Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
im Team kam gerade die Frage auf: Dürften wir vom Pat. mehr als die gesetzliche Zuzahlung (also einen Aufpreis)verlangen, ihm dann sozusagen 2 Rechnungen für die Leistung stellen (ZZ und Aufpreis)? Einverständnis des Pat. vorausgesetzt. Oder ist das nicht rechtskonform. Wenn nicht, wo kann man dies nachlesen?
Danke Euch für Hinweise.
vG
Micha
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Hallo,
im Team kam gerade die Frage auf: Dürften wir vom Pat. mehr als die gesetzliche Zuzahlung (also einen Aufpreis)verlangen, ihm dann sozusagen 2 Rechnungen für die Leistung stellen (ZZ und Aufpreis)? Einverständnis des Pat. vorausgesetzt. Oder ist das nicht rechtskonform. Wenn nicht, wo kann man dies nachlesen?
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michax schrieb:
Hallo,
im Team kam gerade die Frage auf: Dürften wir vom Pat. mehr als die gesetzliche Zuzahlung (also einen Aufpreis)verlangen, ihm dann sozusagen 2 Rechnungen für die Leistung stellen (ZZ und Aufpreis)? Einverständnis des Pat. vorausgesetzt. Oder ist das nicht rechtskonform. Wenn nicht, wo kann man dies nachlesen?
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Irgendwo in den Rahmenvertragen: neben der gesetzlichen Zuzahlung darf nix zusätzlich genommen werden.
Allerdings kannst Du durchaus eine ANDERE Leistung anbieten....allerdings solltest Du stimmiger weise denn auch nen (Teil)HP haben...O.K. Wellness(massage) mal abgesehen.
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Irgendwo in den Rahmenvertragen: neben der gesetzlichen Zuzahlung darf nix zusätzlich genommen werden.
Allerdings kannst Du durchaus eine ANDERE Leistung anbieten....allerdings solltest Du stimmiger weise denn auch nen (Teil)HP haben...O.K. Wellness(massage) mal abgesehen.
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ali schrieb:
Irgendwo in den Rahmenvertragen: neben der gesetzlichen Zuzahlung darf nix zusätzlich genommen werden.
Allerdings kannst Du durchaus eine ANDERE Leistung anbieten....allerdings solltest Du stimmiger weise denn auch nen (Teil)HP haben...O.K. Wellness(massage) mal abgesehen.
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michax schrieb am 26.2.18 09:53:
Entweder für die Behandlung oder auch für ein "Mehr" während der Behandlung.
Das schließen die RV aus und mehr Behandlung geht nur über den sHP.
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• hgb
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[zitat]michax schrieb am 26.2.18 09:53:
Entweder für die Behandlung oder auch für ein "Mehr" während der Behandlung. [/zitat]
Das schließen die RV aus und mehr Behandlung geht nur über den sHP.
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morpheus-06 schrieb:
michax schrieb am 26.2.18 09:53:
Entweder für die Behandlung oder auch für ein "Mehr" während der Behandlung.
Das schließen die RV aus und mehr Behandlung geht nur über den sHP.
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Natürlich kann kein Patient daran gehindert werden, etwas in die Kaffeekasse (bei uns Spendenkasse für die Ärzte ohne Grenzen) zu stecken. Hierüber kann man sich dann so überschwenglich freuen, dass man aus Versehen nicht so genau auf die Uhr schaut und etwas länger behandelt.
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• ali
Natürlich kann kein Patient daran gehindert werden, etwas in die Kaffeekasse (bei uns Spendenkasse für die Ärzte ohne Grenzen) zu stecken. Hierüber kann man sich dann so überschwenglich freuen, dass man aus Versehen nicht so genau auf die Uhr schaut und etwas länger behandelt.
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MikeL schrieb:
Natürlich kann kein Patient daran gehindert werden, etwas in die Kaffeekasse (bei uns Spendenkasse für die Ärzte ohne Grenzen) zu stecken. Hierüber kann man sich dann so überschwenglich freuen, dass man aus Versehen nicht so genau auf die Uhr schaut und etwas länger behandelt.
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Habe ich eben nicht so richtig verstanden, wie das praktisch ablaufen soll, deshalb steht da ein „?“. Noch mehr Fragen:
Den Patienten wird hinterher spioniert, wer etwas in die Kaffeekasse wirft? Und diese Patienten werden dann länger behandelt? Länger bei Theorg eingetragen?
