Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
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denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
darf die Arztpraxis bei Änderungen auf der VO Tipp Ex verwenden?
Danke vorab!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Forum,
darf die Arztpraxis bei Änderungen auf der VO Tipp Ex verwenden?
Danke vorab!
Da eine Verordnung ein offizielles Dokument ist, ist das analog auf sämtliche Änderungen anzuwenden. Wir akzeptieren keine VOn mit Tippex.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön...
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ali schrieb:
schon aus pädagogischen Gründen zurück zum Doc 🤪
Wir werden heute nochmal vorsprechen ;-)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ali laut Kollegin saß "ein Reh" hinter dem Tresen...große Augen, nichts dahinter, im Halbschlaf... "machen wir immer so" ...
Wir werden heute nochmal vorsprechen ;-)
Nimm Dir den letzten Satz von Lars van Ravenzwaaij zu Herzen und nimm nie wieder eine solche Verordnung an, egal ob Vorder- oder Rückseite mit TippEx "behandelt" wurde. Der Ärger, falls nicht vergütet wird, wird an Dir kleben bleiben.
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Ligamentum schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Nimm Dir den letzten Satz von Lars van Ravenzwaaij zu Herzen und nimm nie wieder eine solche Verordnung an, egal ob Vorder- oder Rückseite mit TippEx "behandelt" wurde. Der Ärger, falls nicht vergütet wird, wird an Dir kleben bleiben.
Heute alles geklärt.
Ich danke für eure Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Ligamentum Leider war ich nicht selbst vor Ort. Wie ich schrieb: Eine Kollegin... war besser für 's Reh... ;-)
Heute alles geklärt.
Ich danke für eure Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Eindeutig JEIN. Der Einsatz von Korrekturmittel ist nur ausdrücklich untersagt bei der Bestätigung der Leistung. Ansonsten findest du noch die Aussage, dass der ursprünglichen Eintrag auf der Vorderseite erkennbar bleiben muss, wenn der LE was ändert.
Da eine Verordnung ein offizielles Dokument ist, ist das analog auf sämtliche Änderungen anzuwenden. Wir akzeptieren keine VOn mit Tippex.
Ich weiß bald nicht mehr, wie wir mit der Arztpraxis vorgehen sollen.....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Ganz simpel, solche Rezepte grundsätzlich nicht annehmen. Bei solche Praxen hilft es nur, wenn die Patienten sich beim Doc beschweren.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij "sorry, die Verwendung von TippEx und so ist in den Vorgaben der Krankenkassen ausdrücklich ausgeschlossen; sämtliche Änderungen müssen so vorgenommen werden, dass die AOK später erkennen kann was geändert wurde. Einzige Möglichkeit die bleibt wenn Ihr Arzt auf TippEx besteht ist, dass sie ins Kostenerstattungsverfahren wechseln und voraussichtlich auf den Kosten sitzenbleiben weil die VO nicht den Vorgaben entsprechend ausgestellt ist."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Genau so. nerd_face
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij werden wir in Zukunft so machen. Die ständige Angst, das die Rezepte irgendwann abgesetzt werden, wird zunehmend größer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Angst ist ein schlechter Ratgeber. Wenn du den BRV nebst Anlagen gewissenhaft befolgst, ist Angst völlig unnötig. Ist ja kein Hexenwerk.
Bis jetzt hatte ich noch keine Absetzung wegen dem Tipp Ex. Das kann aber noch kommen.
Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, werden wir kein Rezept mit Tipp Ex in Zukunft akzeptieren.
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von Anne schrieb:
Ich kenne den BRV recht gut, nur die Arztpraxis ist resistent gegen unsere Mitteilung. Auch die Patienten kommen nicht weiter. Der Arzt bestimmt....
Bis jetzt hatte ich noch keine Absetzung wegen dem Tipp Ex. Das kann aber noch kommen.
Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, werden wir kein Rezept mit Tipp Ex in Zukunft akzeptieren.
Mut zum Risiko. face_with_rolling_eyesjoy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne
Bis jetzt hatte ich noch keine Absetzung wegen dem Tipp Ex
Mut zum Risiko. face_with_rolling_eyesjoy
Ich will es einfach nicht mehr riskieren. Deshalb werden ab heute keine Tipp Ex Rezept mehr angenommen.
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von Anne schrieb:
Nein Lars....
Ich will es einfach nicht mehr riskieren. Deshalb werden ab heute keine Tipp Ex Rezept mehr angenommen.
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Papa Alpaka schrieb:
@von Anne lern die Verjährungsfrist für Beanstandungen durch den Kostenträger auswendig - Beanstandungen werden kommen und es ist sehr beruhigend, "sorry, verjährt" antworten zu können ;)
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von Anne schrieb:
Wir haben auch Probleme mit einer Arztpraxis, die bei Änderungen Tipp Ex verwenden. Wenn Patienten das Rezept zur Änderung bringen, heißt es oft, das geht so. Anrufe in der Praxis bringen nichts.
Ich weiß bald nicht mehr, wie wir mit der Arztpraxis vorgehen sollen.....
die einzige ( mir bekannte) Stelle im Rahmenvertrag in der das Wort "Korrekturmittel" vorkommt, ist in der Anlage 3a auf Seite 20.
Dort bezieht es sich nur auf die Bestätigung der abgegebenen Leistung.
Daraus schließe ich, das der Arzt auf der VO soviel mit TippEx rumschmieren darf wie er möchte, es sei denn ein Vertrag, den nur den Arzt betrifft sagt etwas anderes.
Da es in der Anlage 3b nicht erwähnt wird, könnte man sogar auf einer Zahnarztverordnung Korrekturmittel als Leistungserbringer verwenden.
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Ich würde deine Rechtsauffassung nicht folgen wollen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Reinke Eine VO ist ein rechtliches Document! Auf Dokumente sind Korrekturmittel de jure grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Absetzung wird zwangsläufig zu Recht erfolgen (haben wir in der Vergangenheit bereits gehabt).
Ich würde deine Rechtsauffassung nicht folgen wollen.
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Reinke schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hallo, hast Du da eine Quelle? Ich habe im BGB nichts dazu gefunden.
In der Vergangenheit erfolgte Absetzungen haben wir im Rechtsstreit mit der TK, Knappschaft und eine BKK vor dem hiesigen SG verloren.
Du kannst er gerne riskieren, dennoch rate ich keinem dazu es zu versuchen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Reinke Nur mal so als Beispiel: Link oder Die Tipp-Ex-Retax ist zurück, Bedauern bei der AOK | APOTHEKE ADHOC
In der Vergangenheit erfolgte Absetzungen haben wir im Rechtsstreit mit der TK, Knappschaft und eine BKK vor dem hiesigen SG verloren.
Du kannst er gerne riskieren, dennoch rate ich keinem dazu es zu versuchen.
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Reinke schrieb:
Hallo,
die einzige ( mir bekannte) Stelle im Rahmenvertrag in der das Wort "Korrekturmittel" vorkommt, ist in der Anlage 3a auf Seite 20.
Dort bezieht es sich nur auf die Bestätigung der abgegebenen Leistung.
Daraus schließe ich, das der Arzt auf der VO soviel mit TippEx rumschmieren darf wie er möchte, es sei denn ein Vertrag, den nur den Arzt betrifft sagt etwas anderes.
Da es in der Anlage 3b nicht erwähnt wird, könnte man sogar auf einer Zahnarztverordnung Korrekturmittel als Leistungserbringer verwenden.
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