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Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
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Tempelritter schrieb:
Mit anderer Diagnose geht das, der IKS spielt erst mal keine Rolle.
Hallo Kollegen,
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
Wie Tempelritter schon geschrieben hat, muss das Rezept auf eine andere Diagnose laufen.
Einige Kassen gehen tatsächlich ausschließlich nach dem ICD-10 Code, andere gehen nach der Körperregion.
Sofern es eindeutig eine andere Diagnose ist, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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sven784 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.9.17 16:36:
Hallo Kollegen,
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
Wie Tempelritter schon geschrieben hat, muss das Rezept auf eine andere Diagnose laufen.
Einige Kassen gehen tatsächlich ausschließlich nach dem ICD-10 Code, andere gehen nach der Körperregion.
Sofern es eindeutig eine andere Diagnose ist, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
nach §73, SGB V und der Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag (Durchführungshinweise mit Pflicht- und Kann-Angaben zur zertifierten Software zur Ausstellung von Heil- und Hilfsmittelverordnungen). Dort sind Hinweise aufgeführt, wann dem Doktor eingeblendet wird, dass es sich um einen neuen Regelfall handeln "könnte".
Die Heilmittelrichtlinie ist nur was für "Interpretationsleser" und "Schlechtdeuter". Es wird sowas von Zeit, dass der Regelfall klar und deutlich formuliert wird... Für beide Seiten! Ohne Interpretationsspielraum.
Selbst ein Abrechnungszentrum sagt mir, dass der Regelfall nicht ausschließlich bei einer neuen Diagnose losgeht. Er kann auch mit einem neuen Indikationsschlüssel beginnen (z.B. WS2a auf der einen HMVO, LY1a auf der anderen bei gleichbleibender Diagnose)...
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ruesay schrieb:
Manche Kasse gehen nach ganz abstrusen Vorgaben (oder geben diese an ihr Abrechnungszentrum weiter):
nach §73, SGB V und der Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag (Durchführungshinweise mit Pflicht- und Kann-Angaben zur zertifierten Software zur Ausstellung von Heil- und Hilfsmittelverordnungen). Dort sind Hinweise aufgeführt, wann dem Doktor eingeblendet wird, dass es sich um einen neuen Regelfall handeln "könnte".
Die Heilmittelrichtlinie ist nur was für "Interpretationsleser" und "Schlechtdeuter". Es wird sowas von Zeit, dass der Regelfall klar und deutlich formuliert wird... Für beide Seiten! Ohne Interpretationsspielraum.
Selbst ein Abrechnungszentrum sagt mir, dass der Regelfall nicht ausschließlich bei einer neuen Diagnose losgeht. Er kann auch mit einem neuen Indikationsschlüssel beginnen (z.B. WS2a auf der einen HMVO, LY1a auf der anderen bei gleichbleibender Diagnose)...
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