Die Arbeitnehmer sollen jetzt einen Teil ihres Gehaltes für „Ärzte ohne Grenzen“ spenden?
Ich dachte es geht darum, dass PI mehr Geld einnimmt?
Sind ja nur Fragen,
redvine
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Habe ich eben nicht so richtig verstanden, wie das praktisch ablaufen soll, deshalb steht da ein „?“. Noch mehr Fragen:
Den Patienten wird hinterher spioniert, wer etwas in die Kaffeekasse wirft? Und diese Patienten werden dann länger behandelt? Länger bei Theorg eingetragen?
Die Arbeitnehmer sollen jetzt einen Teil ihres Gehaltes für „Ärzte ohne Grenzen“ spenden?
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redvine schrieb:
Habe ich eben nicht so richtig verstanden, wie das praktisch ablaufen soll, deshalb steht da ein „?“. Noch mehr Fragen:
Den Patienten wird hinterher spioniert, wer etwas in die Kaffeekasse wirft? Und diese Patienten werden dann länger behandelt? Länger bei Theorg eingetragen?
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Phantasie und Kreativität sind im RV - GKV System nicht gefragt!
Es gibt da etlche Beispiele, wo gut gemeinte Leistung nach hinten losging.
1. Ein Orthopädieschuhmacher gab anstelle von rezeptierten 3/4 Einlagen ganzsohlige ab ohne Mehrkosten. Er wurde verklagt und wegen Betruges verurteilt, was man ja noch hinnehmen könnte, aber er mußte die komplette Bezahlung der Einlagen zurückzahlen, weil er vom Rezept abgewichen war, trotz besserer Leistung!
2. Der Hamburger Herzklappen-Skandal, erst der BGH sprach die klagenden Ärzte frei, die, die nicht geklagt hatten und erhebliche Bußgelder gezahlt hatten, um Ruhe zu haben, bekamen keinen Pfennig zurück.
Dort, wo für eine Leistungsabweichung gem. RV Geld im Spiel ist, auch wenn es nicht beim PI tatsächlich ankäme, die Spardose steht ja in seiner Praxis und die Weiterleitung zur begünstigten Organisation muss dann bewiesen werden, wäre ich ganz vorsichtig. Es gibt Staatsanwaltschaften, die da gern graben, andere juckt das nicht. Gerät man in die Fänge der Schwerpunktstaatsanwälte muss man sich warm anziehen. Allein der Ärger und die Zeit dafür hielte mich von so etwas ab. Daher arbeite ich seit fast 10J. nicht mehr auf GKV-Basis, es kommen aber trotzdem selbstzahlende Pat.
Eine komplette Leistungstrennung ist m. E. der einzige sichere und vernünftige Weg!!
mfg und nicht zuviel Phantasie beim Einhalten der Regeln hgb :unamused:
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• RoFo
[b]Phantasie und Kreativität sind im RV - GKV System nicht gefragt![/b]
Es gibt da etlche Beispiele, wo gut gemeinte Leistung nach hinten losging.
1. Ein Orthopädieschuhmacher gab anstelle von rezeptierten 3/4 Einlagen ganzsohlige ab ohne Mehrkosten. Er wurde verklagt und wegen Betruges verurteilt, was man ja noch hinnehmen könnte, aber er mußte die komplette Bezahlung der Einlagen zurückzahlen, weil er vom Rezept abgewichen war, trotz besserer Leistung!
2. Der Hamburger Herzklappen-Skandal, erst der BGH sprach die klagenden Ärzte frei, die, die nicht geklagt hatten und erhebliche Bußgelder gezahlt hatten, um Ruhe zu haben, bekamen keinen Pfennig zurück.
Dort, wo für eine Leistungsabweichung gem. RV Geld im Spiel ist, auch wenn es nicht beim PI tatsächlich ankäme, die Spardose steht ja in seiner Praxis und die Weiterleitung zur begünstigten Organisation muss dann bewiesen werden, wäre ich ganz vorsichtig. Es gibt Staatsanwaltschaften, die da gern graben, andere juckt das nicht. Gerät man in die Fänge der Schwerpunktstaatsanwälte muss man sich warm anziehen. Allein der Ärger und die Zeit dafür hielte mich von so etwas ab. Daher arbeite ich seit fast 10J. nicht mehr auf GKV-Basis, es kommen aber trotzdem selbstzahlende Pat.
