für unsere Physiotherapie - Praxis
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Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Kitane schrieb:
Habe eine Absetzung bekommen 10x KG und HB leider fehlte die Arztunterschrift Rezept wurde einbehalten .soll ich ein Duplikat bestellen undnichmal einreichen?
Auf jeden Fall Duplikat einreichen!
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wämpel schrieb:
Ja klar!
Auf jeden Fall Duplikat einreichen!
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Mein Rahmenvertrag (RVO Bayern) lässt in diesem Fall eine Korrektur zu. Entweder auf der Verordnung oder der Kopie. In der Regel wird ja mit der Absetzung eine Kopie der Verordnung als Absetzungsnachweis mitgeschickt.
MfG
Ohne Arztunterschrift besteht null Grundlage für eine Vergütung; €140 sind den Heilungsversuch wert :)
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Übrigens, die Ersatzkassen erlauben diesbezüglich die Heilung hochoffiziell in der Checkliste.
Ach ja, manchmal hilfts in solchen Fällen auch mit der ... zu telefonieren...um den einfachsten zu finden.
Wenn ein ... am anderen Ende der Leitung sitzt, kann Mensch sich noch andere Wege überlegen....
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ali schrieb:
Yesssssss.
Übrigens, die Ersatzkassen erlauben diesbezüglich die Heilung hochoffiziell in der Checkliste.
Ach ja, manchmal hilfts in solchen Fällen auch mit der ... zu telefonieren...um den einfachsten zu finden.
Wenn ein ... am anderen Ende der Leitung sitzt, kann Mensch sich noch andere Wege überlegen....
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Papa Alpaka schrieb:
Ja!
Ohne Arztunterschrift besteht null Grundlage für eine Vergütung; €140 sind den Heilungsversuch wert :)
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Tempelritter schrieb:
Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert, nur besteht auf der erneuten Abrechnung mittels Kopie kein Vergütungsanspruch. Anrufen und nett fragen wie man das heilen kann.
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ali schrieb:
Manchmal ist doch was drin, auch bei dieser Kassengruppe...nicht die Flinte ins Korn werfen...
Wie ärgerlich, wenn man im Nachgang erfährt, ein anderer konnte sowas heilen.
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Birgit88 schrieb:
Sehe ich auch so, immer versuchen.
Wie ärgerlich, wenn man im Nachgang erfährt, ein anderer konnte sowas heilen.
oder mal unverbindlich Buchner vorlegen....
Diverse Kassen und Abrechnungsfirmen schreiben gerne böse Ablehnungsschreiben mit dem Tenor nix mehr zu machen,
doch allermeistens geht da doch noch was, außerdem machen die auch (mit Absicht ?) Fehler..... :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
und ich wette mal, bei unkooperativem Kostenträger ist bei kompetenten anwaltlichen Druck was zu machen.
oder mal unverbindlich Buchner vorlegen....
Diverse Kassen und Abrechnungsfirmen schreiben gerne böse Ablehnungsschreiben mit dem Tenor nix mehr zu machen,
doch allermeistens geht da doch noch was, außerdem machen die auch (mit Absicht ?) Fehler..... :kissing_closed_eyes:
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us11 schrieb:
Bei fehlender Arztunterschrift wird das Rezept von der Annahmestelle der KK an den Leistungserbringer zurück geschickt, um die Unterschrift nachzureichen. Noch NIE, wurde uns deshalb ein Rezept nicht vergütet
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Tempelritter schrieb:
Dann hast du aber immer Glück gehabt :clap:
Diverse Kassen und Abrechnungsfirmen schreiben gerne böse Ablehnungsschreiben mit dem Tenor nix mehr zu machen,
doch allermeistens geht da doch noch was, außerdem machen die auch (mit Absicht ?) Fehler..... :kissing_closed_eyes:
Jaaaa! Es ist ein Spiel und es ist nach wie vor rentabel für die KK, denn nach wie vor machen viele HME mit und denken "ist halt Lehrgeld" und damit machen die allein in BaWü im Bereich Logo (und wir sind wenig!!) schon mal 2 Millionen im Jahr gut, hab ich mir sagen lassen. Deswegen wird bei Klagen häufig dann vor einem Urteilsspruch seitens der KK eingelenkt, weil sich das alles rechnet, bei nur 5% (geschätzte Zahl) Therapeuten die klagen lohnt es sich, auch Gerichtskosten usw. zu tragen. Die große Masse bleibt stumm.
Hatte erst vor 2 Wochen mit einer Vertreterin einer KK genau diesbezüglich ein Gespräch. Wurde bestätigt. Die Frau war gut drauf und meinte "finde ich gut, dass Sie sich wehren"....
