PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
habe ein kniffliges Rezept. Patient war ein Jahr lang in Palliativbehandlung und bekam MLD 60. Fiel wegen Verbesserung nach einem Jahr raus. Hausärztin wollte nicht weiter verschreiben.
Vor 2 Monaten meldete sich der Patient wieder mit Verordnung der Hausärztin. Gleiche Diagnose und ICD-10 wie in der Palliativbehandlung. Jetzt ist der Patient wieder in die Palliativversorgung gekommen. Die nächste VO werde ich also wieder über die Palliativärzte beziehen. Jetzt gibt es aber die Erstversorgung der Hausärztin, die eine MLD 45 verordnet hat, ich werde aber eine MLD60 anfordern. Ist das dann eine Folgeverordnung, weil ja bis auf den Zeitintervall alles gleich bleibt, oder ist das dann eine neue Erstverordnung?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe ein kniffliges Rezept. Patient war ein Jahr lang in Palliativbehandlung und bekam MLD 60. Fiel wegen Verbesserung nach einem Jahr raus. Hausärztin wollte nicht weiter verschreiben.
Vor 2 Monaten meldete sich der Patient wieder mit Verordnung der Hausärztin. Gleiche Diagnose und ICD-10 wie in der Palliativbehandlung. Jetzt ist der Patient wieder in die Palliativversorgung gekommen. Die nächste VO werde ich also wieder über die Palliativärzte beziehen. Jetzt gibt es aber die Erstversorgung der Hausärztin, die eine MLD 45 verordnet hat, ich werde aber eine MLD60 anfordern. Ist das dann eine Folgeverordnung, weil ja bis auf den Zeitintervall alles gleich bleibt, oder ist das dann eine neue Erstverordnung?
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Ines U.-G. schrieb:
Wenn die VO für die gleiche Diagnose ausgestellt wird, ist es eine FolgeVO.
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