problem schnell gelöst.

MfG

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webpt
23.02.2013 20:57
Bzw. ja nicht einmal vorhanden. Denn die Branche erschafft sich selbst aus dem Nichts heraus diese katastrophalen Probleme.
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Bzw. ja nicht einmal vorhanden. Denn die Branche erschafft sich selbst aus dem Nichts heraus diese katastrophalen Probleme.
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webpt schrieb:

Bzw. ja nicht einmal vorhanden. Denn die Branche erschafft sich selbst aus dem Nichts heraus diese katastrophalen Probleme.

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rudibam schrieb:

Wir waren in zwei Behinderteneinrichtungen tätig. Wir nehmen keine Hausbesuche in diesen Einrichtungen mehr an!



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