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 4.5.17 09:28:
Diverse Kassen und Abrechnungsfirmen schreiben gerne böse Ablehnungsschreiben mit dem Tenor nix mehr zu machen,
doch allermeistens geht da doch noch was, außerdem machen die auch (mit Absicht ?) Fehler..... :kissing_closed_eyes:
Jaaaa! Es ist ein Spiel und es ist nach wie vor rentabel für die KK, denn nach wie vor machen viele HME mit und denken "ist halt Lehrgeld" und damit machen die allein in BaWü im Bereich Logo (und wir sind wenig!!) schon mal 2 Millionen im Jahr gut, hab ich mir sagen lassen. Deswegen wird bei Klagen häufig dann vor einem Urteilsspruch seitens der KK eingelenkt, weil sich das alles rechnet, bei nur 5% (geschätzte Zahl) Therapeuten die klagen lohnt es sich, auch Gerichtskosten usw. zu tragen. Die große Masse bleibt stumm.
Hatte erst vor 2 Wochen mit einer Vertreterin einer KK genau diesbezüglich ein Gespräch. Wurde bestätigt. Die Frau war gut drauf und meinte "finde ich gut, dass Sie sich wehren"....
Deswegen wird bei Klagen häufig dann vor einem Urteilsspruch seitens der KK eingelenkt, weil sich das alles rechnet,........
Das zeigt, dass den Kassen völlig klar ist, dass sie mit den Nicht-Vergütungen eine ganz linke Nummer durchziehen.
Auf ein richterliches Machtwort inkl. Verweisungsmöglichkeit haben die natürliche keine Lust.
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hermi schrieb:
Susulo schrieb am 4.5.17 17:49:
Deswegen wird bei Klagen häufig dann vor einem Urteilsspruch seitens der KK eingelenkt, weil sich das alles rechnet,........
Das zeigt, dass den Kassen völlig klar ist, dass sie mit den Nicht-Vergütungen eine ganz linke Nummer durchziehen.
Auf ein richterliches Machtwort inkl. Verweisungsmöglichkeit haben die natürliche keine Lust.
Deswegen wird bei Klagen häufig dann vor einem Urteilsspruch seitens der KK eingelenkt, weil sich das alles rechnet,........
Das zeigt, dass den Kassen völlig klar ist, dass sie mit den Nicht-Vergütungen eine ganz linke Nummer durchziehen.
Auf ein richterliches Machtwort inkl. Verweisungsmöglichkeit haben die natürliche keine Lust.
Ähm, was soll den Kassen klar sein?
Dass sie sich rechtskonform verhalten?
Jedes Dokument, egal welches, ist ohne Unterschrift ungültig. Reich mal einen Scheck ein ohne Unterschrift....
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stefan 302 schrieb:
hermi schrieb am 4.5.17 22:15:
Susulo schrieb am 4.5.17 17:49:
Deswegen wird bei Klagen häufig dann vor einem Urteilsspruch seitens der KK eingelenkt, weil sich das alles rechnet,........
Das zeigt, dass den Kassen völlig klar ist, dass sie mit den Nicht-Vergütungen eine ganz linke Nummer durchziehen.
Auf ein richterliches Machtwort inkl. Verweisungsmöglichkeit haben die natürliche keine Lust.
Ähm, was soll den Kassen klar sein?
Dass sie sich rechtskonform verhalten?
Jedes Dokument, egal welches, ist ohne Unterschrift ungültig. Reich mal einen Scheck ein ohne Unterschrift....
Jedes Dokument, egal welches, ist ohne Unterschrift ungültig. Reich mal einen Scheck ein ohne Unterschrift....
Ersteres stimmt schon mal nicht *. Zweitens ist ein Rezept, welches die vom Arzt beschäftigten Angestellten
dem Patienten aushändigen kein Scheck. Der Arzt trägt die Verantwortung für die Fehler seiner
Mitarbeiter. Der Fehler war, den Arzt nicht unterschreiben zu lassen.
Vielleicht hat auch der Arzt die Unterschrift vergessen.
Aber einige hier finden den Kontrollwahn gut, das muss ich wohl akzeptieren.
* Es gibt Behörden-Briefe auf denen steht: Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne
Unterschrift gültig.
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 5.5.17 12:03:
Jedes Dokument, egal welches, ist ohne Unterschrift ungültig. Reich mal einen Scheck ein ohne Unterschrift....
Ersteres stimmt schon mal nicht *. Zweitens ist ein Rezept, welches die vom Arzt beschäftigten Angestellten
dem Patienten aushändigen kein Scheck. Der Arzt trägt die Verantwortung für die Fehler seiner
Mitarbeiter. Der Fehler war, den Arzt nicht unterschreiben zu lassen.
Vielleicht hat auch der Arzt die Unterschrift vergessen.
Aber einige hier finden den Kontrollwahn gut, das muss ich wohl akzeptieren.
* Es gibt Behörden-Briefe auf denen steht: Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne
Unterschrift gültig.
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Tempelritter schrieb:
Ein RZ ohne Arzt Unterschrift ist ungültig, daran gibt es nichts zu rütteln. Belege mal ein Seminar bei FA Alt zu diesen Themen.