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mfg und nicht zuviel Phantasie beim Einhalten der Regeln hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Phantasie und Kreativität sind im RV - GKV System nicht gefragt!
Es gibt da etlche Beispiele, wo gut gemeinte Leistung nach hinten losging.
1. Ein Orthopädieschuhmacher gab anstelle von rezeptierten 3/4 Einlagen ganzsohlige ab ohne Mehrkosten. Er wurde verklagt und wegen Betruges verurteilt, was man ja noch hinnehmen könnte, aber er mußte die komplette Bezahlung der Einlagen zurückzahlen, weil er vom Rezept abgewichen war, trotz besserer Leistung!
2. Der Hamburger Herzklappen-Skandal, erst der BGH sprach die klagenden Ärzte frei, die, die nicht geklagt hatten und erhebliche Bußgelder gezahlt hatten, um Ruhe zu haben, bekamen keinen Pfennig zurück.
Dort, wo für eine Leistungsabweichung gem. RV Geld im Spiel ist, auch wenn es nicht beim PI tatsächlich ankäme, die Spardose steht ja in seiner Praxis und die Weiterleitung zur begünstigten Organisation muss dann bewiesen werden, wäre ich ganz vorsichtig. Es gibt Staatsanwaltschaften, die da gern graben, andere juckt das nicht. Gerät man in die Fänge der Schwerpunktstaatsanwälte muss man sich warm anziehen. Allein der Ärger und die Zeit dafür hielte mich von so etwas ab. Daher arbeite ich seit fast 10J. nicht mehr auf GKV-Basis, es kommen aber trotzdem selbstzahlende Pat.
Eine komplette Leistungstrennung ist m. E. der einzige sichere und vernünftige Weg!!
mfg und nicht zuviel Phantasie beim Einhalten der Regeln hgb :unamused:
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Danke Euch für Hinweise.
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michax schrieb:
Hallo,
im Team kam gerade die Frage auf: Dürften wir vom Pat. mehr als die gesetzliche Zuzahlung (also einen Aufpreis)verlangen, ihm dann sozusagen 2 Rechnungen für die Leistung stellen (ZZ und Aufpreis)? Einverständnis des Pat. vorausgesetzt. Oder ist das nicht rechtskonform. Wenn nicht, wo kann man dies nachlesen?
Danke Euch für Hinweise.
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Lars Christiansen schrieb:
Aufpreis wofür?
Allerdings kannst Du durchaus eine ANDERE Leistung anbieten....allerdings solltest Du stimmiger weise denn auch nen (Teil)HP haben...O.K. Wellness(massage) mal abgesehen.
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ali schrieb:
Irgendwo in den Rahmenvertragen: neben der gesetzlichen Zuzahlung darf nix zusätzlich genommen werden.
Allerdings kannst Du durchaus eine ANDERE Leistung anbieten....allerdings solltest Du stimmiger weise denn auch nen (Teil)HP haben...O.K. Wellness(massage) mal abgesehen.
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tom1350 schrieb:
Dem Versicherten dürfen zur Behandlung der Verordnung keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Entweder für die Behandlung oder auch für ein "Mehr" während der Behandlung.
Das schließen die RV aus und mehr Behandlung geht nur über den sHP.
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morpheus-06 schrieb:
michax schrieb am 26.2.18 09:53:
Entweder für die Behandlung oder auch für ein "Mehr" während der Behandlung.
Das schließen die RV aus und mehr Behandlung geht nur über den sHP.
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MikeL schrieb:
Natürlich kann kein Patient daran gehindert werden, etwas in die Kaffeekasse (bei uns Spendenkasse für die Ärzte ohne Grenzen) zu stecken. Hierüber kann man sich dann so überschwenglich freuen, dass man aus Versehen nicht so genau auf die Uhr schaut und etwas länger behandelt.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Und dann die „Kaffeekasse“ unter allen Mitarbeitern aufteilen?
Gruß redvine
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die neue schrieb:
ähmmmm.... Mike hat geschrieben "Spendenkasse für Ärzte ohne Grenzen" !!
Den Patienten wird hinterher spioniert, wer etwas in die Kaffeekasse wirft? Und diese Patienten werden dann länger behandelt? Länger bei Theorg eingetragen?
Die Arbeitnehmer sollen jetzt einen Teil ihres Gehaltes für „Ärzte ohne Grenzen“ spenden?
Ich dachte es geht darum, dass PI mehr Geld einnimmt?
