Für unsere etablierte und
vielseitige Physiotherapiepraxis in
der Brühler Innenstadt suchen wir
zur Unterstützung eine freundliche
und zuverlässige PhysiotherapeutIn
(w,m,d) in Festanstellung. Eine
Zertifizierung in Manuelle Therapie
und KG-ZNS, sowie eine Zulassung
als sektorale/r HeilpraktikerIn
wären optimal. Über ein Interesse
an Orthopädischer Manueller
Physiotherapie (OMPT) würden wir
uns auch sehr freuen. Für
PhysiotherapeutInnen mit der
Zulassung als HeilpraktikerIn und
mit abge...
vielseitige Physiotherapiepraxis in
der Brühler Innenstadt suchen wir
zur Unterstützung eine freundliche
und zuverlässige PhysiotherapeutIn
(w,m,d) in Festanstellung. Eine
Zertifizierung in Manuelle Therapie
und KG-ZNS, sowie eine Zulassung
als sektorale/r HeilpraktikerIn
wären optimal. Über ein Interesse
an Orthopädischer Manueller
Physiotherapie (OMPT) würden wir
uns auch sehr freuen. Für
PhysiotherapeutInnen mit der
Zulassung als HeilpraktikerIn und
mit abge...
Wer darf diese Berichte unterschreiben, nur der Praxisinhaber oder auch der Therapeut, der den Patienten behandelt hat? Unser Chef sagt, dass nur er diese Berichte unterschreiben darf, das wird in seiner Urlaubszeit dann ein Problem.
Wie sieht dies rechtlich aus?
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claudia820 schrieb:
Wir schreiben unsere Berichte über Theorg und schicken sie zum Arzt.
Wer darf diese Berichte unterschreiben, nur der Praxisinhaber oder auch der Therapeut, der den Patienten behandelt hat? Unser Chef sagt, dass nur er diese Berichte unterschreiben darf, das wird in seiner Urlaubszeit dann ein Problem.
Wie sieht dies rechtlich aus?
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Ich möchte wirklich eine Rechtsauskunft, ob nur der Arbeitgeber diese unterschreiben darf.
Unser Arbeitgeber sagt, dass der Verband ihm das mal so gesagt hat.
Berichte kommen bei uns häufig vor.
Eine konkrete Antwort wäre toll.
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claudia820 schrieb:
Wenn der Arzt auf dem Rezept Therapiebericht ja ankreuzt, dann bekommt er einen Bericht. Wird bei der Kasse mit 70cent bezahlt.
Ich möchte wirklich eine Rechtsauskunft, ob nur der Arbeitgeber diese unterschreiben darf.
Unser Arbeitgeber sagt, dass der Verband ihm das mal so gesagt hat.
Berichte kommen bei uns häufig vor.
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therapeutin schrieb:
ihr schickt die zum Arzt :innocent: sollte es wirklich mal sein,dass ein Arzt ein Bericht haben möchte(was zu 99% nicht vorkommt) dann gebn wir den den Pat. mit...Ein Bericht ist nur eine Mitteilung und sollte vom Behandler unterschrieben sein,kann auch der Hausmeister sein,denn der Arzt erfährt nicht wer behandelt
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weiß56 schrieb:
Wir schreiben Berichte über die Praxissoftware und faxen sie dann gleich, ohne Unterschrift nur mit Praxisadresse.
Wenn der PI ihn kontrolllesen will, ist das selbstverständlich sein gutes Recht, aber verantwortlich zeichnet der Unterzeichnende, der die über die Therapie einzig und allein berichten kann.
Glaube nicht dass es dafür einen Paragraphen braucht, vielleicht den der Schweigepflicht, dass niemand außer dem Therapeuten von den Beschwerden des Pat. Einsicht haben kann.
LG
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limone schrieb:
Schreiben tut ihn der Therapeut, das ist ja mal klar, nur er kennt den Verlauf und Endstand der Therapie.
Wenn der PI ihn kontrolllesen will, ist das selbstverständlich sein gutes Recht, aber verantwortlich zeichnet der Unterzeichnende, der die über die Therapie einzig und allein berichten kann.
Glaube nicht dass es dafür einen Paragraphen braucht, vielleicht den der Schweigepflicht, dass niemand außer dem Therapeuten von den Beschwerden des Pat. Einsicht haben kann.