Die juristische Seite (keine Unterschrift=ungültig) ist klar, die Seite des gesunden Menschenverstandes (JEDER weiß, dass der Pat nicht ein abgestempeltes Rez erhält ohne dass der Arzt eigentlich die Therapiemaßnahme will) ist eine andere. Und genau aus diesem Grund ist es Schikane, das letzte Glied in der Reihe den Fehler ausbaden zu lassen. Ich würde auf jeden Fall darum kämpfen.
Und, oh ja, den KK ist sehr wohl klar, dass sie häufig ungerechtfertigt absetzen (es laufen ja wohl die wenigsten Reklamationen wegen einer fehlenden Unterschrift) und sie nutzen es aus, da kannst du mir erzählen was du willst. Die letzten die ein Mutter - Theresa - Syndrom haben, sind unsere Versicherungsanstalten...
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Susulo schrieb:
Schon klar, dass ein Rezept ohne Unterschrift erstmal ungültig ist. Darum geht es hier m.E. aber nicht. Es geht darum, ob das "heilbar" ist. Warum kann ein Arzt nicht im Nachhinein seine ausdrückliche Willenserklärung abgeben und sagen, dass das Dokument aus Versehen (wir sind Menschen!) nicht unterschrieben wurde und er zu 100% wollte, dass die bereits abgegebene Behandlung stattfinden sollte.
Die juristische Seite (keine Unterschrift=ungültig) ist klar, die Seite des gesunden Menschenverstandes (JEDER weiß, dass der Pat nicht ein abgestempeltes Rez erhält ohne dass der Arzt eigentlich die Therapiemaßnahme will) ist eine andere. Und genau aus diesem Grund ist es Schikane, das letzte Glied in der Reihe den Fehler ausbaden zu lassen. Ich würde auf jeden Fall darum kämpfen.
Und, oh ja, den KK ist sehr wohl klar, dass sie häufig ungerechtfertigt absetzen (es laufen ja wohl die wenigsten Reklamationen wegen einer fehlenden Unterschrift) und sie nutzen es aus, da kannst du mir erzählen was du willst. Die letzten die ein Mutter - Theresa - Syndrom haben, sind unsere Versicherungsanstalten...
Jedes Dokument, egal welches, ist ohne Unterschrift ungültig. Reich mal einen Scheck ein ohne Unterschrift....
Ersteres stimmt schon mal nicht *. Zweitens ist ein Rezept, welches die vom Arzt beschäftigten Angestellten
dem Patienten aushändigen kein Scheck. Der Arzt trägt die Verantwortung für die Fehler seiner
Mitarbeiter. Der Fehler war, den Arzt nicht unterschreiben zu lassen.
Vielleicht hat auch der Arzt die Unterschrift vergessen.
Aber einige hier finden den Kontrollwahn gut, das muss ich wohl akzeptieren.
* Es gibt Behörden-Briefe auf denen steht: Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne
Unterschrift gültig.
Soso, dann lies mal hier:
Retaxrisiko: Arzt-Unterschrift: Stift oder Stempel?
Link
und hier:
Umgang mit codierten Kassenrezepten
KV
4.1
Das ausgestellte Rezept ist eine Urkunde. Es ist ohne Angabe von Datum, Name, Vorname, Berufsbezeichnung (Arzt/Facharzt), Adresse,Telefonnummer (ab 01.07.2015 verpflichtend) und Unterschrift des Arztes ungültig. Bei Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist gemäß Bundesmantelvertrag ein
Vertragsarztstempel zu verwenden (alternativ können die entsprechen-
den Angaben an der vorgesehenen Stelle – Vorderseite des Formblattes
– aufgedruckt werden).
Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften, einschließlich medizinischen
Versorgungszentren oder Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V
(z. B. Polikliniken) verwenden einen Vertragsarztstempel, in dem zusätzlich der Name und Vorname des verordnenden Arztes enthalten sind. Alternativ sind Name, Vorname und Berufsbezeichnung des verordnenden
Arztes zusätzlich lesbar auf der Verordnung anzugeben (siehe auch 3.).
Die Unterschrift muss vom verschreibenden Arzt handschriftlich, mit
einem dokumentenechten Schreibgerät (keine rote Tinte!) erfolgen. Bei der Verordnung von Arzneimitteln ist nach Arzneimittelverschreibungs - verordnung stets die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden
Person erforderlich.
Alle anderen Angaben können sowohl handschriftlich als auch
maschinell ausgeführt werden.
Jetzt alles klar?
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stefan 302 schrieb:
hermi schrieb am 5.5.17 12:37:
stefan 302 schrieb am 5.5.17 12:03:
Jedes Dokument, egal welches, ist ohne Unterschrift ungültig. Reich mal einen Scheck ein ohne Unterschrift....
Ersteres stimmt schon mal nicht *. Zweitens ist ein Rezept, welches die vom Arzt beschäftigten Angestellten
dem Patienten aushändigen kein Scheck. Der Arzt trägt die Verantwortung für die Fehler seiner
Mitarbeiter. Der Fehler war, den Arzt nicht unterschreiben zu lassen.