Sind ja nur Fragen,
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redvine schrieb:
Habe ich eben nicht so richtig verstanden, wie das praktisch ablaufen soll, deshalb steht da ein „?“. Noch mehr Fragen:
Den Patienten wird hinterher spioniert, wer etwas in die Kaffeekasse wirft? Und diese Patienten werden dann länger behandelt? Länger bei Theorg eingetragen?
Die Arbeitnehmer sollen jetzt einen Teil ihres Gehaltes für „Ärzte ohne Grenzen“ spenden?
Ich dachte es geht darum, dass PI mehr Geld einnimmt?
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mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. da denke ich, daß der Vorschlag von MikeL nicht so ganz ernst gemeint war und sog. Gutmenschen ein bißchen hochnehmen wollte.
mfg hgb :wink:
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ali schrieb:
und ich denke, hier fehlt es einigen an Phantasie und Kreativität....
Es gibt da etlche Beispiele, wo gut gemeinte Leistung nach hinten losging.
1. Ein Orthopädieschuhmacher gab anstelle von rezeptierten 3/4 Einlagen ganzsohlige ab ohne Mehrkosten. Er wurde verklagt und wegen Betruges verurteilt, was man ja noch hinnehmen könnte, aber er mußte die komplette Bezahlung der Einlagen zurückzahlen, weil er vom Rezept abgewichen war, trotz besserer Leistung!
2. Der Hamburger Herzklappen-Skandal, erst der BGH sprach die klagenden Ärzte frei, die, die nicht geklagt hatten und erhebliche Bußgelder gezahlt hatten, um Ruhe zu haben, bekamen keinen Pfennig zurück.
Dort, wo für eine Leistungsabweichung gem. RV Geld im Spiel ist, auch wenn es nicht beim PI tatsächlich ankäme, die Spardose steht ja in seiner Praxis und die Weiterleitung zur begünstigten Organisation muss dann bewiesen werden, wäre ich ganz vorsichtig. Es gibt Staatsanwaltschaften, die da gern graben, andere juckt das nicht. Gerät man in die Fänge der Schwerpunktstaatsanwälte muss man sich warm anziehen. Allein der Ärger und die Zeit dafür hielte mich von so etwas ab. Daher arbeite ich seit fast 10J. nicht mehr auf GKV-Basis, es kommen aber trotzdem selbstzahlende Pat.
Eine komplette Leistungstrennung ist m. E. der einzige sichere und vernünftige Weg!!
mfg und nicht zuviel Phantasie beim Einhalten der Regeln hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Phantasie und Kreativität sind im RV - GKV System nicht gefragt!
Es gibt da etlche Beispiele, wo gut gemeinte Leistung nach hinten losging.
1. Ein Orthopädieschuhmacher gab anstelle von rezeptierten 3/4 Einlagen ganzsohlige ab ohne Mehrkosten. Er wurde verklagt und wegen Betruges verurteilt, was man ja noch hinnehmen könnte, aber er mußte die komplette Bezahlung der Einlagen zurückzahlen, weil er vom Rezept abgewichen war, trotz besserer Leistung!
2. Der Hamburger Herzklappen-Skandal, erst der BGH sprach die klagenden Ärzte frei, die, die nicht geklagt hatten und erhebliche Bußgelder gezahlt hatten, um Ruhe zu haben, bekamen keinen Pfennig zurück.
Dort, wo für eine Leistungsabweichung gem. RV Geld im Spiel ist, auch wenn es nicht beim PI tatsächlich ankäme, die Spardose steht ja in seiner Praxis und die Weiterleitung zur begünstigten Organisation muss dann bewiesen werden, wäre ich ganz vorsichtig. Es gibt Staatsanwaltschaften, die da gern graben, andere juckt das nicht. Gerät man in die Fänge der Schwerpunktstaatsanwälte muss man sich warm anziehen. Allein der Ärger und die Zeit dafür hielte mich von so etwas ab. Daher arbeite ich seit fast 10J. nicht mehr auf GKV-Basis, es kommen aber trotzdem selbstzahlende Pat.
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mfg und nicht zuviel Phantasie beim Einhalten der Regeln hgb :unamused:
Eine komplette Leistungstrennung ist m. E. der einzige sichere und vernünftige Weg!!
yep
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hgb schrieb am 27.2.18 11:35:
Eine komplette Leistungstrennung ist m. E. der einzige sichere und vernünftige Weg!!
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