LG
Mir erschließt sich auch nicht, warum sich ein Angestellter soweit aus dem Fenster lehnt und plötzlich irgendwas unterschreiben will, dessen Konsequenzen er nicht abschätzen kann. Natürlich kann ein Zugelassener auch diese Aufgabe delegieren.
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Xela schrieb:
Juristisch gesehen, hat einzig der Zugelassene selbst Handlungs- Vertretungsvollmacht, soweit es GKV und BG Patienten betrifft. Er allein ist Vertragspartner.
Mir erschließt sich auch nicht, warum sich ein Angestellter soweit aus dem Fenster lehnt und plötzlich irgendwas unterschreiben will, dessen Konsequenzen er nicht abschätzen kann. Natürlich kann ein Zugelassener auch diese Aufgabe delegieren.
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ali schrieb:
Ist auch ein Zeichen, dass der PI die Praxis in eigener freiberuflicher Verantwortung führt....
Den Bericht unterschreibt der TH welcher ihn geschrieben hat, ggf. die Rezikraft i. A. wenn sie ihn geschrieben hat. Eine verbindliche Regelung ist mir nicht bekannt. Euer Chef will das ggf. alles kontrollieren, seine Anweisung ist verbindlich.
...."Euer Chef will das ggf. alles kontrollieren, seine Anweisung ist verbindlich. "
Kleine Änderung, damit steuerrechtlich nichts dazwischen kommt: ....Euer Chef MUSS das alles kontrollieren (und abzeichnen), seine Anweisung ist verbindlich.
...ähnlich wie in einem Arztbrief, wo zwar der "Assi" oder Oberarzt schreibt, jedoch immer die Unterschrift noch vom Chefarzt drauf ist
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 30.6.17 17:27:
Den Bericht unterschreibt der TH welcher ihn geschrieben hat, ggf. die Rezikraft i. A. wenn sie ihn geschrieben hat. Eine verbindliche Regelung ist mir nicht bekannt. Euer Chef will das ggf. alles kontrollieren, seine Anweisung ist verbindlich.
...."Euer Chef will das ggf. alles kontrollieren, seine Anweisung ist verbindlich. "
Kleine Änderung, damit steuerrechtlich nichts dazwischen kommt: ....Euer Chef MUSS das alles kontrollieren (und abzeichnen), seine Anweisung ist verbindlich.
...ähnlich wie in einem Arztbrief, wo zwar der "Assi" oder Oberarzt schreibt, jedoch immer die Unterschrift noch vom Chefarzt drauf ist
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ali schrieb:
Das ist es, was ich sagen wollte...
Richtig?
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claudia820 schrieb:
Also Unterschrift des Therapeuten und Chef kontrolliert.
Richtig?
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ali schrieb:
Mit der Unterschrift des CHEFS ist dokumentiert dass er mindestens kontrolliert hat, wenn nicht selbst gemacht oder supervidiert....
Für xela, erhol dich am Wochenende mal und trau deinen Mitarbeitern was zu, auch die können denken.
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claudia820 schrieb:
Danke für alle Antworten. :clap:
Für xela, erhol dich am Wochenende mal und trau deinen Mitarbeitern was zu, auch die können denken.
Juristisch gesehen, hat einzig der Zugelassene selbst Handlungs- Vertretungsvollmacht, soweit es GKV und BG Patienten betrifft. Er allein ist Vertragspartner.
Da bin ich anderer Meinung: Der Therapiebericht geht an den Arzt und nicht an die GKV, von daher betrifft sie nicht das Vertragsverhältnis PI - GKV, sondern das Binnenverhältnis ausführender Therapeut und behandelter Patient/dessen Arzt.
Außerdem könnte es sein dass der PI fachfremd und gar kein PT ist, er kann einen ganz anderen Beruf haben.
Soll er also trotzdem für die Inhalte des Therapieberichts verantwortlich zeichnen?? Wenn dann schon der fachliche Leiter, der die Aufsicht über die ausführenden PTs haben könnte.
Mit dem Vertragsverhältnis zur PI-GKV hat die Unterschrift auf dem Therapiebericht meines Erachtens nichts, null, zu tun.
Es ist eine Information an den Arzt, die der Therapeut rausschreibt.
