Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Vielen Dank für Eure Hilfe:(
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Problem beschreiben
Wisser schrieb:
Vielleicht könnt Ihr mir helfen? Trotzdem auf der VO der Vermerk steht:" Arzt weigert sich zu ändern, bezahlt die KK auch nach Widerspruch nicht. Es ist zum Verzweifeln, zumal der Pat. mittlerweile vestorben ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe:(
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Konkret: Pat. i. PH hat VO a.d. RF. Bestätigt, von anderer Praxis vorher Therapie bekommen zu haben.
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Wisser schrieb:
Vielen Dank für den Hinweis.Weißt Du auch in welchem Paragraph steht, dass die Behandlung abgelehnt werden muss?
Konkret: Pat. i. PH hat VO a.d. RF. Bestätigt, von anderer Praxis vorher Therapie bekommen zu haben.
Aus welchem Grund hat die Kasse in deinem Fall nicht bezahlt?
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morpheus-06 schrieb:
In den HMR steht wie eine Vo. ausgestellt sein muss. Wenn eine Verordnung nicht vollständig und korrekt ausgestellt ist, ist sie ungültig. Dazu gibt es mehrere Urteile
Aus welchem Grund hat die Kasse in deinem Fall nicht bezahlt?
in der Konsequenz hast du wissentlich deine Ware gegen "Falschgeld" hergegeben.
Hier geht es sogar so weit, dass der Falschgeldhersteller sich weigert gültige Währung in den Umlauf zu bringen.
Fazit: So wird Leergeld zu Lehrgeld.
Sorry, hack es ab.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo Wisser,
in der Konsequenz hast du wissentlich deine Ware gegen "Falschgeld" hergegeben.
Hier geht es sogar so weit, dass der Falschgeldhersteller sich weigert gültige Währung in den Umlauf zu bringen.
Fazit: So wird Leergeld zu Lehrgeld.
Sorry, hack es ab.
gruss mocca :blush:
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Wisser schrieb:
Die Kasse bezahlt nicht, obwohl wir versucht haben, dass der Arzt die Vo ändert. Er weigerte sich. Dies wurde auf der Vo vermerkt. Siehe vorher. Bitte nenne mir den dazugehörigen Paragraphen. Danke
Den § findest du in den HMR und RV.
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morpheus-06 schrieb:
was hätte er ändern sollen?
Den § findest du in den HMR und RV.
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Wisser schrieb:
Wieso Falschgeld? Der Arzt behauptet, a.d. RF ist in Ordnung, also weigert er sich zu ändern. Wieso werden wir jetzt von der Kasse bestraft. Alle anderen Punkte auf der VO wurden kontrolliert und sind in Ordnung.
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Wisser schrieb:
Die Kasse will eine EV.
Du schreibst Behandlungen sind schon gelaufen und es wäre eine Vo. adR.
Welche Kasse? DAK?
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morpheus-06 schrieb:
OK da kann man ansetzen. War es überhaupt eine Erst-Vo.?
Du schreibst Behandlungen sind schon gelaufen und es wäre eine Vo. adR.
Welche Kasse? DAK?
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Wisser schrieb:
Ich möchte die Kasse nicht nennen, Aber Du wolltest mir noch einen Paragraphen nennen. Wir können doch nicht vor der Behandlung jedes VO anzweifeln. Warum kann die KK die Vo nicht zum Arzt schicken und ändern lassen, zumal in der Behandlungskonsequenz sich nichts ändet?
Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Absatz 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
In deinem Fall, war es eine Erst-Vo. oder eine Vo AdR ?
Wenn der Arzt das bestätigt hat und der Pat. neu in deiner Praxis war ist das OK und ich würde damit zum RA gehen. Du kannst nicht hinterfragen was in anderen Praxen gelaufen ist -> Datenschutz
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morpheus-06 schrieb:
HMR § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Absatz 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
In deinem Fall, war es eine Erst-Vo. oder eine Vo AdR ?
Wenn der Arzt das bestätigt hat und der Pat. neu in deiner Praxis war ist das OK und ich würde damit zum RA gehen. Du kannst nicht hinterfragen was in anderen Praxen gelaufen ist -> Datenschutz
hast du die Info vom Arzt, daß evtl. von ihm (verordnerseitig) der Regelfall bereits ausgeschöpft war, bevor er AdR verordnete?
Wenn diese Verordnungen von einem anderen Leistungserbringer sehr spät abgerechnet werden, oder diese gar, ganz oder in Teilen, nie zur Abrechnung kommen, kann die Kasse mit ihrer eingeschränkten Argumentation daher kommen.
Letztlich kann dir das egal sein, da außerhalb deines Einflusses.
Vorgehen deshalb, siehe morpheus!
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo Wisser,
hast du die Info vom Arzt, daß evtl. von ihm (verordnerseitig) der Regelfall bereits ausgeschöpft war, bevor er AdR verordnete?
Wenn diese Verordnungen von einem anderen Leistungserbringer sehr spät abgerechnet werden, oder diese gar, ganz oder in Teilen, nie zur Abrechnung kommen, kann die Kasse mit ihrer eingeschränkten Argumentation daher kommen.
Letztlich kann dir das egal sein, da außerhalb deines Einflusses.
Vorgehen deshalb, siehe morpheus!
gruss mocca :blush:
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Wisser schrieb:
Danke Euch allen für die Antworten. Kann man auch irgendwo Beschwerde gegen diese Willkür einlegen?
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morpheus-06 schrieb:
BVA und Sozialministerium
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Wisser schrieb:
vielen Dank nochmal
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
"Arzt weigert sich zu ändern" da zahlen die Kassen sagen wir mal meist auf Kulanz. Es bleibt aber eine ungültige Verordnung, wo kein Leistungsanspruch besteht. Hier hätte die Behandlung abgelehnt werden müssen. Du kannst Beschwerde beim BVA und Sozialministerium einlegen und auch auf Zahlung klagen.
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