Vielleicht hat auch der Arzt die Unterschrift vergessen.
Aber einige hier finden den Kontrollwahn gut, das muss ich wohl akzeptieren.
* Es gibt Behörden-Briefe auf denen steht: Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne
Unterschrift gültig.
Soso, dann lies mal hier:
Retaxrisiko: Arzt-Unterschrift: Stift oder Stempel?
Link
und hier:
Umgang mit codierten Kassenrezepten
KV
4.1
Das ausgestellte Rezept ist eine Urkunde. Es ist ohne Angabe von Datum, Name, Vorname, Berufsbezeichnung (Arzt/Facharzt), Adresse,Telefonnummer (ab 01.07.2015 verpflichtend) und Unterschrift des Arztes ungültig. Bei Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist gemäß Bundesmantelvertrag ein
Vertragsarztstempel zu verwenden (alternativ können die entsprechen-
den Angaben an der vorgesehenen Stelle – Vorderseite des Formblattes
– aufgedruckt werden).
Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften, einschließlich medizinischen
Versorgungszentren oder Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V
(z. B. Polikliniken) verwenden einen Vertragsarztstempel, in dem zusätzlich der Name und Vorname des verordnenden Arztes enthalten sind. Alternativ sind Name, Vorname und Berufsbezeichnung des verordnenden
Arztes zusätzlich lesbar auf der Verordnung anzugeben (siehe auch 3.).
Die Unterschrift muss vom verschreibenden Arzt handschriftlich, mit
einem dokumentenechten Schreibgerät (keine rote Tinte!) erfolgen. Bei der Verordnung von Arzneimitteln ist nach Arzneimittelverschreibungs - verordnung stets die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden
Person erforderlich.
Alle anderen Angaben können sowohl handschriftlich als auch
maschinell ausgeführt werden.
Jetzt alles klar?
Schon klar, dass ein Rezept ohne Unterschrift erstmal ungültig ist. Darum geht es hier m.E. aber nicht. Es geht darum, ob das "heilbar" ist. Warum kann ein Arzt nicht im Nachhinein seine ausdrückliche Willenserklärung abgeben und sagen, dass das Dokument aus Versehen (wir sind Menschen!) nicht unterschrieben wurde und er zu 100% wollte, dass die bereits abgegebene Behandlung stattfinden sollte.
Die juristische Seite (keine Unterschrift=ungültig) ist klar, die Seite des gesunden Menschenverstandes (JEDER weiß, dass der Pat nicht ein abgestempeltes Rez erhält ohne dass der Arzt eigentlich die Therapiemaßnahme will) ist eine andere. Und genau aus diesem Grund ist es Schikane, das letzte Glied in der Reihe den Fehler ausbaden zu lassen. Ich würde auf jeden Fall darum kämpfen.
Und, oh ja, den KK ist sehr wohl klar, dass sie häufig ungerechtfertigt absetzen (es laufen ja wohl die wenigsten Reklamationen wegen einer fehlenden Unterschrift) und sie nutzen es aus, da kannst du mir erzählen was du willst. Die letzten die ein Mutter - Theresa - Syndrom haben, sind unsere Versicherungsanstalten...
Dann müsste jeder Fehler heilbar sein. Die HMR schreiben ein vollständig ausgefülltes RZ vor. Für ein fehlerhaft ausgestelltes RZ besteht kein Vergütungsanspruch, Glück wenn eine Kasse mit sich reden lässt. Ich habe z. B. 2016 keine unbezahlte Absetzung gehabt.
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Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 5.5.17 12:55:
Schon klar, dass ein Rezept ohne Unterschrift erstmal ungültig ist. Darum geht es hier m.E. aber nicht. Es geht darum, ob das "heilbar" ist. Warum kann ein Arzt nicht im Nachhinein seine ausdrückliche Willenserklärung abgeben und sagen, dass das Dokument aus Versehen (wir sind Menschen!) nicht unterschrieben wurde und er zu 100% wollte, dass die bereits abgegebene Behandlung stattfinden sollte.
Die juristische Seite (keine Unterschrift=ungültig) ist klar, die Seite des gesunden Menschenverstandes (JEDER weiß, dass der Pat nicht ein abgestempeltes Rez erhält ohne dass der Arzt eigentlich die Therapiemaßnahme will) ist eine andere. Und genau aus diesem Grund ist es Schikane, das letzte Glied in der Reihe den Fehler ausbaden zu lassen. Ich würde auf jeden Fall darum kämpfen.
Und, oh ja, den KK ist sehr wohl klar, dass sie häufig ungerechtfertigt absetzen (es laufen ja wohl die wenigsten Reklamationen wegen einer fehlenden Unterschrift) und sie nutzen es aus, da kannst du mir erzählen was du willst. Die letzten die ein Mutter - Theresa - Syndrom haben, sind unsere Versicherungsanstalten...