LG
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limone schrieb:
Xela schrieb am 1.7.17 09:32:
Juristisch gesehen, hat einzig der Zugelassene selbst Handlungs- Vertretungsvollmacht, soweit es GKV und BG Patienten betrifft. Er allein ist Vertragspartner.
Da bin ich anderer Meinung: Der Therapiebericht geht an den Arzt und nicht an die GKV, von daher betrifft sie nicht das Vertragsverhältnis PI - GKV, sondern das Binnenverhältnis ausführender Therapeut und behandelter Patient/dessen Arzt.
Außerdem könnte es sein dass der PI fachfremd und gar kein PT ist, er kann einen ganz anderen Beruf haben.
Soll er also trotzdem für die Inhalte des Therapieberichts verantwortlich zeichnen?? Wenn dann schon der fachliche Leiter, der die Aufsicht über die ausführenden PTs haben könnte.
Mit dem Vertragsverhältnis zur PI-GKV hat die Unterschrift auf dem Therapiebericht meines Erachtens nichts, null, zu tun.
Es ist eine Information an den Arzt, die der Therapeut rausschreibt.
LG
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kvet schrieb:
Das Schreiben von Arztberichten ist total sinnlos, und sollte abgeschafft werden, damit der Therapeut mehr Zeit für die Behandlung hat.
Ich schreibe schon seit Jahren keine MAA mehr, es sei denn der Arzt besteht darauf und schreibt sonst keine neue Verordnung. Und dann nur kurzes Scheiben per Fax und ohne Unterschrift. Eigentlich will er nur Papier in der Hand haben, gelesen wird das nicht. Ich habe noch nie eine Rückmeldung auf eine MAA bekommen. Ach nein, ein Chirurg hat sich mal gemeldet und mir gesagt ich sollle ihn mit dem Altpapier in Ruhe lassen.
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Udo schrieb:
Richtig. ...oder anständig vergütet.
Ich schreibe schon seit Jahren keine MAA mehr, es sei denn der Arzt besteht darauf und schreibt sonst keine neue Verordnung. Und dann nur kurzes Scheiben per Fax und ohne Unterschrift. Eigentlich will er nur Papier in der Hand haben, gelesen wird das nicht. Ich habe noch nie eine Rückmeldung auf eine MAA bekommen. Ach nein, ein Chirurg hat sich mal gemeldet und mir gesagt ich sollle ihn mit dem Altpapier in Ruhe lassen.
Richtig. ...oder anständig vergütet.
Ich schreibe schon seit Jahren keine MAA mehr, es sei denn der Arzt besteht darauf und schreibt sonst keine neue Verordnung. Und dann nur kurzes Scheiben per Fax und ohne Unterschrift. Eigentlich will er nur Papier in der Hand haben, gelesen wird das nicht. Ich habe noch nie eine Rückmeldung auf eine MAA bekommen. Ach nein, ein Chirurg hat sich mal gemeldet und mir gesagt ich sollle ihn mit dem Altpapier in Ruhe lassen.
Hier scheint es sehr unterschiedliche Auffassungen zu geben...
Wir schreiben immer dann einen Bericht -auch wenn er nicht angekreutz ist- wenn wir (Bewegungsspezialisten) der Meinung sind, dass ein Arzt etwas wissen sollte oder MUSS.
Es gibt selbstverständlich Ärzte, die das nicht lesen, was aber nicht unser Problem ist und wir unser Tun darauf nicht reduzieren.
Fakt ist, seit dem wir dies so praktizieren (mehr als 20 Jahre), hat sich unser Arzt-Therapeuten-Verhältnis zu den interdisziplinär denkenden Ärzten so gut verändert, dass wir mittlerweile Patienten aus einem Umkreis von mehr als 40 KM regelmäßig unser nennen können.
Anders denkende Ärzte interessieren uns nicht, denn wir haben ein Leitbild, welches wir für uns und die Patienten erstellt haben. Ein Punkt dieses Leitbildes ist auch die Berufsethik.
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stefan 302 schrieb:
Udo schrieb am 2.7.17 10:21:
Richtig. ...oder anständig vergütet.
