Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Mit anderer Diagnose geht das, der IKS spielt erst mal keine Rolle.
Hallo Kollegen,
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
Wie Tempelritter schon geschrieben hat, muss das Rezept auf eine andere Diagnose laufen.
Einige Kassen gehen tatsächlich ausschließlich nach dem ICD-10 Code, andere gehen nach der Körperregion.
Sofern es eindeutig eine andere Diagnose ist, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
sven784 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.9.17 16:36:
Hallo Kollegen,
Pat. hat ein weiteres Rezept gebracht. Es ist wieder eine Erstverordnung, aber ein anderer Indikationsschlüssel, sowie
ICD 10-Code aufgeführt. Kann das so abgerechnet werden?
LG
Wie Tempelritter schon geschrieben hat, muss das Rezept auf eine andere Diagnose laufen.
Einige Kassen gehen tatsächlich ausschließlich nach dem ICD-10 Code, andere gehen nach der Körperregion.
Sofern es eindeutig eine andere Diagnose ist, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
nach §73, SGB V und der Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag (Durchführungshinweise mit Pflicht- und Kann-Angaben zur zertifierten Software zur Ausstellung von Heil- und Hilfsmittelverordnungen). Dort sind Hinweise aufgeführt, wann dem Doktor eingeblendet wird, dass es sich um einen neuen Regelfall handeln "könnte".
Die Heilmittelrichtlinie ist nur was für "Interpretationsleser" und "Schlechtdeuter". Es wird sowas von Zeit, dass der Regelfall klar und deutlich formuliert wird... Für beide Seiten! Ohne Interpretationsspielraum.
Selbst ein Abrechnungszentrum sagt mir, dass der Regelfall nicht ausschließlich bei einer neuen Diagnose losgeht. Er kann auch mit einem neuen Indikationsschlüssel beginnen (z.B. WS2a auf der einen HMVO, LY1a auf der anderen bei gleichbleibender Diagnose)...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ruesay schrieb:
Manche Kasse gehen nach ganz abstrusen Vorgaben (oder geben diese an ihr Abrechnungszentrum weiter):
nach §73, SGB V und der Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag (Durchführungshinweise mit Pflicht- und Kann-Angaben zur zertifierten Software zur Ausstellung von Heil- und Hilfsmittelverordnungen). Dort sind Hinweise aufgeführt, wann dem Doktor eingeblendet wird, dass es sich um einen neuen Regelfall handeln "könnte".
Die Heilmittelrichtlinie ist nur was für "Interpretationsleser" und "Schlechtdeuter". Es wird sowas von Zeit, dass der Regelfall klar und deutlich formuliert wird... Für beide Seiten! Ohne Interpretationsspielraum.
Selbst ein Abrechnungszentrum sagt mir, dass der Regelfall nicht ausschließlich bei einer neuen Diagnose losgeht. Er kann auch mit einem neuen Indikationsschlüssel beginnen (z.B. WS2a auf der einen HMVO, LY1a auf der anderen bei gleichbleibender Diagnose)...
Mein Profilbild bearbeiten