Dann müsste jeder Fehler heilbar sein. Die HMR schreiben ein vollständig ausgefülltes RZ vor. Für ein fehlerhaft ausgestelltes RZ besteht kein Vergütungsanspruch, Glück wenn eine Kasse mit sich reden lässt. Ich habe z. B. 2016 keine unbezahlte Absetzung gehabt.
Dann müsste jeder Fehler heilbar sein. Die HMR schreiben ein vollständig ausgefülltes RZ vor. Für ein fehlerhaft ausgestelltes RZ besteht kein Vergütungsanspruch, Glück wenn eine Kasse mit sich reden lässt. Ich habe z. B. 2016 keine unbezahlte Absetzung gehabt.
Sag´ ich doch.....
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hermi schrieb:
Tempelritter schrieb am 5.5.17 14:57:
Dann müsste jeder Fehler heilbar sein. Die HMR schreiben ein vollständig ausgefülltes RZ vor. Für ein fehlerhaft ausgestelltes RZ besteht kein Vergütungsanspruch, Glück wenn eine Kasse mit sich reden lässt. Ich habe z. B. 2016 keine unbezahlte Absetzung gehabt.
Sag´ ich doch.....
, Glück wenn eine Kasse mit sich reden lässt. .
Da bin ich vollkommen d'accord, manchmal ist es Glück oder auch Kulanz. Manchmal sind wir auch im Recht, manchmal ist es "heilbar" (was für ein Schwachsinnsbegriff). Einen VERSUCH ist es -auch bei formal eindeutiger Rechtslage - immer wert (s.o.). Das kann auch heißen, mal zu scheitern, selbst mit Anwalt (aus genannten Gründen).
Unabhängig davon bleibt es mir unbenommen, das Ganze als unfair und nicht in Ordnung zu finden, Rechtslage hin oder her. Mich k*** es regelmäßig an. Und ich hatte auch schon lange keine Absetzung mehr, bei der ich am Ende nicht mein Geld erhalten hätte. Genaugenommen 10 Jahre her.
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 5.5.17 14:57:
, Glück wenn eine Kasse mit sich reden lässt. .
Da bin ich vollkommen d'accord, manchmal ist es Glück oder auch Kulanz. Manchmal sind wir auch im Recht, manchmal ist es "heilbar" (was für ein Schwachsinnsbegriff). Einen VERSUCH ist es -auch bei formal eindeutiger Rechtslage - immer wert (s.o.). Das kann auch heißen, mal zu scheitern, selbst mit Anwalt (aus genannten Gründen).
Unabhängig davon bleibt es mir unbenommen, das Ganze als unfair und nicht in Ordnung zu finden, Rechtslage hin oder her. Mich k*** es regelmäßig an. Und ich hatte auch schon lange keine Absetzung mehr, bei der ich am Ende nicht mein Geld erhalten hätte. Genaugenommen 10 Jahre her.
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morpheus-06 schrieb:
Wenn ich im Recht bin, ist es immer heilbar, sonst muss der Anwalt nachhelfen. Ein Versuch ist es immer wert, da bin ich 100%ig bei dir.
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ali schrieb:
Auf jeden Fall ist das bei den Ersatzkassen heilbar....ohne wenn und aber.....von daher....
Bin aber durchaus mit hermi daccord, wenn es darum geht öffentlich zu sagen, dass es ein absolutes Unding ist, dass wir für formale Fehler haften müssen, auch wenn diese "nicht heilbar" sind. Es gibt keinen Grund, irgendetas "nicht heilen" zu können - diese Regelung müsste komplett vom Tisch, ganz egal wie schnell und sicher ich prüfen kann.
Hoffe, @hermi, du liest mit, denn ich sehe das wie du. Die Prüfpflicht ist reine Bürokratieschikane und ein Mittel zum Geldsparen für die KK. Dies gilt für mich mindestens so lange, wie die Verordnungshoheit beim Arzt liegt. Bin ich die erste, die jemanden sueht, dann bin ich auch verantwortlich für das, was ich der Kasse übermittle. Aber so fühle ich mich regelmäßig verarscht.
@ali: wo steht das denn geschrieben? Bei uns bei vdek nicht. Denke, mein Kollege hat seinen Prozess nicht umsonst verloren :angry: Er hat schon öfters erfolgreich geklagt, dieses Mal war nix zu machen. War zwar AOK, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt (durchaus in der Thematik drin) sich die Heilbarkeit bei anderen KK hätte entgehen lassen.
Vielleicht auch nur Glück gehabt, bisher?
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Susulo schrieb:
@morpheus, hab dir das Sternle gegeben, wegen deiner Zustimmung zum "Versuch immer".
Bin aber durchaus mit hermi daccord, wenn es darum geht öffentlich zu sagen, dass es ein absolutes Unding ist, dass wir für formale Fehler haften müssen, auch wenn diese "nicht heilbar" sind. Es gibt keinen Grund, irgendetas "nicht heilen" zu können - diese Regelung müsste komplett vom Tisch, ganz egal wie schnell und sicher ich prüfen kann.