Ich schreibe schon seit Jahren keine MAA mehr, es sei denn der Arzt besteht darauf und schreibt sonst keine neue Verordnung. Und dann nur kurzes Scheiben per Fax und ohne Unterschrift. Eigentlich will er nur Papier in der Hand haben, gelesen wird das nicht. Ich habe noch nie eine Rückmeldung auf eine MAA bekommen. Ach nein, ein Chirurg hat sich mal gemeldet und mir gesagt ich sollle ihn mit dem Altpapier in Ruhe lassen.
Hier scheint es sehr unterschiedliche Auffassungen zu geben...
Wir schreiben immer dann einen Bericht -auch wenn er nicht angekreutz ist- wenn wir (Bewegungsspezialisten) der Meinung sind, dass ein Arzt etwas wissen sollte oder MUSS.
Es gibt selbstverständlich Ärzte, die das nicht lesen, was aber nicht unser Problem ist und wir unser Tun darauf nicht reduzieren.
Fakt ist, seit dem wir dies so praktizieren (mehr als 20 Jahre), hat sich unser Arzt-Therapeuten-Verhältnis zu den interdisziplinär denkenden Ärzten so gut verändert, dass wir mittlerweile Patienten aus einem Umkreis von mehr als 40 KM regelmäßig unser nennen können.
Anders denkende Ärzte interessieren uns nicht, denn wir haben ein Leitbild, welches wir für uns und die Patienten erstellt haben. Ein Punkt dieses Leitbildes ist auch die Berufsethik.
Machen wir nicht so.
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mia73 schrieb:
Ich wüsste nicht, mit welcher Begründung der Praxisinhaber jeden Bericht unterschreiben muss?
Machen wir nicht so.
....."Erstellung
Während Arztbriefe früher einer Sekretärin direkt oder per Diktiergerät diktiert wurden, kommen heute auch die Erstellung mit einer Spracherkennungssoftware oder die Übernahme der Daten aus dem Krankenhausinformationssystem oder der elektronischen Patientenakte zum Einsatz. Die Erstellung kann aber auch über Textgeneratoren im Web erfolgen.[12] Die Erstellung der Briefe setzt voraus, dass alle Befunde von eingeleiteten Untersuchungen bereits vorliegen. Dies kann im Falle von feingeweblichen und mikrobiologischen Untersuchungen zuweilen einen längeren Zeitraum einnehmen, als heute die Krankenhausbehandlung dauert. Da jeder Arztbrief im Krankenhaus von allen Unterzeichnern (Chefarzt, zuständiger Oberarzt und betreuender Stationsarzt) im Sinne eines Mehr-Augen-Prinzips gelesen und ggf. korrigiert wird, kommt es oft zu Verzögerungen in der Übermittlung der Entlassungsberichte. Diese liegen oft erst Wochen nach Abschluss einer Krankenhausbehandlung in ihrer endgültigen Form beim weiterbehandelnden Arzt vor.[13]"
Angewandt an die Physiotherapie ist die Erklärung noch ezwas kompliziert, da kannst du einen Juristen befragen.
Jedenfalls was den §267 StGB betrifft.
Für das Steuergesetz der Freiberuflichkeit
Link
§ 18 EStG - Einzelnorm
...ist es notwendig, um den Stempel der Freiberuflichkeit nicht zu verlieren, indem der PI mindestens den Befundbericht gelesen hat (und ihn möglichst gegengezeichnet hat) und ihn selbst (oder mit-)unterschrieben hat.
Das selbe gilt mit den Historien etc.pp der Praxismitarbeitern, auch hier muss der PI "seinen Stempel" wiederspiegeln.
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stefan 302 schrieb:
Arztbrief – Wikipedia
....."Erstellung
Während Arztbriefe früher einer Sekretärin direkt oder per Diktiergerät diktiert wurden, kommen heute auch die Erstellung mit einer Spracherkennungssoftware oder die Übernahme der Daten aus dem Krankenhausinformationssystem oder der elektronischen Patientenakte zum Einsatz. Die Erstellung kann aber auch über Textgeneratoren im Web erfolgen.[12] Die Erstellung der Briefe setzt voraus, dass alle Befunde von eingeleiteten Untersuchungen bereits vorliegen. Dies kann im Falle von feingeweblichen und mikrobiologischen Untersuchungen zuweilen einen längeren Zeitraum einnehmen, als heute die Krankenhausbehandlung dauert. Da jeder Arztbrief im Krankenhaus von allen Unterzeichnern (Chefarzt, zuständiger Oberarzt und betreuender Stationsarzt) im Sinne eines Mehr-Augen-Prinzips gelesen und ggf. korrigiert wird, kommt es oft zu Verzögerungen in der Übermittlung der Entlassungsberichte. Diese liegen oft erst Wochen nach Abschluss einer Krankenhausbehandlung in ihrer endgültigen Form beim weiterbehandelnden Arzt vor.[13]"
Angewandt an die Physiotherapie ist die Erklärung noch ezwas kompliziert, da kannst du einen Juristen befragen.
Jedenfalls was den §267 StGB betrifft.
Für das Steuergesetz der Freiberuflichkeit
Link
§ 18 EStG - Einzelnorm
...ist es notwendig, um den Stempel der Freiberuflichkeit nicht zu verlieren, indem der PI mindestens den Befundbericht gelesen hat (und ihn möglichst gegengezeichnet hat) und ihn selbst (oder mit-)unterschrieben hat.
Das selbe gilt mit den Historien etc.pp der Praxismitarbeitern, auch hier muss der PI "seinen Stempel" wiederspiegeln.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Wir sind mit mir drei Therapeuten. Bei uns läufts es so: Beim letzten Mal diktiert jeder Mitarbeiter kurz den Bericht ins Diktiergerät. Ich schreibe dann halbwegs zeitnah die Kurzberichte und faxe diese weg. Das traue ich meinen Mitarbeitern durchaus zu. Ich mag gerne trotzdem den Stand der Patienten wissen und schreibe das unterm Anhören gleich mit. Meine Mitarbeiter finden das sehr entlastend.
MfG
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ali schrieb:
Es gibt auch Finanzgerichtsurteile, da wird verlangt, dass PI bei jedem Patienten SELBST Anfangs-, Endbefund gemacht hat oder sonstwie in der Behandlung präsent war....also Gegenzeichnen in der Doku ist das Mindeste...
Danke für alle Antworten. :clap:
Für xela, erhol dich am Wochenende mal und trau deinen Mitarbeitern was zu, auch die können denken.
Bitte machen Sie mir keine Angst. Wenn Sie Ihr posting vom 01.07. 17:30 Uhr als Essenz dessen mitnehmen, was Ihnen in über 26 Stunden vorher die Kollegen zusammengetragen haben, wird ein Wochenende Erholung Ihrem Chef nicht reichen.
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Xela schrieb:
claudia820 schrieb am 1.7.17 18:27:
Danke für alle Antworten. :clap:
Für xela, erhol dich am Wochenende mal und trau deinen Mitarbeitern was zu, auch die können denken.
Bitte machen Sie mir keine Angst. Wenn Sie Ihr posting vom 01.07. 17:30 Uhr als Essenz dessen mitnehmen, was Ihnen in über 26 Stunden vorher die Kollegen zusammengetragen haben, wird ein Wochenende Erholung Ihrem Chef nicht reichen.
Es gibt auch Finanzgerichtsurteile, da wird verlangt, dass PI bei jedem Patienten SELBST Anfangs-, Endbefund gemacht hat oder sonstwie in der Behandlung präsent war....also Gegenzeichnen in der Doku ist das Mindeste...
Du warst sicher beim gleichen Rechtsseminar wie ich? :stuck_out_tongue:
Du hast schon recht, man muss als PI schon "Fuchs und Hase" sein.
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stefan 302 schrieb:
ali schrieb am 2.7.17 19:36:
Es gibt auch Finanzgerichtsurteile, da wird verlangt, dass PI bei jedem Patienten SELBST Anfangs-, Endbefund gemacht hat oder sonstwie in der Behandlung präsent war....also Gegenzeichnen in der Doku ist das Mindeste...
Du warst sicher beim gleichen Rechtsseminar wie ich? :stuck_out_tongue:
Du hast schon recht, man muss als PI schon "Fuchs und Hase" sein.
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morpheus-06 schrieb:
Den Bericht unterschreibt der TH welcher ihn geschrieben hat, ggf. die Rezikraft i. A. wenn sie ihn geschrieben hat. Eine verbindliche Regelung ist mir nicht bekannt. Euer Chef will das ggf. alles kontrollieren, seine Anweisung ist verbindlich.
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mia73 schrieb:
Es gibt doch auch interdiszi Praxen, wo der PI kein Physio ist...was ist dann?
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