Hoffe, @hermi, du liest mit, denn ich sehe das wie du. Die Prüfpflicht ist reine Bürokratieschikane und ein Mittel zum Geldsparen für die KK. Dies gilt für mich mindestens so lange, wie die Verordnungshoheit beim Arzt liegt. Bin ich die erste, die jemanden sueht, dann bin ich auch verantwortlich für das, was ich der Kasse übermittle. Aber so fühle ich mich regelmäßig verarscht.
@ali: wo steht das denn geschrieben? Bei uns bei vdek nicht. Denke, mein Kollege hat seinen Prozess nicht umsonst verloren :angry: Er hat schon öfters erfolgreich geklagt, dieses Mal war nix zu machen. War zwar AOK, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt (durchaus in der Thematik drin) sich die Heilbarkeit bei anderen KK hätte entgehen lassen.
Vielleicht auch nur Glück gehabt, bisher?
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ali schrieb:
Bei den Physios gibts für LKK und Vdek die " Checkliste" als Teil/ Ergänzung des RV darin wird "fehlende Arztunterschrift" als heilbar definiert
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Susulo schrieb:
Ich habs gefunden, gilt auch für uns Logos bei vdek - schwarz auf weiß! Vielen Dank, ali.
Hoffe, @hermi, du liest mit, denn ich sehe das wie du. Die Prüfpflicht ist reine Bürokratieschikane und ein Mittel zum Geldsparen für die KK.
Es ist eine Schikane, weil die Krankenkassen das zwar laut Gesetzgebung und Richterspruch dürfen,
aber nicht müssen !
Sie könnten als aufgeblähter und teurer Verwaltungsapparat nämlich die von den Arztpraxen
verursachten Unregelmäßigkeiten selbst regulieren. Und die Fehler direkt beim Verursacher an- und abmahnen,
wenn es denn so wichtig ist, ob eine Verordnung z.B. a.d.R. ist.
Ist aber gar nicht wichtig. Denn der Arzt hat ja mit dem Ausstellen des Rezeptes schon erklärt:
Dieser Patient soll und muss behandelt werden.
Man stelle sich vor: Krankenkasse xy will seine Räumlichkeiten umbauen, beauftragt eine
Ingenieur-Büro mit der Planung der Arbeiten, selbiges Büro vergibt die planmäßigen Aufträge
an Handwerksbetriebe, diese machen die Ausführung sachgerecht, bekommen aber kein
Geld vom Auftraggeber xy, weil das Planungsbüro einen Stempel bei den Plänen vergessen hat.
Eine gute Möglichkeit, billig an Leistungen zu kommen. Oder ?
P.S. Was würden die Handwerksbetriebe machen ? Würden die auch sagen: Hui, die Gesetze sind
nun mal so, muss man halt genau aufpassen, ob alles so stimmt......Wer sowas nicht genügend
kontrolliert hat eben Pech gehabt, wir kontrollieren genau und hatten 2016 keine Probleme ?
Nee, würden die nicht.
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hermi schrieb:
Susulo schrieb am 6.5.17 08:31:
Hoffe, @hermi, du liest mit, denn ich sehe das wie du. Die Prüfpflicht ist reine Bürokratieschikane und ein Mittel zum Geldsparen für die KK.
Es ist eine Schikane, weil die Krankenkassen das zwar laut Gesetzgebung und Richterspruch dürfen,
aber nicht müssen !
Sie könnten als aufgeblähter und teurer Verwaltungsapparat nämlich die von den Arztpraxen
verursachten Unregelmäßigkeiten selbst regulieren. Und die Fehler direkt beim Verursacher an- und abmahnen,
wenn es denn so wichtig ist, ob eine Verordnung z.B. a.d.R. ist.
Ist aber gar nicht wichtig. Denn der Arzt hat ja mit dem Ausstellen des Rezeptes schon erklärt:
Dieser Patient soll und muss behandelt werden.
Man stelle sich vor: Krankenkasse xy will seine Räumlichkeiten umbauen, beauftragt eine
Ingenieur-Büro mit der Planung der Arbeiten, selbiges Büro vergibt die planmäßigen Aufträge
an Handwerksbetriebe, diese machen die Ausführung sachgerecht, bekommen aber kein
Geld vom Auftraggeber xy, weil das Planungsbüro einen Stempel bei den Plänen vergessen hat.
Eine gute Möglichkeit, billig an Leistungen zu kommen. Oder ?
P.S. Was würden die Handwerksbetriebe machen ? Würden die auch sagen: Hui, die Gesetze sind
nun mal so, muss man halt genau aufpassen, ob alles so stimmt......Wer sowas nicht genügend
kontrolliert hat eben Pech gehabt, wir kontrollieren genau und hatten 2016 keine Probleme ?
Nee, würden die nicht.
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Wird nicht funktionieren, da die Tage schon bei der Kasse bekannt sind. Also in Zukunft immer am Anfang auf Richtigkeit prüfen. Verbuche es als Lehrgeld. Uns ist es passiert mit einem 20 ZNS Rezept mit Hausbesuch, das tut wirklich weh und der Herr bei den 3 grünen Buchstaben lies nicht mit sich reden, "nachträgliche Änderungen gehen nicht. Passen sie eben besser auf".
Ich fand es dennoch super, dass er den Weg wählte. Wie ich oben schon schrieb: Hinnehmen ist das Schlimmste. Ich muss mich unsinnigen Gesetzen zwar beugen, aber ich darf sie an den Pranger stellen.
Wie sooft, gilt nicht gleiches Recht für alle. Es gibt auch andere Fälle, wie den hier: Keine Nullretax bei fehlender Unterschrift | APOTHEKE ADHOC
Besonders nett die Begründung: Doch in diesem Fall bestehe kein Zweifel daran, dass die Verordnung alleine aus Eile und Versehen des Arztes nicht unterschrieben worden sei.
aber Apotheker stehen in der Anerkennung natürlich viel weiter oben als HME. HME fälschen vermutlich VOen und die Stempel .... während bei Apothekern die Ärzte sowas nur "aus Versehen" vergessen.
Ich denke ja immer, der "Schaden für die Volksgesundheit" wäre bei einem unrechtmäßig abgegebenen, verschreibungspflichtigen Medikament weit höher als bei einer nicht unterschriebenen Therapie, nun denn.
Quod licet jovi non licet bovi ....
Gebe dir also noch ein zweites Mal Recht, Templer: sowohl gegenüber den KK als auch vor Gericht brauchst du einfach Glück und die richtigen Leute.
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Problem beschreiben
Susulo schrieb:
...und nochmal ich. Hab in meiner Erinnerung gekramt. Ein Kollege von mir hat genau aus diesem Grund vor einiger Zeit geklagt und die Klage wurde abgewiesen :angry: Auch der Widerspruch wurde damals nicht anerkannt.
Ich fand es dennoch super, dass er den Weg wählte. Wie ich oben schon schrieb: Hinnehmen ist das Schlimmste. Ich muss mich unsinnigen Gesetzen zwar beugen, aber ich darf sie an den Pranger stellen.
Wie sooft, gilt nicht gleiches Recht für alle. Es gibt auch andere Fälle, wie den hier: Keine Nullretax bei fehlender Unterschrift | APOTHEKE ADHOC
Besonders nett die Begründung: Doch in diesem Fall bestehe kein Zweifel daran, dass die Verordnung alleine aus Eile und Versehen des Arztes nicht unterschrieben worden sei.
aber Apotheker stehen in der Anerkennung natürlich viel weiter oben als HME. HME fälschen vermutlich VOen und die Stempel .... während bei Apothekern die Ärzte sowas nur "aus Versehen" vergessen.
Ich denke ja immer, der "Schaden für die Volksgesundheit" wäre bei einem unrechtmäßig abgegebenen, verschreibungspflichtigen Medikament weit höher als bei einer nicht unterschriebenen Therapie, nun denn.
Quod licet jovi non licet bovi ....
Gebe dir also noch ein zweites Mal Recht, Templer: sowohl gegenüber den KK als auch vor Gericht brauchst du einfach Glück und die richtigen Leute.
Tempelritter natürlich nicht,
jetzt hat er es wenigstens schwarz auf weiß...
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erstens geht's net um s "recht haben" hier sondern um Infoaustausch.
Die beschriebene "Heilungsmöglichkeit" gilt nur für LKK/ Ersatzkassen. Bei allen anderen ist die fehlende Unterschrift erstmal ein richtig ernstes Abrechnungsproblem.
Also ham alle recht :hushed:
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ali schrieb:
Sorry us,
erstens geht's net um s "recht haben" hier sondern um Infoaustausch.
Die beschriebene "Heilungsmöglichkeit" gilt nur für LKK/ Ersatzkassen. Bei allen anderen ist die fehlende Unterschrift erstmal ein richtig ernstes Abrechnungsproblem.
Also ham alle recht :hushed:
Ali hat recht, Susulo hat recht,
Tempelritter natürlich nicht,
jetzt hat er es wenigstens schwarz auf weiß...
Keiner konnte hier einen Nachweis liefern, dass eine Heilmittelverordnung ohne Unterschrift gültig ist.
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Tempelritter schrieb:
us11 schrieb am 8.5.17 10:47:
Ali hat recht, Susulo hat recht,
Tempelritter natürlich nicht,
jetzt hat er es wenigstens schwarz auf weiß...
Keiner konnte hier einen Nachweis liefern, dass eine Heilmittelverordnung ohne Unterschrift gültig ist.
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Ingo Friedrich schrieb:
@ali: RVO Bayern setzt bei dieser Problematik vorläufig ab (Checkliste Rahmenvertrag). Das Ganze ist bei uns heilbar und auch schon praktiziert.
Ali hat recht, Susulo hat recht,
Tempelritter natürlich nicht,
jetzt hat er es wenigstens schwarz auf weiß...
Keiner konnte hier einen Nachweis liefern, dass eine Heilmittelverordnung ohne Unterschrift gültig ist.
Was auch nicht gehen wird, siehe meine Links die rechtlich fundiert sind.
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 8.5.17 11:29:
us11 schrieb am 8.5.17 10:47:
Ali hat recht, Susulo hat recht,
Tempelritter natürlich nicht,
jetzt hat er es wenigstens schwarz auf weiß...
Keiner konnte hier einen Nachweis liefern, dass eine Heilmittelverordnung ohne Unterschrift gültig ist.
Was auch nicht gehen wird, siehe meine Links die rechtlich fundiert sind.
Also, nochmal für alle zusammengefasst:
1. Eine VO ohne Unterschrift ist ungültig, immer und überall.
2. Eine solche VO wird (im Normalfall) von Kassen aus dem Bereich VdeK zurückgeschickt, um es korrigieren zu lassen. "Heilen" , wie das so schön heißt (finde es immer noch toll, dass wir Papiere heilen müssen. Menschen meist weniger...)
3. Eine solche VO wird von Primärkassen, je nach Bundesland, aber einbehalten, abgesetzt und eine Chance auf "Heilung" ist dahin . (es genügt in diesem Fall, wenn der Patient kostenfrei geheilt wurde, obwohl ja unheilbar...)
Im Fall 2 kannst du dich auf den RV berufen und musst dein Geld bei Korrektur rückwirkend bekommen.
Im Fall 3 kannst du versuchen, über einen RA etwas zu erreichen. Mein Kollege (s.o.) hatte damit keinen Erfolg. Ich würde es aber wieder und wieder und wieder tun. Es ist für mich unfassbar, dass wir solcher Willkür ausgeliefert sind und dass bei den einen Kassen ein und die selbe Rechtslage anders ausgelegt wird wie bei den andern.
In diesem Punkt : ALLE SIND HIER VIEL ZU LEISE !!!
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Susulo schrieb:
Mon Dieu, so schwierig ist es nun auch nicht, und wahrlich, hat es nichts mit Rechthaben zu tun. Nur mit sich zurechtfinden im Dschungel der Möglichkeiten und Willkürlichkeiten.
Also, nochmal für alle zusammengefasst:
1. Eine VO ohne Unterschrift ist ungültig, immer und überall.
2. Eine solche VO wird (im Normalfall) von Kassen aus dem Bereich VdeK zurückgeschickt, um es korrigieren zu lassen. "Heilen" , wie das so schön heißt (finde es immer noch toll, dass wir Papiere heilen müssen. Menschen meist weniger...)
3. Eine solche VO wird von Primärkassen, je nach Bundesland, aber einbehalten, abgesetzt und eine Chance auf "Heilung" ist dahin . (es genügt in diesem Fall, wenn der Patient kostenfrei geheilt wurde, obwohl ja unheilbar...)
Im Fall 2 kannst du dich auf den RV berufen und musst dein Geld bei Korrektur rückwirkend bekommen.
Im Fall 3 kannst du versuchen, über einen RA etwas zu erreichen. Mein Kollege (s.o.) hatte damit keinen Erfolg. Ich würde es aber wieder und wieder und wieder tun. Es ist für mich unfassbar, dass wir solcher Willkür ausgeliefert sind und dass bei den einen Kassen ein und die selbe Rechtslage anders ausgelegt wird wie bei den andern.
In diesem Punkt : ALLE SIND HIER VIEL ZU LEISE !!!
Es ist für mich unfassbar, dass wir solcher Willkür ausgeliefert sind und dass bei den einen Kassen ein und die selbe Rechtslage anders ausgelegt wird wie bei den andern.
Und ich setze halt vorher an: Es ist für mich unfassbar, dass wir einer Rechtslage ausgeliefert sind,
die es ermöglicht, uns für Fehler anderer in Regress zu nehmen, also finanziell zu bestrafen !
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hermi schrieb:
Susulo schrieb am 8.5.17 14:12:
Es ist für mich unfassbar, dass wir solcher Willkür ausgeliefert sind und dass bei den einen Kassen ein und die selbe Rechtslage anders ausgelegt wird wie bei den andern.
Und ich setze halt vorher an: Es ist für mich unfassbar, dass wir einer Rechtslage ausgeliefert sind,
die es ermöglicht, uns für Fehler anderer in Regress zu nehmen, also finanziell zu bestrafen !
Ein Lesegenuss :blush:
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limone schrieb:
Susulo: Schon für die sprachlichen Kunststückchen in deinem Posting: :thumbsdown: :clap:
Ein Lesegenuss :blush:
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us11 schrieb:
Ali hat recht, Susulo hat recht,
Tempelritter natürlich nicht,
jetzt hat er es wenigstens schwarz auf weiß...
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